Völkerrechtliche Verpflichtungen aller Konfliktparteien
Die vermeidbaren Todesfälle und Verletzungen von Zivilist*innen sind eine deutliche und tragische Erinnerung daran, dass nach dem humanitären Völkerrecht die Anwesenheit von bewaffneten Kräften im Zielgebiet das israelische Militär nicht von seinen Verpflichtungen zum Schutz von Zivilpersonen entbindet.
Alle Konfliktparteien müssen alle möglichen Vorkehrungen zum Schutz der Zivilbevölkerung treffen. Dies schließt die Verpflichtung der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen ein, die Stationierung von militärischen Zielen und Streitkräften in oder in der Nähe von dicht besiedelten Gebieten so weit wie möglich zu vermeiden.
Methodik der Untersuchung
Amnesty International befragte 14 Überlebende und Zeug*innen, untersuchte die Orte der Angriffe, besuchte ein Krankenhaus in Chan Yunis, in dem die Verwundeten behandelt wurden, und fotografierte Überreste der bei den Angriffen verwendeten Munition zur Identifizierung. Die Organisation prüfte auch Satellitenbilder und offizielle Erklärungen des israelischen Militärs.
Am 24. Juni 2024 schickte Amnesty International Fragen zu den beiden Angriffen an die israelischen Behörden. Am 5. Juli 2024 richtete Amnesty International außerdem Fragen an den Generalstaatsanwalt und an Mitarbeiter*innen des Justizministeriums, die der De-facto-Verwaltung der Hamas angehören, und fragte nach der Anwesenheit von Kommandeuren und Kämpfern in diesen zivilen Gebieten. Bis zur Veröffentlichung des Berichts lagen keine Antworten vor.