Bei einem iranischen Raketenangriff wurden in der israelischen Stadt Beʾer Scheva sowohl ein Basketballplatz als auch eine Schule von Streumunition getroffen. © Amnesty International
Bei einem iranischen Raketenangriff wurden in der israelischen Stadt Beʾer Scheva sowohl ein Basketballplatz als auch eine Schule von Streumunition getroffen. © Amnesty International
presse

Iran/Israel: Einsatz von Streumunition durch iranische Streitkräfte verletzte humanitäres Völkerrecht

24. Juli 2025

Der Einsatz von Streumunition durch die iranischen Streitkräfte während des „Zwölf-Tage-Krieges“ mit Israel im Juni war eine offenkundige Verletzung des humanitären Völkerrechts. Das ergeben Untersuchungen von Amnesty International.

Im Juni feuerten iranische Streitkräfte ballistische Raketen mit Streumunition (Sprengköpfe mit Submunition), auf Wohngebiete in Israel ab, wodurch Zivilist*innen gefährdet wurden. Amnesty International analysierte Fotos und Videos, die Streumunition zeigen, die laut Medienberichten am 19. Juni im Großraum Gusch Dan um Tel Aviv eingeschlagen sein soll. Darüber hinaus wurden auch die Städte Beʾer Scheva im Süden Israels (20. Juni) und Rischon LeZion südlich von Tel Aviv (22. Juni) mit Sprengkörpern getroffen, die mehrere Einschlagskrater hinterließen, die mit der in Gush Dan gesehenen Submunition übereinstimmten. Diese Art von Submunition traf eine Schule und einen Basketballplatz in Beʾer Scheva.

Während der militärischen Eskalation zwischen Israel und dem Iran wurden laut dem israelischen Gesundheitsministerium mindestens 29 Menschen, darunter Frauen und Kinder, durch iranische Angriffe in Israel getötet. Bei einem der tödlichsten Vorfälle starben vier Mitglieder einer Familie – drei Frauen und ein Kind – durch eine iranische Rakete, die am 14. Juni die palästinensische Stadt Tamra im Norden Israels traf. Laut Angaben der iranischen Stiftung für Märtyrer und Veteranenangelegenheiten wurden mindestens 1.100 Menschen im Iran getötet, darunter mindestens 132 Frauen und 45 Kinder. 

Streumunition ist eine an sich unterschiedslos wirkende Waffe, die niemals eingesetzt werden darf. Durch ihren Einsatz in oder in der Nähe von Wohngebieten haben die iranischen Streitkräfte das Leben von Zivilist*innen gefährdet und damit eindeutig gegen das Unterscheidungs- und Verhältnismäßigkeitsprinzip des humanitären Völkerrechts verstoßen.

Erika Guevara Rosas, Senior Director für Research, Advocacy, Policy und Kampagnen bei Amnesty International

Die englischsprachige ausführliche Presseerklärung mit Bildern und Verweisen auf Belege aus der aktuellen Amnesty-Untersuchung gibt es auf amnesty.org