Famzusammen
presse

Familienzusammenführung: Amnesty warnt vor menschenrechtswidriger Quotenregelung

10. April 2026

Anlässlich der bevorstehenden Behandlung des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes (AMPAG) im Ausschuss für innere Angelegenheiten des Nationalrats fordert Amnesty International Österreich die Abgeordneten auf, die geplante Quotenregelung für Familienzusammenführung ersatzlos zu streichen. Geplante Kontingente würden jahrelange Familientrennungen zementieren und gegen EU-Recht verstoßen.

Seit Juli 2025 ist die Familienzusammenführung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte in Österreich ausgesetzt. Das nun geplante Quotensystem würde diese Situation dauerhaft verschärfen. Familienmitglieder könnten im Rahmen der Familienzusammenführung nur dann nach Österreich kommen, wenn ein Platz innerhalb der festgesetzten Quote verfügbar ist. Ist das Kontingent ausgeschöpft, müssen sie im Ausland verbleiben, wo sie oft denselben Verfolgungen und Gefahren ausgesetzt sind, vor denen ihre Angehörigen in Österreich bereits Schutz gesucht haben. 

Die Einschränkungen der Familienzusammenführung ist ein politisch gewollter Rechtsbruch, der das Menschenrecht auf Familienleben mutwillig untergräbt. Ein solches System würde zu jahrelangen Trennungen von Familien führen und schneidet die einzige sichere Fluchtroute nach Österreich ab. Ein Quotensystem ist kein Bestandteil der GEAS-Reform. Es ist eine rein nationale Zusatzmaßnahme, die mit EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung unvereinbar ist.

Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich

„Nur physisch in Österreich angekommen“ 

Die Trennung von Familien hat dokumentierte psychische Folgen. Von Amnesty befragte Fachkräfte aus Psychologie, Soziologie und Sozialarbeit zeichnen ein eindeutiges Bild. 

Eine klinische Psychologin des Wiener Traumazentrums Hemayat beschreibt den Zustand für Betroffene als belastend: „Bei Klient*innen, die durch Flucht gezwungenermaßen von ihren Familien getrennt sind, zeigt sich häufig ein chronischer Stress- und Anspannungszustand…Viele Klient*innen berichten von anhaltenden Sorgen, Schuldgefühlen ('ich bin in Sicherheit und meine Familie nicht') und dem Gefühl, verantwortlich zu sein, obwohl sie real keine Einflussmöglichkeiten haben…Beschrieben wird oft der Belastungszustand, nur 'physisch in Österreich angekommen' zu sein.“  

Eine Psychotherapeutin des Diakonie Flüchtlingsdienst verweist auf die Datenlage: „Bei von ihrer Familie getrennten Geflüchteten werden vor allem erhöhte Raten von Angst, Depression, posttraumatischen Belastungssymptomen, allgemeiner psychischer Distress, Schlafproblemen, Hoffnungslosigkeit und verminderter Lebensqualität beobachtet … [Familientrennung] verstärkt die Sorge um die Sicherheit der Angehörigen, verlängert den Zustand innerer Alarmbereitschaft und erschwert die Erholung von bereits erlebten Traumata.“ 

Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung durch Trennung nachhaltig beeinträchtigt wird. „Fehlt die Einbettung in ein gutes, sicheres Familiensystem in einer ohnehin fremden kulturellen Umgebung, wird die Identitätsentwicklung erheblich erschwert, weil Sicherheit, Zugehörigkeit und verlässliche Orientierungspunkte fehlen“, so die Psychotherapeutin. 

Eine Sozialarbeiterin des Diakonie Flüchtlingsdienstes erklärt: „Gerade bei Kindern ist das soziale Netzwerk geschwächt, wenn sie in herausfordernden Zeiten getrennt von ihrer Familie sind … Angst, Sorge und Ungewissheit können sie nicht teilen, weil sie die Familie nicht zusätzlich belasten wollen. Obwohl sie oft jemanden brauchen würden zu dem Sie Vertrauen haben, um ihre Ängste und Sorgen zu teilen. Auch bei Kindern kommt es vor, dass sie sich nicht auf die Schule oder Ausbildung konzentrieren können.“ 

Die Soziologin Christine Geserick von der Universität Wien benennt, wer von der Blockade der Familienzusammenführung am meisten betroffen ist: „Im Fluchtkontext aus Syrien und Afghanistan betrifft das vor allem erwachsene Männer, weil sie meist diejenigen sind, die als erste flüchten, um dann später Frau und Kinder nachzuholen.“ Sie erinnert an ein konkretes Fallbeispiel: Ein syrischer Mann habe erzählt, er hätte in der ersten Zeit „überhaupt nicht klar denken können”, weil seine Frau mit ihren gemeinsamen Kindern noch in Syrien war und er in anhaltender Sorge lebte, ob er bald eine Todesnachricht erhalten würde. 

Forderungen an den Ausschuss für Innere Angelegenheiten 

Amnesty International Österreich fordert die Abgeordneten auf:

  • die Quotenregelung für Familienzusammenführungen gemäß § 46a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) ersatzlos aus dem AMPAG zu streichen,
  • das Recht auf Familienleben gemäß Artikel 8 EMRK und Artikel 7 der EU-Grundrechtecharta sowie die Rechtsprechung von EuGH und EGMR zu respektieren
  • Familienzusammenführungen ohne unnötige Verzögerungen zu ermöglichen

„Familienzusammenführung darf nicht als migrationspolitisches Steuerungsinstrument missbraucht werden. Österreich kann nicht Menschenrechte einfordern und gleichzeitig ein Gesetz beschließen, das sie systematisch verletzt. Der Innenausschuss hat jetzt die Möglichkeit, diesen Rechtsbruch zu verhindern“, betont Stuflesser. 

Genozid in Gaza: Gegen das Schweigen und für die Opfer

Jetzt spenden!