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Statement: Alexej Nawalny ist ein "gewaltloser politischer Gefangener"

10. Mai 2021

Nach sorgfältiger Prüfung hat sich Amnesty International entschlossen, Alexej Nawalny wieder als „gewaltlosen politischen Gefangenen“ („Gewissensgefangener“) einzustufen.

Im Februar traf Amnesty intern die Entscheidung, Nawalny nicht mehr als gewaltlosen politischen Gefangenen zu bezeichnen, da er 2007 und 2008 diskriminierende Aussagen gemacht hatte, die möglicherweise als Hassreden betrachtet werden können. Während Amnesty International diese Entscheidung nicht öffentlich machen wollte, nutzten die russische Regierung und deren Unterstützer*innen diesen internen Vorgang, um weitere Verstöße gegen Nawalnys Rechte zu begehen. Zuvor hatte die russische Regierung versucht, Alexej Nawalny durch Vergiften zu töten. Zudem waren die russischen Behörden in den vergangenen 20 Jahren für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, darunter Folter, Fälle von Verschwindenlassen und die großflächige Unterdrückung politischer Freiheiten in Russland und im Ausland, sowie für Kriegsverbrechen in Syrien.

Daraufhin unterzog Amnesty ihren Ansatz für die Anerkennung von Personen als gewaltlose politische Gefangene einer Prüfung. Als erster Zwischenschritt wurde der Ansatz dahingehend verfeinert, dass Personen nicht ausschließlich aufgrund ihres Verhaltens in der Vergangenheit von der Einstufung als gewaltlose politische Gefangene ausgeschlossen werden. Wir erkennen an, dass die Meinungen und Verhaltensweisen einer Person sich mit der Zeit ändern können. Amnesty hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu ermutigen, eine positive Zukunft für die Menschenrechte anzustreben; wir möchten deshalb nicht suggerieren, dass ihr Ansehen für immer durch ihr vergangenes Verhalten geprägt wird.

Hinzu kommt, dass die Anerkennung einer Person als gewaltlose*r politische*r Gefangene*r durch Amnesty International in keiner Weise bedeutet oder nahelegt, dass wir die Ansichten dieser Person gutheißen. Amnesty stimmt nur solchen Meinungen zu, die ganz eindeutig mit dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte einhergehen.

Einige der früheren Äußerungen von Alexej Nawalny sind diskriminierend und werden von Amnesty International in keiner Weise akzeptiert. Als Menschenrechtsorganisation wird Amnesty International weiterhin gegen Rassismus und alle Formen von Diskriminierung kämpfen, wo immer sie vorkommen.

Dies bedeutet, dass wir durch die Wiedereinstufung von Alexej Nawalny als gewaltlosen politischen Gefangenen nicht seine politische Agenda unterstützen, sondern deutlich machen, dass seine Rechte – einschließlich des Zugangs zu unabhängiger medizinischer Versorgung – durch die russischen Behörden geachtet und gewährleistet werden müssen.

Alexej Nawalny ist nicht aufgrund einer international als Straftat anerkannten Handlung inhaftiert worden, sondern weil er für sich selbst und seine Unterstützer*innen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben gefordert und von der Regierung ein Ende der Korruption verlangt hat. Dies sind gewaltlose Handlungen und sollten auch als solche anerkannt werden.

Im Gegensatz dazu schränken Präsident Putin und die russische Regierung die politische Freiheit ein und greifen auf brutale Unterdrückungsmaßnahmen zurück, um gegen Personen vorzugehen, die Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit verlangen.

Amnesty International hat eine falsche Entscheidung getroffen, wodurch zu einem inopportunen Zeitpunkt unsere Absichten und Beweggründe infrage gestellt wurden. Wir entschuldigen uns für die daraus entstandenen negativen Auswirkungen auf Alexej Nawalny und die Aktivist*innen in Russland und der ganzen Welt, die sich unermüdlich für seine Freilassung einsetzen.

Amnesty International hat sich dem aktiven Kampf gegen Unrecht und Unterdrückung verschrieben. Die russischen Behörden verurteilen Alexej Nawalny durch ihr Verhalten zu einem langsamen Tod. Dem muss unverzüglich Einhalt geboten werden. 

Als „gewaltlose politische Gefangene“ (auch “Gewissensgefangene” genannt) bezeichnet Amnesty International Menschen, die lediglich aufgrund der von ihnen vertretenen und geäußerten Überzeugungen festgehalten werden, oder deren Inhaftierung auf diskriminierenden Gründen beruht wie z. B. ethnischer Zugehörigkeit, Sexualität, Gender bzw. Geschlecht oder anderen Identitätsmerkmalen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die betreffende Person niemals Gewalt angewendet oder Gewalt bzw. Hass befürwortet hat.

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