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Marokko: Menschenrechtsverteidiger mit israelischem Spionageprogramm NSO angegriffen

10. Oktober 2019

Zwei bekannte marokkanische Menschenrechtsverteidiger wurden mit einer Überwachungssoftware, die von der in Israel ansässigen NSO-Gruppe entwickelt wurde, angegriffen. Das zeigt der jüngste Bericht von Amnesty Tech, einem interdisziplinären Team aus Technologie- und Menschenrechtsexpert*innen.

Spionage-Technologie wird für staatliche Repression eingesetzt

Seit 2017 wurden die beiden wiederholt angegriffen: Der Akademiker und Menschenrechtsaktivist Maati Monjib und der Menschenrechtsanwalt Abdessadak El Bouchattaoui, der Protestierende der Bewegung für soziale Gerechtigkeit Hirak El-Rif vertreten hat. Beide erhielten Kurznachrichten mit Links, die bei einem Klick die Spionage-Software Pegasus installiert hätten. Der Absender hätte auf diese Weise fast vollständige Kontrolle über ihre Telefone erlangt. Dieselbe Technologie wurde im Juni 2018 auch gegen einen Mitarbeiter von Amnesty International und einen saudi-arabischen Menschenrechtsaktivisten eingesetzt.

Die NSO-Gruppe ist dafür bekannt, ihre Spionagesoftware ausschließlich an Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden zu verkaufen. Das gibt Anlass zur Befürchtung, dass die marokkanischen Sicherheitsbehörden hinter der Überwachung stehen.

„Die Nachforschungen von Amnesty International haben beunruhigendes neues Beweismaterial zutage gebracht, das zeigt, wie die Spionageprogramme der NSO-Gruppe staatliche Repression von Menschenrechtsverteidiger*innen fördern“, sagte Danna Ingleton, stellvertretende Leiterin von Amnesty Tech.

 

Friedliche Kritiker*innen und Aktivist*innen, die sich zur Menschenrechtsbilanz Marokkos äußern, durch invasive digitale Überwachung zu schikanieren und einzuschüchtern, ist eine haarsträubende Verletzung ihrer Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit.

Danna Ingleton, stellvertretende Leiterin von Amnesty Tech

 

Im Mai 2019 beteiligte sich Amnesty International an rechtlichen Schritten gegen das israelische Verteidigungsministerium, um die Rücknahme der Exportlizenz für die NSO-Gruppe zu fordern. Denn das israelische Verteidigungsministerium bringt Menschenrechte in Gefahr, indem es NSO gestattet, ihre Produkte weiter an Regierungen in der ganzen Welt zu verkaufen.

Überwachung als Einschüchterung

Die Angriffe sind Teil der systematischen Unterdrückung von Menschenrechtsverteidiger*innen durch die marokkanischen Behörden in den letzten Jahren, insbesondere in der Folge des seit 2016 zunehmenden scharfen Vorgehens gegen Protestierende in der nördlichen Rif-Region. Marokkanische Menschenrechtsverteidiger*innen sehen sich heute Schikane, Einschüchterungen und Inhaftierungen gegenüber. Die Behörden setzen immer öfter repressive Gesetze ein, um drastisch gegen Menschenrechtsverteidiger*innen vorzugehen, nur weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit in Marokko und der Westsahara wahrnehmen.

Der Aktivist Abdessadak El Bouchattaoui, gegen den die NSO-Software eingesetzt wurde, erhielt im April 2018 von einem marokkanischen Strafgericht ungerechtfertigt eine zweijährige Haftstrafe. Er hatte online Kommentare veröffentlicht, in denen er die exzessive Gewaltanwendung der Behörden während der Hirak-Al-Rif-Proteste kritisiert hatte. Er berichtete Amnesty International, dass er verfolgt werde, wiederholt Morddrohungen erhalten habe und seine Familie und Mandant*innen schikaniert würden. Er hat inzwischen in Frankreich politisches Asyl beantragt. Er beschrieb Amnesty International die psychischen Folgen der ständigen Überwachung.

Überwachung ist eine Form der Strafe. Du kannst dich nicht mehr frei verhalten. Es bildet Teil ihrer [der Behörden] Strategie, dass du vermutest, beobachtet zu werden, denn das setzt dich permanent unter Druck.

Abdessadak El Bouchattaoui, Menschenrechtsaktivist in Marokko

2015 beschuldigten die marokkanischen Behörden laut Gerichtsakten Maati Monjib und vier weitere Personen nach Paragraf 206 des Strafgesetzbuchs, „die staatliche Sicherheit durch Propaganda bedroht“ zu haben, die „die Loyalität, welche die Staatsangehörigen ihrem Land und dem marokkanischen Volk schulden, untergräbt.“ Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Diese Anklage wurde erhoben, nur weil Maati Monjib eine App für Bürgerjournalismus beworben hatte, die die Privatsphäre der Nutzer*innen schützt.

Das Strafverfahren läuft noch. Maati Monjib soll zusätzlich über seinen Mobilfunkanbieter angegriffen worden sein: über diesen Weg können Angreifer*innen Zugang zur Netzwerkverbindung der Zielperson erhalten, um so Webanfragen zu beobachten und sie auf bösartige Virenprogramme umzuleiten. Solche Angriffe erfolgen „unsichtbar“ und hinterlassen keine Spuren.

Die NSO-Gruppe behauptet, dass ihre Technologie lediglich für rechtskonforme Zwecke wie der Bekämpfung von Verbrechen und Terrorismus eingesetzt wird. Die Firma hat kürzlich ihre Menschenrechtsstandards veröffentlicht und behauptet, über Menschenrechtsmechanismen zu verfügen, die den Missbrauch durch Regierungen untersuchen und unterbinden. Doch die mangelnde Transparenz bei Untersuchungen des Missbrauchs ihrer Technologie wirft ernste Fragen zu dieser Behauptung auf.

„Die neuesten Beweise machen ganz klar: NSO kann derzeit nicht verhindern, dass Regierungen ihre Überwachungstechnologie rechtswidrig einsetzen, um gegen die Menschenrechte zu verstoßen“, sagte Danna Ingleton. „Statt Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit NSO-Produkten schönzureden, sollte die Firma dringend wirksame Prozesse zur Wahrung der Sorgfaltspflicht einrichten, damit ihre Spionage-Software nicht weiter missbraucht werden kann.“

Nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind die NSO-Gruppe und ihr Hauptinvestor, das private Unternehmen Novalpina Capital, verpflichtet, unverzüglich Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass sie weltweit weder Menschenrechtsverstöße begehen noch zu ihnen beitragen.

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