Loading...
© ARIS MESSINIS/AFP/Getty Images

news © ARIS MESSINIS/AFP/Getty Images

Türkei: Ausnahmezustand nicht auf Kosten der Menschenrechte

22. Juli 2016

’Regierung hat bereits geltendes Recht missachtet, mit dem Ausnahmezustand kann sie gefährlichen Weg weiter gehen’

Präsident Erdogans Ankündigung, für mindestens drei Monate den Ausnahmezustand zu verhängen, darf nicht auf Kosten der Menschenrechte gehen, fordert Amnesty International. Der Ausnahmezustand darf kein Vorwand für die Einschränkung der Meinungsfreiheit, willkürliche Verhaftungen oder gar Folter sein.

„Der Putschversuch ging mit massiver Gewaltanwendung einher. Von daher ist es verständlich, dass die türkische Regierung Maßnahmen ergreift, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Trotzdem muss sie ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Die Notmaßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass hart erkämpfte Freiheiten und der Schutz der Menschenrechte abgebaut wird und sie dürfen nicht dauerhaft in Kraft bleiben“, sagte Andrew Gardner, Amnesty International Researcher in der Türkei. 
 
„Wir befinden uns in einer Situation, in der fast 10.000 Menschen verhaftet worden sind. Es wurden Vorwürfe laut, dass Menschen in Gefangenschaft misshandelt wurden. Wir haben zahlreiche Razzien in Ministerien und Medienhäusern erlebt. Die erweiterten Befugnisse der türkischen Regierung durch den Ausnahmezustand könnte die Menschenrechte weiter gefährden.“

Einen Vorgeschmack dessen, was alles kommen könnte, ist die Bekanntmachung des stellvertretenden Premierministers, dass die Regierung für die Dauer des Ausnahmezustandes die Europäische Konvention für Menschenrechte aussetzten will.

Der Ausnahmezustand ermöglicht es dem Präsidenten, zusammen mit seiner Regierung, durch Dekret zu regieren und so das Parlament zu umgehen. Amnesty International befürchtet, dass dies dazu genützt werden könnte, um die Dauer der Untersuchungshaft für die festgesetzten Personen auszudehnen, die sonst auf vier Tage beschränkt ist. Auch die rechtlichen Schutzmechanismen gegen Misshandlungen in Gefangenschaft oder das Recht auf ein faires Verfahren könnten untergraben werden. Das Rechts auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäusserung könnte durch den Ausnahmezustand willkürlich eingeschränkt werden. Es kann auch dazu führen, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes keinen Einspruch gegen ihre Suspendierung oder Entlassung einlegen können.  

Laut internationalem Recht müssen Notfallmaßnahmen zwingend notwendig und in Umfang und Dauer angemessen sein. Sie dürfen nur bei einem echten Risiko für die öffentliche Sicherheit ergriffen werden. Entscheidend ist, dass sie umsichtig und sorgfältig überwacht und nur temporär eingesetzt werden.

„Es ist wichtig, dass die türkische Regierung den Ausnahmezustand nicht als Vorwand nutzt, um noch härter gegen abweichende politische Meinungen vorzugehen. Auch in Zeiten der Not garantiert die türkische Verfassung, dass die völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehal-ten werden“, sagt Gardner und meint weiter: „Das Recht auf ein faires Verfahren oder das Verbot von Folter und Diskriminierung darf laut internationalem Recht niemals ausgesetzt oder eingeschränkt werden.“

„Die Regierung hat bereits geltendes Recht missachtet, der Ausnahmezustand bietet ihr die Möglichkeit, diesen gefährlichen Weg weiter zu beschreiten.“

Antikriegsaktion: Russische Künstlerin in Haft!

Jetzt helfen