„In Österreich gibt es bereits zahlreiche Arten von Freiheitsbeschränkungen, von der Untersuchungshaft bis zur Unterbringung. Es gibt hier keine Lücke, die zu schließen wäre, die unser Leben sicherer machen würde.“
„Die Bedrohung, die von terroristischen Anschlägen ausgeht ist real und muss entschieden bekämpft werden. Das steht außer Frage. Die Lösungen, die dafür gefunden werden, müssen aber mit den Grund- und Menschenrechten vereinbar sein. Die Rolle des Staates besteht darin, den Menschen Sicherheit zu bieten, damit sie ihre Rechte in Anspruch nehmen können. Und nicht darin, die Rechte der Menschen im Namen der Sicherheit einzuschränken“, sagt Heinz Patzelt.
Hintergrund: Die geplanten Regelungen in der Schweiz im Detail
Das vorgeschlagene Bundesgesetz über die polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT) sieht u. a. neben anderen Maßnahmen auch einen präventiven Hausarrest vor, der nach dem letzten Stand des Gesetzesprojekts sogar auf unbestimmte Zeit verlängert werden könnte. Der präventive Hausarrest soll bereits für Menschen ab 15 Jahren gelten, andere, in dem Gesetz vorgesehene Maßnahmen sogar für Kinder ab 12 Jahren.
Das Bundesamt für Polizei fedpol könnte Maßnahmen gegen potentiell Verdächtige gemäß dem neuen Gesetz weitgehend nach freiem Ermessen anordnen. In den meisten Fällen bräuchte die Behörde keine vorherige richterliche Genehmigung, sondern könnte den Entscheid lediglich auf vage Vermutungen stützen, die darauf hindeuten, dass eine Person zu einem späteren Zeitpunkt eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen könnte. Diese Schwelle ist viel zu niedrig angesetzt. Sie garantiert keine Rechtssicherheit und sie birgt die Gefahr missbräuchlicher Anwendung.
Ein solcher Ermessensspielraum benachteiligt eine betroffene Person klar – in Verbindung mit dem beinahe gänzlichen Fehlen prozessualer Garantien wie des Rechts auf eine kontradiktorische Anhörung vor einem Gericht, die das Bestreiten der Verdachtsmomente ermöglichen und den für eine wirksame Anfechtung der Maßnahme erforderlichen Zugang zu den notwendigen Dokumenten gewährleisten würde. Die Gesetzesvorlage setzt sich über den Grundsatz der „Waffengleichheit“ für den Verdächtigten hinweg.