
Tunesien: wegen Unterstützung von Geflüchteten willkürlich in Haft
8. Mai 2025Anfang Mai 2024 nahmen die tunesischen Behörden die Menschenrechtsverteidiger Mustapha Djemali und Abderrazek Krimi vom Tunesischen Flüchtlingsrat (CTR) fest. Die angesehene lokale Organisation arbeitet mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk zusammen. Die Behörden ordneten die Untersuchungshaft der beiden Männer im Rahmen eines umfassenden Vorgehens gegen Organisationen an, die Geflüchtete und Migrant*innen unterstützen. Sie befragten sie ausschließlich zu ihrer legitimen Arbeit zur Verteidigung der Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden.
Die anhaltende Inhaftierung der Menschenrechtsverteidiger Mustapha Djemali und Abderrazek Krimi gibt Anlass zu großer Sorge. Am 7. Mai 2024 wurden sie von einem Untersuchungsrichter in Tunis wegen "Unterstützung der illegalen Einreise" von Ausländer*innen und "Gewährung von Unterschlupf" in Untersuchungshaft genommen. Die Untersuchungshaft wurde bereits zweimal verlängert.
Die Anklagen beruhen ausschließlich auf ihrer rechtmäßigen Tätigkeit beim tunesischen Flüchtlingsrat (Conseil Tunisien pour les Refugies - CTR), einer tunesischen NGO, die mit den tunesischen Behörden und dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) bei der Vorregistrierung von Asylsuchenden und der Bereitstellung grundlegender Hilfsleistungen zusammenarbeitete. Die Inhaftierung der beiden Männer ist willkürlich, da die Verteidigung der Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen unabhängig von ihrem rechtlichen Status, einschließlich der Bereitstellung von Unterkünften, nach internationalem Recht keine Straftat darstellt. Gemäß dem von Tunesien ratifizierten UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seines Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels darf das Engagement für Flüchtlinge und Migrant*innen niemals mit Menschenschmuggel oder Menschenhandel gleichgesetzt werden. Die Behörden missbrauchen diese Bestimmungen, um Menschenrechts- und humanitäre Arbeit zu kriminalisieren, was einen unzulässigen Eingriff in die Rechte von Menschenrechtsverteidiger*innen darstellt, wie sie in der UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger*innen festgelegt sind, sowie in das Recht auf Vereinigungsfreiheit gemäß dem von Tunesien ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Tunesien ist Vertragspartei der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die Flüchtlingen das Recht auf Identitäts- und Reisedokumente, Arbeit, Wohnung, Bildung und Unterstützung sowie Schutz vor Sanktionen bei irregulärer Einreise gewährt. Nach der Festnahme von Mustapha Djemali und Abderrazek Krimi stellte der CTR seine Tätigkeit ein, was zu kritischen Unterbrechungen beim Zugang zu Asylverfahren und grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheitsfürsorge, Unterkunft und Kinderschutz führte.
Die Behörden verweigern den beiden Menschenrechtsverteidigern auch die Versorgung mit notwendigen Medikamenten und gefährden dadurch ihre Gesundheit.
Anfang Mai 2024 begann die tunesische Regierung ihr hartes Vorgehen gegen Flüchtlinge und Migrant*innen sowie gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für deren Rechte einsetzen. Der Tunesische Flüchtlingsrat (CTR), eine 2016 gegründete tunesische Nichtregierungsorganisation, die mit dem UNHCR und den tunesischen Behörden bei der Vorregistrierung von Asylsuchenden und der Bereitstellung grundlegender Hilfsleistungen für schutzbedürftige Flüchtlinge und Asylsuchende zusammenarbeitete, war eine der ersten Organisationen, die ins Visier genommen wurden. Ihr Gründer Mustapha Djemali ist ein ehemaliger hochrangiger UNHCR-Beamter.