Polizist*innen sichern den Eingang eines italienisch geführten Abschiebezentrums im albanischen Gjader. © APA-Images / AFP / ADNAN BECI
Polizist*innen sichern den Eingang eines italienisch geführten Abschiebezentrums im albanischen Gjader. © APA-Images / AFP / ADNAN BECI
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EU-Abschiebezentren: Amnesty International fordert Ablehnung der Rückführungsverordnung

25. März 2026

Am Donnerstag stimmt das EU-Parlament über die Rückführungsverordnung ab. Amnesty International fordert die Abgeordneten auf, den vorliegenden Kompromisstext abzulehnen. Der Entwurf ist unter künstlich erzeugter Dringlichkeit und in enger Zusammenarbeit mit migrationsfeindlichen politischen Gruppen entstanden. Das Ergebnis ist ein menschenrechtswidriger Entwurf, der völkerrechtliche Verpflichtungen systematisch untergräbt.

Die Rückführungsverordnung weitet Inhaftierungsmöglichkeiten drastisch aus, schafft mit sogenannten „Return Hubs“ erstmals einen EU-Rechtsrahmen für Abschiebezentren außerhalb Europas. Darin ist vorgesehen, dass Menschen in Staaten abgeschoben werden können, zu denen sie keinerlei Verbindung haben.

Die EU überträgt damit Schutzpflichten an Drittstaaten, ohne verbindliche Garantien dafür einzufordern, dass diese Staaten sie auch einhalten können oder wollen. Bisherige Versuche solcher Externalisierung haben vorhersehbar zu systematischen Menschenrechtsverletzungen geführt und wurden von verschiedenen nationalen und europäischen Gerichten wiederholt kritisiert.

„Der vorliegende Entwurf ist ein Rechtsrahmen für Menschenrechtsverletzungen. Die geplanten Abschiebezentren führen vorhersehbar zu willkürlicher Inhaftierung, zu menschenrechtswidrigen Zurückweisungen und zur Verweigerung grundlegender Verfahrensrechte.“

Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich.

„Besonders alarmierend ist, dass der Entwurf keinerlei verbindliche Menschenrechtsstandards enthält. Alle bisherigen Versuche, Verantwortung für Schutz von Asylsuchenden auszulagern – das australische Modell, das britische Ruanda-Abkommen, das italienisch-albanische Modell – sind gescheitert. An den hohen Kosten. An Menschenrechtsbedenken von Gerichten. An der Realität. 
Österreich treibt diese Entwicklung aktiv voran und spricht von Kontrolle. Aber niemand kann erklären, wie diese Kontrolle beispielsweise in Uganda oder Usbekistan aussehen soll. Was hier als Migrationspolitik verkauft wird, ist in Wahrheit nichts anderes als die Auslagerung von Verantwortung.“

Amnesty International Österreich fordert die EU-Abgeordneten auf, die Rückführungsverordnung abzulehnen und Raum für weitere Verhandlungen zu geben, um eine menschenrechtskonforme Überarbeitung zu drängen. Vor jeder Rückführung muss eine individuelle Prüfung der Schutzrisiken stattfinden. Haft muss verhältnismäßig sein und Haftgründe auf klar definierte, objektive Kriterien beschränkt werden. Die Inhaftierung von Kindern und Familien muss kategorisch ausgeschlossen sein. Der Rechtsrahmen für Abschiebezentren in Drittstaaten muss gestrichen werden.

Über 250 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Amnesty International, und die EU-Grundrechteagentur haben bereits vor einem Jahr schwere Bedenken gegen die geplante Rückführungsverordnung angemeldet. UN-Sonderberichterstatter*innen, das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte sowie der Menschenrechtskommissar des Europarats haben erst vor wenigen Wochen schwere völkerrechtliche Vorbehalte geäußert. Die Verhandlungen haben diese Warnungen nicht ausreichend berücksichtigt. 

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