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Österreich hat während des anhaltenden Genozids in Gaza die Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Betroffen waren vor allem Menschen, die sich in den letzten zwei Jahren für die Menschenrechte der Palästinenser*innen einsetzten und den Genozid anprangerten. Die Folgen waren Selbstzensur, vorauseilender Gehorsam und immer weniger Raum für Solidarität mit Palästinenser*innen. Zu diesem Schluss kommt ein neuer Bericht von Amnesty International Österreich.
Der Bericht mit dem Titel „‚Die Meinungsfreiheit ist hochgradig selektiv‛: Wie Österreich Solidarität mit Palästinenser*innen beschränkt” umfasst 19 Interviews mit Aktivist*innen, Journalist*innen, NGO-Vertreter*innen und Wissenschaftler*innen. Er stellt fest, dass viele dieser Personen und zivilgesellschaftlichen Organisationen Gefahr liefen, als „antisemitisch“ gebrandmarkt zu werden, wenn sie Israels Verstöße gegen das Völkerrecht kritisierten. Diese weitreichenden Vorwürfe des Antisemitismus führten zu einem „Chilling effect”. Dies geschah vor dem Hintergrund des vorherrschenden antimuslimischen Rassismus in Österreich.
Der sogenannte ‚Chilling effect‛ meint eine abschreckende Wirkung. Menschen schränken ihre Menschenrechte von sich aus ein – aus Sorge vor Anfeindungen, Stigmatisierung, behördlichen Verfahren oder Antisemitismusvorwürfen. Sie trauen sich nicht mehr, ihre Solidarität mit Palästinenser*innen oder ihre Kritik an der israelischen Regierung auszudrücken. Mit Blick auf sich verstärkende autoritäre Tendenzen ist das gefährlich.
Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich
„Österreich wie auch andere Länder Europas laufen Gefahr, Antisemitismus zu instrumentalisieren und zu politisieren. Die Gleichsetzung von Kritik am israelischen Staat mit Antisemitismus führt zu Verletzungen der Meinungsäußerungsfreiheit und einer Einschränkung des Handlungsspielraums für eine kritische Zivilgesellschaft. Diese Gleichsetzung untergräbt die Bekämpfung von Antisemitismus, anstatt diese Bemühungen zu fördern“, so Shoura Hashemi weiter.
Der Amnesty-Bericht dokumentiert schwerwiegende Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung. Die österreichischen Behörden haben beispielsweise das Recht auf friedliche Versammlung im Zusammenhang mit dem weit verbreiteten Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free” unrechtmäßig eingeschränkt. Der Slogan kann nachweislich je nach Redner*in unterschiedliche Bedeutungen haben, etwa einen Staat mit gleichen Rechten für alle meinen. In Österreich wird jedoch seitens der Bundesregierung und der Behörden die Ansicht vertreten, dass der Slogan unweigerlich die Auslöschung Israels meine.
So haben Polizeibehörden mindestens sieben Versammlungen in Wien mit der Begründung verboten, dass der Slogan wahrscheinlich verwendet werden würde. Darüber hinaus ist die Parole auch Gegenstand eines Erlasses des Justizministeriums, der verfügt, dass das Äußern des Slogans in der Öffentlichkeit geeignet sei, den Anfangsverdacht für die Straftat „Gutheißung terroristischer Straftaten” darzustellen. Das bedeutet, dass jede*r, die*der ihn verwendet, strafrechtlich verfolgt werden könnte.
Gemäß internationaler Menschenrechtsverpflichtungen müssen alle Einschränkungen der freien Meinungsäußerung und der friedlichen Versammlung in einem öffentlich zugänglichen Gesetz festgelegt und hinreichend klar und präzise formuliert werden. Verbote von Meinungsäußerungen erfordern außerdem den Nachweis, dass sie eine Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt gegen eine Zielgruppe darstellen.
Als weiteres Beispiel führt der Bericht die Bewegung „Boycott, Divestment and Sanctions“ (BDS) an. Seit mehreren Jahren gibt es eine Reihe von rechtlich unverbindlichen Beschlüssen des österreichischen Nationalrats, sowie der Gemeinderäte der Stadt Wien und der Stadt Graz gegen die BDS-Bewegung. Einige davon verurteilen die Bewegung als antisemitisch. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte jedoch fest, dass ein Aufruf zum Boykott unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fällt.
Obwohl diese Entschließungsanträge nicht rechtsverbindlich sind, werden sie von allen politischen Parteien im Parlament unterstützt und weitgehend als Leitlinie angewendet. Durch die Einstufung der BDS-Bewegung als antisemitisch haben die Entschließungsanträge das Recht auf freie Meinungsäußerung beeinträchtigt. Aktivist*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen gaben gegenüber Amnesty International an, dass sie Gerichtsverfahren, Verleumdungskampagnen oder den Verlust staatlicher Fördermittel befürchteten, wenn sie Unterstützung für die BDS-Bewegung zum Ausdruck brachten.
