
Vorsicht bei Reisen nach Russland angebracht: Amnesty weiterhin als „unerwünschte Organisation“ eingestuft
24. Juli 2025Am 19. Mai 2025 veröffentlichte die russische Generalstaatsanwaltschaft eine Erklärung, in der sie die Einstufung von Amnesty International Limited (AI IS legal entity) als „unerwünschte Organisation“ bekannt gab. Die Erklärung lautete wie folgt:
„Die Organisation positioniert sich aktiv für den weltweiten Schutz der Menschenrechte. In Wirklichkeit ist die Londoner Zentrale ein Zentrum für die Vorbereitung globaler russophober Projekte, die von den Komplizen des Kiewer Regimes bezahlt werden. Seit Beginn der speziellen Militäroperation (offizielle russische Bezeichnung für die umfassende Invasion in der Ukraine) tun die Aktivisten alles, um die militärische Konfrontation in der Region zu verschärfen - sie rechtfertigen die Verbrechen der ukrainischen Neonazis, fordern eine Aufstockung ihrer Mittel und bestehen auf der politischen und wirtschaftlichen Isolierung. Die Teilnehmer der Organisation unterstützen extremistische Organisationen und finanzieren die Aktivitäten ausländischer Agenten."
Nach russischem Recht wird die Beteiligung an den Aktivitäten einer „unerwünschten Organisation“ mit einer Geldstrafe geahndet. Wiederholte „Verstöße“ sowie die Finanzierung, Leitung oder „Organisation von Aktivitäten“ einer solchen Organisation stellen eine Straftat dar, die mit Freiheitsentzug geahndet wird. Bis zum 19. Mai waren 223 internationale und ausländische Organisationen als „unerwünscht“ eingestuft worden (Amnesty nicht mitgerechnet).
Solltest du in nächster Zeit eine Reise nach Russland planen, wende dich bitte an office@amnesty.at mit dem Betreff „Reise nach Russland geplant“.