2: Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Arbeitsmigrant*innen dürfen nach wie vor keine Gewerkschaften gründen oder ihnen beitreten. Stattdessen dürfen sie in sogenannte „Gemeinsame Ausschüsse“ eintreten, eine unter der Leitung von Arbeitgeber*innen stehende Initiative zur Interessenvertretung von Beschäftigten. Die Initiative ist bis heute jedoch noch nicht verpflichtend und bezieht sich nur auf 2% aller Arbeiter*innen. Sie wird dem Grundrecht von Beschäftigten, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, in keiner Weise gerecht.
Sowohl Kataris als auch Arbeitsmigrant*innen müssen für die Wahrnehmung des Rechts auf friedliche Versammlung mit Bestrafung rechnen. So wurden beispielsweise im August 2022 Hunderte Arbeitsmigrant*innen von den Behörden festgenommen und abgeschoben, nachdem sie in Doha auf die Straße gegangen waren, um dagegen zu protestieren, dass ihr Unternehmen ihnen wiederholt Lohnzahlungen vorenthalten hatte.
3: Unfaire Gerichtsverfahren
Faire Gerichtsverfahren sind in Katar bei Weitem nicht garantiert. In den vergangenen zehn Jahren hat Amnesty International Fälle von unfairen Gerichtsverfahren dokumentiert, in deren Verlauf die Angaben der Angeklagten, sie seien gefoltert oder anderweitig misshandelt worden, nie nachgegangen wurde und in denen Urteile auf Grundlage erzwungener „Geständnisse“ gefällt wurden. Oftmals wurden die Angeklagten verhört, während sie ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder einer Dolmetschhilfe und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert waren.
Der Jordanier Abdullah Ibhais verbüßt eine dreiijährige Gefängnisstrafe, zu der er nach einem unfairen Gerichtsverfahren in Katar verurteilt worden war. Das Gerichtsverfahren stützte sich auf ein „Geständnis“, das Abdullah Ibhais seinen Angaben zufolge unter Zwang abgelegt hat.
4: Frauenrechte
Frauen werden in Katar weiterhin per Gesetz und in der Praxis diskriminiert. Unter dem Vormundschaftssystem brauchen Frauen die Erlaubnis ihres männlichen Vormunds – in der Regel ist dies ihr Ehemann, Vater, Bruder, Großvater oder Onkel –, um zu heiraten, im Ausland mit einem staatlichen Stipendium zu studieren, im öffentlichen Dienst zu arbeiten, ins Ausland zu reisen (wenn die Frau jünger als 25 ist) sowie Gesundheitsversorgung im Bereich der reproduktiven Medizin zu erhalten.
Frauen werden auch durch das Familienrecht diskriminiert. Sie stehen vor größeren Hürden, wenn sie eine Scheidung einreichen möchten, und haben nach der Scheidung im Vergleich zu Männern erhebliche wirtschaftliche Nachteile.
Frauen sind weiterhin nicht ausreichend vor häuslicher und sexualisierter Gewalt geschützt.