Recherchen von Amnesty International haben durchweg gezeigt, dass die für Belange der nationalen Sicherheit und für Drogendelikte zuständigen Revolutionsgerichte nicht unabhängig sind und nach Verfahren, die bei Weitem nicht den internationalen Standards entsprechen, harte Strafen verhängen. Den Angeklagten werden systematisch ihre Verfahrensrechte vorenthalten. Am 17. September 2025 exekutierten die iranischen Behörden willkürlich Babak Shahbazi, der im Mai nach einem unfairen Verfahren vor einem Revolutionsgericht zum Tode verurteilt worden war. Die von ihm erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe wurden von den Behörden nie untersucht.
Seit 2021 steigt die Zahl der Hinrichtungen für Drogendelikte stetig an, obwohl das Völkerrecht und internationale Standards die Anwendung der Todesstrafe auf Drogendelikte streng verbieten. Nachdem die Kampfhandlungen zwischen Israel und dem Iran im Juni 2025 eskalierten, haben hochrangige Regierungsvertreter*innen – darunter die Oberste Justizautorität Gholamhossein Mohseni Eje’i – dazu aufgerufen, Personen, denen die „Unterstützung“ oder „Zusammenarbeit“ mit feindlichen Staaten wie Israel vorgeworfen wird, beschleunigt vor Gericht zu stellen und hinzurichten. In diesem Kontext hat das iranische Parlament Gesetze verabschiedet, die im Fall einer Bestätigung durch den Wächterrat die Anwendung der Todesstrafe noch stärker ausweiten würden. Es könnten dann Todesurteile für vage formulierte Anklagen wie „Zusammenarbeit mit feindlichen Regierungen“ und „Spionage“ verhängt werden. Mindestens zehn Männer wurden wegen politisch motivierter Vorwürfe hingerichtet; mindestens acht von ihnen wurden der Spionage für Israel beschuldigt.
Amnesty International hat das Schicksal vieler weiterer Menschen dokumentiert, denen wegen ähnlicher politisch motivierter Anschuldigungen die Hinrichtung droht. Unter ihnen befinden sich der schwedisch-iranische Wissenschaftler Ahmadreza Djalali und die Menschenrechtlerin Sharifeh Mohammadi, deren Schuldspruch und Todesurteil im August 2025 von der Abteilung 39 des Obersten Gerichtshofs bestätigt wurde.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.