Vielen Betroffenen fehlen auch im Erwachsenenalter die notwendigen Informationen über die vorgenommenen Eingriffe. „Wenn Verjährungsfristen abgelaufen sind und relevante Informationen fehlen, ist es fast unmöglich, eine Entschädigung für die erfahrenen Menschenrechtsverletzungen einzufordern“, kritisiert Liebing die Situation in Deutschland. „Zwar gibt es gute Leitlinien für die Behandlung von Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale, diese sind jedoch nicht verbindlich genug,“ so Liebing weiter.
Amnesty International fordert die dänische und die deutsche Regierung auf, dass mit Ausnahme von Notfallbehandlungen, keine Eingriffe an Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale durchgeführt werden. „Jede Behandlung sollte wenn möglich aufgeschoben werden, bis das Kind die Reife besitzt, um über seinen Körper mitzuentscheiden“, sagt Carter abschließend.