Der Einsatz von Spionagesoftware wie dem Bundestrojaner verletzt grundlegende Menschenrechte  © Adobe Stock
Der Einsatz von Spionagesoftware wie dem Bundestrojaner verletzt grundlegende Menschenrechte © Adobe Stock
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Amnesty International: Einsatz von Spionagesoftware nach wie vor menschenrechtswidrig

8. Juli 2025

Das am morgigen Mittwoch im Nationalrat zum Beschluss stehende Gesetz zum Einsatz von Spionagesoftware ist nach wie vor unvereinbar mit Grund- und Menschenrechten und birgt eine immense Gefahr von missbräuchlicher Verwendung, stellt Amnesty International zum wiederholten Male klar. Daran ändern auch die Anpassungen nach der Begutachtungsphase nichts.  

Es wurde unter anderem beim Rechtsschutz nachgeschärft, aber die Grundproblematik bleibt gleich: Ein Bundestrojaner – und nichts anderes ist die in Frage kommende Software – öffnet Tür und Tor für eine missbräuchliche Verwendung. Dazu gibt es zahlreiche Beispiele, auch aus Europa. Spionagesoftware darf daher in Österreich nicht zugelassen werden.

Charlotte Deiss, Juristin von Amnesty International Österreich

Änderungen gab es etwa bei der Frist, die der Rechtsschutzbeauftragte für die Prüfung der Software hat. Nach breiter Kritik – unter anderem von Amnesty International – wurde diese statt nur zwei Wochen auf drei Monate angehoben. „Doch unabhängig davon bleibt der verfassungskonforme Einsatz eines Bundestrojaners eine rechtliche Fiktion: er verschafft sich immer Zugriff auf das gesamte Gerät und eine wirksame Kontrolle ist nicht möglich”, so Deiss. Zudem soll am Bundesverwaltungsgericht nun ein Senat und nicht ein Einzelrichter über die Bewilligung der Software entscheiden.  

Disskussonen über die Ausweitung der Software werden bereits diskutiert

Jüngste Aussagen etwa von Innenminister Gerhard Karner oder Bundeskriminalamts-Chef Andreas Holzer zeigen bereits, dass mit einer Ausweitung des Bundestrojaners zu rechnen ist. Auch die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte möchte Spionagesoftware künftig einsetzen können. „Schon jetzt wird darüber diskutiert, die ursprünglich relativ eng definierten Einsatzgebiete schrittweise auszuweiten“, warnt Deiss.  

Dabei gibt es zahlreiche Beispiele aus Europa, die eine missbräuchliche Verwendung eines Bundestrojaners gegenüber Journalist*innen oder Anwält*innen belegen. Mithilfe der Spionagesoftware „Pegasus“ wurden etwa die Mobiltelefone zahlreicher Aktivist*innen und Oppositioneller überwacht. Darauf weist auch der heute veröffentlichte offene Brief der Datenschutzorganisation epicenter.works hin, den Amnesty International ebenfalls unterzeichnet hat und mit dem Abgeordnete des österreichischen Parlaments aufgerufen werden, dem Gesetz nicht zuzustimmen. 

Wir sagen es zum wiederholten Mal: Ein menschenrechtskonformer Einsatz einer hochinvasiven Spionagesoftware ist nicht möglich. Die Einschränkungen zur verfassungskonformen Überwachung sind aus technischer Sicht nicht machbar. Keine Schadsoftware hat ausschließlich Zugriff auf bestimmte Chats, sondern kann sich – sobald die Sicherheitsmechanismen eines Geräts gebrochen wurden - Zugang zu allen Daten des Geräts verschaffen.

Amnesty International Österreich