Jede*r hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse*, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
* Amnesty International verwendet den Originaltext der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) in der offiziellen UN-Übersetzung. Diese Übersetzung verwendet noch den Begriff der "Rasse", den Amnesty International ausdrücklich ablehnt. Die Vorstellung, Menschen ließen sich in bestimmte "Rassen" (unterschiedlicher "Wertigkeit") einteilen, war wesentlicher Bestandteil der rassistischen, menschenverachtenden Politik der deutschen Vergangenheit und widerspricht dem Geist der AEMR.