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Rund 200 Rom*nja in Sofia sind nach der Zerstörung ihrer Häuser durch die lokalen Behörden obdachlos geworden. Die Polizei führte die Zwangsräumungen ohne ordnungsgemäßes Verfahren, ohne angemessene Vorankündigung und ohne Prüfung alternativer Lösungen durch. Das Vorgehen der Behörden ist eine direkte Verletzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 11. April. Dieser hatte die Regierung angewiesen, bis zur Klärung eines Rechtsstreits den Abriss der Häuser einzustellen. Die betroffenen Familien, darunter Kinder, ältere Menschen, Schwangere und Menschen mit Behinderungen, sind nun ohne Unterkunft, Wasser und Strom.
Die Lage der geräumten Rom*nja-Familien des Stadtteils Zaharna Fabrika in Sofia ist nach wie vor katastrophal. Seit dem 15. April hat die Bezirksverwaltung von Ilinden in Sofia Dutzende von Häusern in Zaharna Fabrika abreißen lassen, wodurch fast 200 Rom*nja – darunter Kinder, ältere Menschen und Schwangere – obdachlos wurden. Die meisten Familien sind ohne Unterkunft und haben keinen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Wasser, Strom, Gesundheitsversorgung und Bildung. Seit dem Abriss haben die Behörden nur wenigen Familien eine alternative Unterkunft zur Verfügung gestellt. Die meisten von ihnen leben unter äußerst prekären Bedingungen, schlafen in Zelten oder sind auf Behelfsunterkünfte angewiesen.
Die Zerstörung der Häuser erfolgte ohne ein angemessenes Verfahren, ohne Vorankündigung und ohne echte Konsultation zur Auslotung von Alternativlösungen. Damit wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 11. April missachtet, das die bulgarischen Behörden angewiesen hatte, die Räumungen so lange auszusetzen, bis alternative Unterkunftsmöglichkeiten vorliegen. Mit der Missachtung dieses Urteils haben die bulgarischen Behörden gegen ihre internationalen und regionalen Menschenrechtsverpflichtungen verstoßen, einschließlich der Gewährleistung des Rechts auf angemessenen Wohnraum. Danach sind Zwangsräumungen nur als letztes Mittel zulässig, und zwar nach einer echten Konsultation, bei der alle Alternativen zu einer Räumung geprüft werden, nach der Bereitstellung einer angemessenen Alternativunterkunft und nach der Umsetzung von Schutzmaßnahmen zum Schutz der Würde und der Rechte der Betroffenen. Amnesty International ist der Ansicht, dass die Räumungen angesichts des Fehlens von Verfahrensgarantien und der daraus resultierenden Obdachlosigkeit der meisten Betroffenen Zwangsräumungen gleichkommen – einer Praxis, die nach den internationalen und regionalen Menschenrechtsverpflichtungen Bulgariens verboten ist.
Am Morgen des 15. April 2025 drangen Polizeikräfte mit schwerem Gerät in das Viertel Zaharna Fabrika in Sofia ein und rissen Dutzende Häuser nieder, in denen Rom*nja-Familien seit Generationen gelebt hatten. Fast 200 Menschen, darunter Kinder, ältere Menschen, Schwangere und Menschen mit Behinderungen, wurden obdach- und mittellos.
Nach Angaben des Bürgermeisters von Sofia wurden sechs Familien in städtischen Wohnungen untergebracht, während neun Personen in einer Notunterkunft im selben Viertel untergebracht wurden. Die übrigen Familien, die keine Unterkunft hatten, waren gezwungen, im Freien oder in Zelten zu schlafen, die von Freiwilligen zur Verfügung gestellt wurden. Sie hatten keinen Zugang zu Wasser, Strom oder anderen grundlegenden Dienstleistungen. Sowohl die kommunalen als auch die überregionalen Behörden versäumten es, allen betroffenen Familien eine angemessene Notunterkunft und weitere Unterstützung zu bieten. In einigen Fällen weigerten sich die lokalen Behörden öffentlich, den vertriebenen Familien zu helfen. Die Zentralregierung schwieg zu dem Vorgehen der lokalen Verwaltung.
Die Bezirksverwaltung von Ilinden ignorierte mit ihrem Vorgehen das Urteil des EGMR vom 11. April, die Zwangsräumungen auszusetzen. Damit verletzte sie die Menschenrechtsverpflichtungen Bulgariens, wie das Recht auf angemessenen Wohnraum und das Verbot von Zwangsräumungen. Am 24. April wiederholte der EGMR seine Aufforderung an die bulgarischen Behörden, für eine angemessene Unterbringung zu sorgen. Derzeit sind noch mehrere Rom*nja-Familien obdachlos und dringend auf Hilfe angewiesen. Die Stadtverwaltung von Sofia hat die vom EGMR gesetzte Frist vom 5. Mai zur Bereitstellung von Wohnraum für die Vertriebenen nicht eingehalten.
Bulgarien hat sich zur Einhaltung einer Reihe internationaler und regionaler Menschenrechtsabkommen verpflichtet, welche rechtswidrige Zwangsräumungen untersagen und deren Verhinderung verlangen. Zu diesen Verträgen zählen unter anderem der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung von Diskriminierung aus rassistischen Gründen sowie die überarbeitete Europäische Sozialcharta. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 7 betont, dass Zwangsräumungen nur als letztes Mittel und nach wirklicher Konsultation mit den betroffenen Gemeinschaften durchgeführt werden dürfen, wenn alle anderen möglichen Alternativen ausgeschöpft wurden. Selbst wenn eine Räumung als gerechtfertigt betrachtet wird, darf sie nur dann durchgeführt werden, wenn angemessene Verfahrensschutzmaßnahmen in Kraft sind und Entschädigung für alle erlittenen Verluste und angemessene alternative Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 24. April 2012 in einer wegweisenden Entscheidung erklärt, dass die Behörden gegen eine Gemeinschaft, die bereits seit einigen Jahren und mit de facto Duldung der Behörden auf einem Grundstück wohnt, nicht in der gleichen Weise vorgehen darf "wie in Fällen routinemäßiger Räumung ... von rechtwidrig besetztem Eigentum". Dabei müssten die Behörden das Risiko der Zerstreuung der Gemeinschaft sowie die Gefahren für sozial benachteiligte Menschen sorgfältig abwägen, denen durch die Zwangsräumungen die Obdachlosigkeit drohen könnte (Yordanova et al v. Bulgaria).
Diese Menschenrechtsverpflichtungen wurden von den Behörden in Ilinden eklatant missachtet. Amnesty International ist besorgt, dass dieses Vorgehen einen weiteren Fall darstellt, in dem Rom*nja von lokalen Behörden unter Verletzung internationaler und regionaler Menschenrechtsstandards, an die Bulgarien rechtlich gebunden ist, gewaltsam aus ihren Häusern vertrieben wurden.
Bitte bis 9. Nov. 2025 unterschreiben.