In einer Erklärung vom 25. Mai erklärte der israelische Militärkommandant Oberstleutnant Dor Yoetz in einem Brief an die Truppen, sie seien ausgerückt, um „das als Khirbat Ikhza'a [ein anderer Name für Khuza'a im Hebräischen] bekannte Terroristennest zu beseitigen“. Er sagte, dass sie ihren Feind innerhalb weniger Tage besiegt hätten und dass „Khirbat Ikhza'a nicht mehr existiert“.
Die schreckliche Realität wurde am 31. Mai von der Gemeindeverwaltung Khuza'a selbst bestätigt. In einer Erklärung auf ihrer Facebook-Seite ließ sie verlauten, dass „das Ausmaß der Zerstörung in der Stadt alle Schätzungen übersteigt und die Stadt vollständig außer Betrieb gesetzt wurde“.
Diese jüngste Verwüstung folgt auf frühere Berichte der Gemeindeverwaltung vom Februar 2025, wonach ein Großteil der Stadt bereits zerstört worden war. Eine Mitte März erlassene israelische Vertreibungsanordnung zwang die Bewohner*innen, das Wenige, das noch übrig war, aufzugeben. Diese Vertreibungsanordnung war besonders verheerend für Bewohner*innen, die nach den weitreichenden Zerstörungen Ende 2023 und Anfang 2024 versucht hatten, ihre Häuser zu reparieren und landwirtschaftliche Flächen wieder herzustellen.
Mohammed Hamdan Qudaih, ein 66-jähriger Bauer und Bewohner von Khuza'a, der mehrfach vertrieben wurde, berichtete Amnesty International, wie das Ackerland seiner Familie, das einst ihre gesamte Lebensgrundlage bildete, und ihr dreistöckiges Haus zerstört wurden. Er sagte, dass seine vier Kinder alle mit ihm auf dem Land arbeiteten, wo sie Tomaten, Paprika und Molokhiya anbauten. Sie wurden erstmals im Dezember 2023 vertrieben.
„Als wir im Juni 2024 nach Khuza'a zurückkehrten, waren die meisten unserer Ernten vernichtet und der größte Teil des Landes zerstört, also begannen wir mit der Wiederherstellung und der Reparatur der Gewächshäuser“, sagte er, doch am 18. März 2025 wurden er und seine Familie erneut zur Flucht gezwungen.
„Vertreibung ist schlimmer als der Tod, glauben Sie mir“, fügte er hinzu. „Ich habe gehört, dass sie [die israelischen Streitkräfte] das Land dem Erdboden gleichgemacht haben, aber ich weigere mich zu glauben, dass meine Gewächshäuser verschwunden sind ... Jetzt möchte ich nur noch zurückkehren, um zu sehen, was mit meinem Land passiert ist, und wir wollen einfach nur zurück.“
Satellitenbilder, die von Amnesty International analysiert wurden, zeigen, dass das Gebiet um das Haus und die Gewächshäuser von Mohammed Hamdan Qudaih im Laufe einer Woche vom 18. bis 23. Mai 2025 zerstört wurde.
Muster willkürlicher Zerstörung und kollektiver Bestrafung
Die jüngste Zerstörung der Überreste von Khuza'a ist kein Einzelfall, sondern die Fortsetzung eines systematischen und rechtswidrigen Musters der Zerstörung durch das israelische Militär in Gaza.
Amnesty International hat in früheren Untersuchungen Satellitenbilder und Videos aus sozialen Medien zwischen Oktober 2023 und Mai 2024 analysiert und neu gerodete Flächen entlang der östlichen Grenze Gazas zu Israel identifiziert, die sich über eine Breite von etwa 1 km bis 1,8 km erstrecken. Über 90 % der Gebäude in diesem Gebiet – mehr als 3500 Bauwerke – scheinen zerstört oder schwer beschädigt zu sein, und über 20 km² landwirtschaftlich genutzte Fläche weisen laut Daten von UNOSAT einen erheblichen Rückgang des Zustands und der Dichte der Nutzpflanzen auf.
In vielen dokumentierten Fällen erfolgte die Zerstörung, nachdem israelische Streitkräfte die operative Kontrolle über die Gebiete übernommen hatten, was bedeutet, dass sie nicht direkt Folge der laufenden Kämpfe waren. Die Anwesenheit von ungeschützten Baggern im Mai 2025 lässt darauf schließen, dass dies auch bei der jüngsten Zerstörung von Khuza'a der Fall war.
Israel behauptet zwar, dass diese Zerstörungen aus Sicherheitsgründen erfolgen, muss sich jedoch an das humanitäre Völkerrecht halten. Die Ausnahme der „zwingenden militärischen Notwendigkeit“ für die Zerstörung von Eigentum ist eng definiert und gilt nicht für die vollständige Zerstörung ziviler Gebiete, insbesondere wenn alternative Maßnahmen existieren und die Zerstörung in keinem Verhältnis zu einem legitimen militärischen Zweck steht.