Zu Beginn der Krise war verständlich, dass rasch gehandelt werden musste, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Doch nun gibt es keinen offensichtlichen Grund für Ungenauigkeit und fehlende Transparenz. Und dennoch gibt es erneut in den aktuellen Lockdown-Bestimmungen unpräzise Formulierungen und weite Auslegungsspielräume.
Beamt*innen, speziell Polizist*innen, haben in dieser Situation eine besondere Verantwortung: Wir fordern die Exekutive daher auf, bei der Durchsetzung der aktuellen Verordnung stets mit besonderem Augenmaß und nach Prinzip der Verhältnismäßigkeit vorzugehen. 
Die Bundesregierung und alle Landesregierungen in Österreich sind außerdem gefordert, auf die Bedürfnisse von besonders schützbedürftigen Menschen (z. B. Kinder, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen) zu achten. Wir fordern, dass es für besonders schutzbedürftige Menschen auch entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten geben muss. 
Niemand darf durch die COVID-19 Maßnahmen diskriminiert werden! Gegen unverhältnismäßige oder diskriminierende Eingriffe in die Menschenrechten für Betroffene muss es einen wirksamen und effektiven Rechtsschutz geben.