Auslesen von Handydaten: völlig unverhältnismäßig
Künftig sollen die Behörden Handydaten von Menschen, die in Österreich einen Asylantrag stellen, auslesen dürfen. Diese Neuerung lehnt Amnesty aus zwei Gründen in dieser Form ab: Erstens ist nicht geregelt, welche Daten die Behörden abgreifen dürfen – ein Zugriff auf alle Handydaten wäre jedenfalls völlig unverhältnismäßig und ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Zudem ist nicht geklärt, wann die Behörden die Daten löschen oder zerstören müssen. Hier fordert Amnesty eine grundlegende Überarbeitung und eine klare Einschränkung. „Es ist verständlich, dass die Behörden Beweismittel sammeln, um Asylanträge zu prüfen“, sagt Schlack. „Doch Handydaten sind kein Allheilmittel: Ihr Beweiswert ist umstritten, denn man weiß nicht, wem das Gerät vorher gehört bzw. wer es verwendet hat. Außerdem schafft die zügellose Sammlung jeglicher Daten keinen Mehrwert. Dass die Behörden Zugang auf höchstpersönliche Details von Asylsuchenden bekommen sollen – ohne Maß und Ziel –, ist nicht gerechtfertigt“, sagt Schlack.