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Syrien: Russisches Vetorecht darf humanitäre Hilfe für Zivilbevölkerung nicht verhindern

21. Juli 2022

Am 8. Juli hat Russland sein Veto gegen eine Resolution des UN-Sicherheitsrates eingelegt, die es UN-Hilfskräften ermöglicht hätte, die Menschen im Nordwesten Syriens ein weiteres Jahr lang grenzüberschreitend mit lebensnotwendigen Gütern zu versorgen – und zwar ohne Genehmigung der syrischen Regierung. Heute tagt die UN-Generalversammlung, um das Veto zu besprechen. Amnesty International fordert, dass wichtige humanitäre Hilfe nicht als politisches Druckmittel missbraucht werden darf. Konfliktparteien dürfen Angebote für unparteiische und humanitäre Hilfsmaßnahmen nicht willkürlich ablehnen. Mindestens 4 Millionen Menschen, darunter etwa 1,7 Millionen Binnenvertriebene, im Nordwesten Syriens sind vollständig von den Hilfslieferungen abhängig.

Bei Bedarf ist Hilfe zu leisten

Im Vorfeld der Sitzung fordert Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International: „Die Mitgliedstaaten dürfen nicht zulassen, dass beim UN-Sicherheitsrat wichtige humanitäre Angelegenheiten auf zynische Weise als politisches Druckmittel missbraucht werden. Die Generalversammlung muss unzweideutig klarstellen: Aus dem Völkerrecht geht klar hervor, dass bei Bedarf humanitäre Hilfe zu leisten ist, und zwar ohne dass eine Autorisierung durch den Sicherheitsrat nötig sein sollte.“

Diese Tagung muss ein Zeichen setzen, dass die UN-Generalversammlung kompromisslos die Verantwortung für den Schutz von Personen übernimmt, die dringend humanitäre Hilfe benötigen.

Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International

Die syrische Regierung und das russische Vetorecht dürfen nicht verhindern, dass Millionen Zivilpersonen im Nordwesten Syriens die so dringend benötigte humanitäre Hilfe erhalten, da dies gegen ihre Rechte auf Leben, auf einen angemessenen Lebensstandard (einschließlich Wohnraum, Wasser und Sanitäreinrichtungen) und auf Gesundheit verstoßen würde.

Die UN-Generalversammlung und andere Akteure dürfen nicht untätig bleiben und schlicht abwarten, bis Millionen Menschen den Zugang zu humanitärer Hilfe verlieren. Auch können sie in keinster Weise darauf zählen, dass die russische Regierung ihr Veto nicht erneut missbrauchen wird, um diesen wichtigen Grenzübergang im Jänner endgültig zu schließen, wenn das aktuelle Mandat ausläuft. Stattdessen müssen sie alles in ihrer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass notleidende Syrer*innen weiterhin diese lebensnotwendigen Hilfslieferungen erhalten.

Aushungern von Zivilpersonen ist EIN Kriegsverbrechen

Am 8. Juli legte Russland sein Veto gegen eine Resolution des UN-Sicherheitsrates ein, die es UN-Hilfskräften ermöglicht hätte, Syrien ein weiteres Jahr lang grenzüberschreitend mit lebensnotwendigen Gütern zu versorgen, und zwar ohne Genehmigung der syrischen Regierung.

Am 12. Juli, als das Mandat für die grenzüberschreitende Hilfe bereits abgelaufen war, gaben die Mitglieder des Sicherheitsrats in letzter Minute den russischen Forderungen nach und stimmten dem von Russland vorgelegten Kompromiss zu, den Grenzübergang Bab al-Hawa nur für weitere sechs Monate offenzuhalten.

Der Präsident der Generalversammlung hat gemäß Resolution 76/262 eine Plenarsitzung für den 21. Juli einberufen, in der alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen über das Thema beraten.

Laut dem humanitären Völkerrecht dürfen Konfliktparteien Angebote für unparteiische und humanitäre Hilfsmaßnahmen, einschließlich grenzüberschreitende humanitäre Hilfe, nicht willkürlich ablehnen. Vielmehr sollten sie die Bereitstellung von humanitärer Hilfe für bedürftige Zivilpersonen ermöglichen. Das Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegsführung einzusetzen, ist ein Kriegsverbrechen. Dies schließt auch die Verhinderung von Hilfslieferungen mit ein. Laut einer vom Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen eingeholten Expert*innenmeinung dürfen internationale Organisationen unter außergewöhnlichen Umständen (z. B. wenn ein Staat einem Teil seiner Zivilbevölkerung willkürlich lebensnotwendige Hilfslieferungen vorenthält) auch ohne Zustimmung der Konfliktparteien vorübergehend humanitäre Hilfe leisten und Personen in extremer Not mit lebensnotwendigen Gütern versorgen. Diese Maßnahmen sind dann gestattet, wenn es keine Alternativen gibt und wenn sie die territoriale Integrität des Staates, der seine Zustimmung verweigert, nicht ernsthaft beeinträchtigen.

Humanitäre Lage der Menschen im Nordosten Syriens bereits jetzt prekär

Amnesty International führte im Februar und März 2022 Recherchen durch und sprach mit insgesamt 45 Personen, darunter Mitarbeiter*innen von Hilfs- und Gesundheitsdiensten sowie Binnenvertriebene aus der Region. Die Untersuchung dokumentiert beklagenswerte Lebensbedingungen in den Lagern für Binnenvertriebenene, die durch die bevorstehende Einstellung der Hilfslieferungen massiv gefährdet sind. Etwa 1,7 Millionen Menschen, 58% davon Minderjährige, leben derzeit in Lagern in Nordwest-Syrien und haben keine Aussicht auf eine dauerhafte Lösung. Die meisten von ihnen sind seit Jahren in Zelten untergebracht und haben kaum oder keinen Zugang zu fließendem Wasser und Sanitäreinrichtungen, was die Gefahr wasserbezogener Krankheiten birgt. In den Lagern herrschen elende Bedingungen und die Bewohner*innen sind für ihr Überleben gänzlich von humanitären Hilfslieferungen abhängig.

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