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Die Gruppe Wien hält am 4. Juli 2025 von 16-18:00 auf dem Urban-Loritz-Platz eine Mahnwache und sammelt Unterschriften für die Freilassung von Menschenrechtsverteidiger*innen der Demokratiebewegung in Belarus.
Die Menschen in Belarus fordern ihre Freiheit. Sie stehen mutig für ihre Rechte ein, trotz unvorstellbarer Brutalität, die ihnen entgegenschlägt. Die Regierung unter Langzeit-Herrscher Alexander Lukaschenko geht mit überschießender Gewalt gegen Andersdenkende vor, Tausende wurden inhaftiert, Hunderte gefoltert. In Europa ist Belarus das einzige Land, das die Todesstrafe noch anwendet.
Die Petitionen können nur vor Ort unterschrieben werden und stehen online nicht zur Verfügung!
Maryia Kalesnikava wurde willkürlich verhaftet und unter erfundenen Anschuldigungen strafrechtlich verfolgt. Sie wurde zu elf Jahren Gefängnis verurteilt, nur weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen und sich gegen willkürliche Verhaftungen und Wahlmissbrauch während der umstrittenen Präsidentschaftswahlen 2020 in Belarus ausgesprochen hatte.
Wir fordern, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um Maryia vor Folter und anderen Misshandlungen zu schützen, ihr Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung zu gewähren, ihr den Kontakt zu ihren Anwälten und ihrer Familie zu ermöglichen, ihr ungerechtfertigtes Urteil aufzuheben und ihren Namen von der Regierungsliste der an „terroristischen Aktivitäten“ beteiligten Personen zu streichen.
Die Menschenrechtsverteidigerin Marfa Rabkova befand sich seit September 2020 allein wegen ihrer legitimen Menschenrechtsarbeit als Koordinatorin des ehrenamtlichen Netzwerks der Menschenrechtsorganisation Viasna in Untersuchungshaft. Das Stadtgericht von Minsk verurteilte sie schließlich am 6. September 2022 zu 15 Jahren Haft. Auch ihre neun Mitangeklagten wurden zu langen Haftstrafen verurteilt.
Trotz besorgniserregender Symptome und einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands wird Marfa Rabkova in der Haft nicht angemessen medizinisch versorgt.
Deshalb fordern wir,
Die belarussische Aktivistin Nasta (Anastasia) Loika wurde im Juni 2023 in einem Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit aufgrund konstruierter Anklagen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Sie wird von den Behörden in Vergeltung für ihre Menschenrechtsarbeit verfolgt.
Am 6. September 2022 war Nasta Loika willkürlich festgenommen worden, nachdem sie an einer Anhörung im Prozess gegen andere Menschenrechtsverteidiger*innen teilgenommen hatte. Ihre Inhaftierung wurde wiederholt verlängert, bis sie im Oktober 2022 in Untersuchungshaft genommen wurde. Nasta Loika berichtete von Folter und verweigerter medizinischer Versorgung in Haft. Es besteht große Sorge um ihre Gesundheit und Sicherheit.
Deshalb fordern wir,
Am 25. Oktober 2019 befand das Regionalgericht von Brest Viktar Serhil für schuldig, ein acht Monate altes Mädchen ermordet zu haben, und verurteilte ihn zum Tode. Die Mitangeklagte und Mutter des Kindes, Natallia Kolb, wurde zu 25 Jahren Haft verurteilt, weil in Belarus Frauen nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Der Oberste Gerichtshof hat das Todesurteil gegen Viktar Serhil bestätigt. Seither liegen keine eindeutigen Informationen vor, ob das Todesurteil vollstreckt wurde oder nicht. Viktar Serhil wurde eines furchtbaren Verbrechens für schuldig befunden. Der Staat darf aber auch in solchen Fällen nicht auf die Todesstrafe zurückgreifen. Denn die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen und irreversibel. Sie hat deshalb keinen Platz im heutigen Strafjustizsystem.
Belarus ist das einzige Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, in dem immer noch Hinrichtungen vollstreckt werden.
Deshalb fordern wir den Begnadigungsausschuss auf,
Belarus ist das letzte Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, das die Todesstrafe noch vollzieht. Im Justizsystem kommt es zu Fehlern. Internationale Standards für faire Gerichtsverfahren werden nicht eingehalten: „Geständnisse“ werden unter Folter erzwungen. Inhaftierte haben oft keinen Zugang zu effektiven Berufungs- und Beschwerdeinstanzen. In der Regel erfahren sie den Hinrichtungstermin erst direkt vor der Vollstreckung. Angehörigen wird weder der Leichnam ausgehändigt noch der Bestattungsort genannt. 2022 und 2023 wurde der Anwendungsbereich der Todesstrafe u.a. auf „versuchte Terrorakte“ ausgeweitet. Dies ist alarmierend, da die Behörden „Terrorismus“ vage definieren und derlei Anklagen verwenden, um abweichende politische Meinungen zu verfolgen.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe ohne Ausnahme ab, denn sie verletzt das Recht auf Leben und ist eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe.
Deshalb fordern wir
Am 14. Juli 2021 wurden der Vorsitzende des belarusischen Menschenrechtszentrums Viasna, Ales Bialiatski, dessen Rechtsbeistand Uladzimir Labkovich sowie Viasnas Vizevorsitzender Valiantsin Stefanovich festgenommen.
Ales Bialiatski war 2022 Friedensnobelpreisträger.
Am 3. März 2023 wurde er von einem Gericht in Minsk zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die zwei Viasna-Mitarbeiter Valiantsin Stefanovich und Uladzimir Labkovich erhielten Haftstrafen von neun beziehungsweise sieben Jahren. Das Gerichtsverfahren ist eindeutig politisch motiviert.
Die Aktivisten haben keine anerkannte Straftat begangen und werden nur aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit strafrechtlich verfolgt.
Deshalb fordern wir, dass Valiantsin Stefanovich, Uladzimir Labkovich und Ales Bialiatski umgehend und bedingungslos freigelassen werden.