Der Amnesty-Bericht macht den schwindenden Raum für Solidarität mit Palästinenser*innen deutlich. Neben der Sorge bei zivilgesellschaftlichen Organisationen Fördermittel zu verlieren, gab es auch im akademischen Bereich Einschränkungen. An der Universität Wien wurden mehrere Lehrveranstaltungen unter anderem wegen angeblicher „einseitiger Darstellungen“ und „Antisemitismus“ sowie aufgrund von Verbindungen zur BDS-Bewegung eingeschränkt. Eine Professorin, die sich um eine Stelle an der Universität Wien beworben hatte, wurde nach eigenen Angaben aufgefordert, sich öffentlich von der BDS-Bewegung zu distanzieren.
Als Ursache für die Einschränkung der Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit in Österreich führt Amnesty International auch den in Österreich vorherrschenden antimuslimischen Rassismus an. Seit Oktober 2023 berichten zivilgesellschaftliche Organisationen, dass rassistische Vorfälle im ganzen Land zugenommen haben, darunter auch Fälle von antimuslimischem Rassismus und Antisemitismus.
Österreichische Politiker*innen charakterisieren Antisemitismus häufig als ein überwiegend „importiertes“ Phänomen. Diese falsche Darstellung verschleiert einerseits Österreichs eigenen tief verwurzelten Antisemitismus und seine Rolle im Holocaust. Andererseits stigmatisieren sie dadurch muslimische und/oder arabische Menschen in Österreich, indem sie sich auf negative Stereotype stützen und ausschließende Narrative schüren. Durch die übermäßige Betonung von „importiertem“ Antisemitismus tragen österreichische Politiker*innen zudem zu einer Verengung des Antisemitismus-Diskurses bei. Sie verhindern damit, dass seine schädlichen Folgen für jüdische Gemeinschaften in Österreich und Europa wirksam angegangen werden.
Trotz Empfehlungen internationaler Expert*innen hat Österreich keinen ganzheitlichen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, einschließlich antimuslimischem Rassismus verabschiedet.
Neben vorherrschendem Rassismus in Österreich birgt die politische Implementierung der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA WDA) die Gefahr, die Meinungsäußerungsfreiheit einzuschränken. Obwohl die Definition in Österreich nicht rechtsverbindlich ist, hat sie einen erheblichen Einfluss auf Politik und Praxis. Die Nationale Strategie gegen Antisemitismus (NAS 2.0) basiert beispielsweise auf der IHRA WDA.
Zahlreiche Wissenschaftler*innen, UN-Expert*innen und zivilgesellschaftliche Gruppen, darunter Amnesty International, kritisieren, dass die IHRA WDA nicht mit internationalen Menschenrechtsverpflichtungen vereinbar ist. Ihre Anwendung führt etwa dazu, dass legitime Kritik an Israel mit Antisemitismus gleichgesetzt wird. Zudem besteht die Gefahr, dass dadurch auch die Politik und die Bemühungen Österreichs zur Bekämpfung von Antisemitismus im Land eingeschränkt werden, da die Definition übermäßig vage und breit formuliert ist und den Begriff des Antisemitismus verwässert.
Sieben der von Amnesty International befragten Personen, darunter jüdische Aktivist*innen, nannten ausdrücklich die Verwendung der IHRA WDA durch Österreich als einen der Gründe für die Einschränkung von Solidaritätsbekundungen mit Palästinenser*innen.
Der Kampf gegen Antisemitismus muss im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards stehen. Nur so kann es ein gemeinsames Verständnis des Problems, seiner Ursachen sowie wirksame Maßnahmen zu seiner Beseitigung geben. Ansonsten laufen wir Gefahr, die Diskriminierung einer Gruppe durch die Diskriminierung einer anderen Gruppe zu ersetzen – und das schürt nur weiter Hass, anstatt Antisemitismus zu verringern.
Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich
„Wir fordern, dass die österreichische Regierung einen nationalen Aktionsplan gegen Rassismus verabschiedet und die Verwendung der IHRA WDA beendet. Der Erlass, der den Slogan ‚From the river to the sea‛ regelt, muss aufgehoben werden. Zudem müssen die österreichischen Behörden das Recht auf BDS als legitime Form der politischen Meinungsäußerung achten und schützen. Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung müssen ausnahmslos im Einklang mit den internationalen Menschenrechten stehen“, resümiert Shoura Hashemi.
Der vorliegende Bericht von Amnesty International beruht auf einer qualitativen Recherche und fokussiert auf den Zeitraum von Oktober 2023 bis Oktober 2025. Diese umfasst eine tiefgehende Analyse von rechtlichen Dokumenten, wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Urteile des Verwaltungsgerichts Wien, sowie semi-strukturierte Interviews mit 19 Aktivist*innen, Journalist*innen, NGO-Vertreter*innen und Wissenschaftler*innen.