Hoo Yew Wah sitzt in Malaysia im Todestrakt. Er wurde 2005 festgenommen und anschließend in einem unfairen Verfahren wegen mutmaßlichen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt. Hoo Yew Wah stammt aus armen Verhältnissen. Zum Tatzeitpunkt war er 20 Jahre alt. Es handelte sich um seine erste Straftat und es war kein Gewaltverbrechen. 2014 stellte er ein Gnadengesuch und wartet seither vergeblich auf eine Antwort der Behörden.
Todesstrafe als Staatsgeheimnis
Die Geheimhaltung bei der Anwendung der Todesstrafe ist weit verbreitet. In Weißrussland wird die Anwendung der Todesstrafe strikt vor der Öffentlichkeit ferngehalten. Hinrichtungen werden ohne jegliche Benachrichtigung der Gefangenen, ihrer Familien oder ihrer gesetzlichen Vertreter vollstreckt.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, unabhängig von der Art oder den Umständen des Verbrechens, der Schuld, der Unschuld oder anderen Merkmalen der Verurteilten oder der Methode, die vom Staat für die Hinrichtung verwendet wird.
Die Todesstrafe ist eine Verletzung des Rechts auf Leben, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt wurde. Sie ist die ultimative grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe.
Amnesty International verzeichnete 2017 993 Hinrichtungen in 23 Ländern, ein Rückgang von 4 Prozent gegenüber 2016 und von 39 Prozent gegenüber 2015. Die meisten Hinrichtungen fanden im Iran, in Saudi-Arabien, im Irak und in Pakistan statt. Nicht eingerechnet sind Tausende Hinrichtungen, die in China durchgeführt wurden, wo Daten über die Anwendung der Todesstrafe nach wie vor Staatsgeheimnis sind.