Alle 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen werden regelmäßig in einem ziemlich komplexen Vorgang unter die Lupe genommen. Pro Jahr schaffen die Vereinten Nationen etwa 40 Länder, d. h., jedes Land kommt alle 4,5 Jahre dran. Bei der Überprüfung wirken die einzelnen Staaten, die Vereinten Nationen und die Zivilgesellschaft mit. Amnesty International war von Anfang an in diesem Prozess involviert.
Den Ausgangspunkt für die Überprüfung bilden drei Berichte: Einer kommt vom Staat, der überprüft wird, einer vom Hochkommissariat für Menschenrechte und einer setzt sich aus Berichten der Zivilgesellschaft zusammen. Der Höhepunkt ist die mündliche Prüfung des Staates in Genf. Hierbei muss sich der Staat den Fragen und Empfehlungen der internationalen Staatengemeinschaft stellen.
Der Staat muss die ausgesprochenen Empfehlungen entweder annehmen oder ablehnen. Das ist ein ganz wichtiger Teil der UPR. Die Umsetzung der Empfehlungen kann zu einer tatsächlichen Stärkung und Verbesserung der Menschenrechte in dem jeweiligen Land führen.
Warum beschäftigt sich Amnesty International mit der UPR (Universal Periodic review)?
Amnesty International ist als Teil der Zivilgesellschaft seit Beginn bei UPRs involviert und hat bereits zahlreiche Berichte dafür verfasst. Darin dokumentieren wir die menschenrechtliche Situation in den jeweiligen Ländern, ob es zu Verbesserungen gekommen ist oder nicht. Und wir geben Empfehlungen an den Staat ab, wie die Menschenrechte im Land gestärkt werden können.
Auch in Österreich können die Menschenrechte noch mehr gestärkt werden: Etwa, wenn es um das Recht auf soziale Sicherheit oder auf Privatleben geht. Die dritte universelle Menschenrechtsüberprüfung Österreichs hätte im November 2020 stattgefunden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde sie auf den 22. Jänner 2021 verschoben.