Staatlich abgesegnete Verfolgung von Frauen
Heba Morayef sagt: „Die internationale Gemeinschaft und die globalen Medien dürfen sich nicht täuschen lassen. Die Verschleierungspflicht ist im iranischen Strafgesetzbuch und in anderen Gesetzen und Verordnungen verankert. Sie ermöglichen es Behörden und Sicherheitskräften, Frauen willkürlich festzunehmen und zu inhaftieren und ihnen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Spitälern, Schulen, Regierungsbüros und Flughäfen zu verweigern, wenn sie ihr Haar nicht bedecken.“
Die iranische „Sittenpolizei“ ist eine Unterabteilung der iranischen Polizei, die dem Innenministerium unterstellt ist. Trotz der Erklärung des Generalstaatsanwalts, der versucht, die Justiz von der „Sittenpolizei“ zu distanzieren, gelten deren Mitglieder nach der iranischen Strafprozessordnung als „Justizbeamte“ (zabetan-e qazai). Sie dürfen unter der Aufsicht und auf Anweisung des Staatsanwalts Verhaftungen und Verhöre durchführen.
Die „Sittenpolizei“ überwacht die gesamte weibliche Bevölkerung, aber die Überwachung deren Körper ist nicht auf den Staat beschränkt. Die missbräuchlichen, diskriminierenden und entwürdigenden Zwangsverschleierungsgesetze des Iran ermöglichen es nicht nur staatlichen Bediensteten, sondern auch nichtstaatlichen Ordnungskräften, Frauen und Mädchen täglich in der Öffentlichkeit zu belästigen und zu verletzen.
Kopftuchpflicht für Mädchen ab 9 Jahren
Gesetze zur Zwangsverschleierung verletzen eine ganze Reihe von Rechten, darunter das Recht auf Gleichheit, Privatsphäre sowie Meinungs- und Glaubensfreiheit. Außerdem erniedrigen sie Frauen und Mädchen und berauben sie ihrer Würde, ihrer körperlichen Autonomie und ihres Selbstwerts.
Nach Artikel 638 des islamischen Strafgesetzbuchs des Iran wird jede Handlung, die als „anstößig“ für die öffentliche Ordnung angesehen wird, mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen bis zu zwei Monaten oder 74 Peitschenhieben bestraft. In einer Erläuterung zu diesem Artikel heißt es, dass Frauen, die in der Öffentlichkeit unverschleiert gesehen werden, mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen bis zu zwei Monaten oder einer Geldstrafe zu bestrafen sind.
Das Gesetz gilt für Mädchen ab neun Jahren, was das Mindestalter für die Strafmündigkeit von Mädchen in Iran ist. In der Praxis haben die Behörden eine Kopftuchpflicht für Mädchen ab dem siebten Lebensjahr eingeführt, wenn sie in die Grundschule kommen.
„Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass die Demonstrierenden in Iran nicht nur die Abschaffung der ‚Sittenpolizei‘ fordern, sondern die Transition in ein politisches und rechtliches System, das ihre grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten respektiert. Der Volksaufstand in Iran spiegelt die landesweite Wut über die jahrzehntelange gewaltsame Unterdrückung des iranischen Volkes wider“, sagt Heba Morayef.