Amnesty International, IG24 und CuraFAIR (Volkshilfe) rufen gemeinsam zum Handeln auf:
Rechtliche Rahmenbedingungen müssen angepasst werden, verpflichtende Agenturen-Zertifizierung soll Qualität für alle sichern.
Die 24-Stunden-Betreuung ist eine zentrale Säule des österreichischen Pflegesystems. Einiges hat man in den vergangenen Monaten darüber gehört, dass sich etwas in dem Bereich ändern soll, aber konkrete Vorschläge liegen noch nicht auf dem Tisch. In einem offenen Brief an Sozialminister Johannes Rauch und Arbeitsminister Martin Kocher fordern nun Amnesty International, IG24 und CuraFAIR im Zuge der Pflegereform auch dringend notwendige Maßnahmen bei der 24-Stunden-Betreuung umzusetzen. Zeitgleich übergab Amnesty International eine Petition mit rund 19.000 Unterschriften an Minister Rauch, um der Forderung Nachdruck zu verleihen.
Menschenrechtskampagne für die 24-Stunden-Betreuung
Die Petitionsübergabe ist der Höhepunkt und Abschluss einer Kampagne, mit der Amnesty auf die teils dramatische Situation von Betreuer*innen aufmerksam gemacht hat. Die Forderungen basieren auf einem umfangreichen Bericht der Menschenrechtsorganisation, laut dem das rechtliche Rahmenwerk in Österreich die Ausbeutung von Betreuer*innen im großen Stil zulässt. Zu deren Arbeitsalltag gehören zum Teil schockierend schlechte Bezahlung und übermäßig lange Arbeitszeiten, während ein gesicherter arbeitsrechtlicher Schutz oder Zugang zu sozialen Leistungen wie Krankenversicherung meist fehlen. „Die Betreuer*innen stellen eine wichtige Säule des heimischen Pflegesystems dar. Es wird Zeit, dass wir sie entsprechend rechtlich absichern und die für Herbst angekündigten Maßnahmen nun tatsächlich auf den Boden gebracht werden”, so Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.
Änderung der Scheinselbstständigkeit: „lose-lose-Situation muss aufhören“
Ähnliches verlautet die Interessensgemeinschaft der 24-Stunden-Betreuer*innen IG24: „Es braucht dringend eine soziale Absicherung der Betreuer*innen“. Problematisch sei laut Anna Leder, dass die Betreuer*innen meist offiziell als selbstständig gelten, aber in Wahrheit keine Autonomie in der Ausgestaltung des Arbeitsumfeldes, der Arbeitszeiten oder der Bezahlung haben – wie auch in dem Bericht von Amnesty International festgestellt wird. „Diese Scheinselbstständigkeit führt zu einer lose-lose-Situation für die Betreuer*innen“, so Annemarie Schlack. „Sie kommen nicht in den Schutz von Arbeitnehmer*innenrechten, können aber in ihrer Selbstständigkeit auch nicht frei über ihre Arbeitsbedingungen entscheiden.“