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Lösung der Betreuungskrise von Fluchtwaisen: Offener Brief an die Bundesregierung

11. November 2022

In den öffentlichen Debatten der letzten Wochen um die Unterbringung von Asylwerber*innen ist völlig untergegangen, dass auch tausende Fluchtwaisen, Kinder, die ohne ihre Eltern nach Europa fliehen mussten, betroffen sind.

Immer noch verschwinden wöchentlich hunderte Kinder aus den Einrichtungen des Bundes und gleichzeitig werden über 1.000 Minderjährige in Bundesquartieren mit unzureichender rechtlicher Vertretung und inadäquater Betreuung im Stich gelassen. Da die beteiligten staatlichen Institutionen (Bund, Länder) sich auf keinen gemeinsamen Weg verständigen können, muss eine Lösung der Fluchtwaisen-Krise zur Chefsache gemacht werden.

Über 40 Organisationen arbeiten in der Kampagne KIND ist KIND seit Frühjahr dieses Jahres daran, die Betreuung von Fluchtwaisen in Österreich zu verbessern. Sie appellieren angesichts der unerträglichen Situation mit einem offenen Brief an Bundeskanzler Nehammer und Vizekanzler Kogler.

Betreuung von Fluchtwaisen

Es ist inakzeptabel, dass über 1.000 Kinder ohne rechtliche Vertretung und adäquate Betreuung gelassen werden. Es braucht eine kindgerechte und dem Kindeswohl entsprechende Lösung.

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Offener Brief zur Betreuungskrise von minderjährigen Fluchtwaisen an Bundeskanzler Nehammer und Vizekanzler Kogler

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Nehammer,
Sehr geehrter Herr Vizekanzler Kogler,

die Kampagne Kind ist Kind, die sich seit Frühjahr dieses Jahres dafür einsetzt, die Betreuung von Fluchtwaisen (unbegleitete minderjährige Fremde) in Österreich zu verbessern, appelliert angesichts einer sich zuspitzenden Situation in den Einrichtungen des Bundes an Sie, Herr Bundeskanzler Nehammer und an Sie, Herr Vizekanzler Kogler, die Lösung der derzeitigen Krise im Bereich der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden zur Chefsache zu machen.
Das Problem der ungeklärten Zuständigkeit für Fluchtwaisen nach ihrer Ankunft ist der Regierung bekannt, das Versprechen einer Lösung fand sogar ins Regierungsprogramm Eingang. Es ist inakzeptabel, dass über 1.000 Kinder ohne rechtliche Vertretung und adäquate Betreuung gelassen werden, weil sich die beteiligten Institutionen nicht auf eine Lösung des Problems einigen können. Einrichtungen der Bundesgrundversorgung wie Traiskirchen sind keine geeignete Wohnform für allein reisende Fluchtwaisen.

Aus Sicht der an der Kampagne teilnehmenden Organisationen sind folgende Maßnahmen unerlässlich:

  • Einrichtung von 5-6 Clearinghäusern entsprechend einer Krisenunterbringung der Kinder- und Jugendhilfe (KJH), verteilt auf verschiedene Bundesländer. Diese Stellen übernehmen die sofortige Zuständigkeit nach der Ankunft von minderjährigen Geflüchteten ohne Elternteil. Durch eine qualitativ hochwertige Versorgung und schnelle Perspektivenklärung der Minderjährigen in diesen Clearinghäusern wird die baldige Überstellung in permanente Quartiere der Bundesländer gewährleistet (den erweiterten Konzeptvorschlag finden Sie im Anhang).

  • Anhebung der Tagsätze auf ein den tatsächlichen Kosten entsprechendes Niveau durch eine Anpassung der Art 15a Vereinbarung. Eine regelmäßige Valorisierung dieser Beträge muss selbstverständlicher Teil dieser Regelung sein. Die finanzielle Situation der Einrichtungen für Fluchtwaisen hat sich in den letzten Monaten dramatisch zugespitzt, ohne Tagsatzerhöhung und Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der gestiegenen Energiekosten müssen die meisten Einrichtungen 2023 schließen. Dies würde die ohnehin katastrophale Betreuungssituation zusätzlich eskalieren. Essenziell ist auch das tatsächliche Angleichen der Standards in der Betreuung von Fluchtwaisen an jene der Kinder- und Jugendhilfe, da entsprechend der verfassungs- und menschenrechtlichen Vorgaben alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft die gleichen Rechte in Österreich genießen sollten.

  • Übernahme der Obsorge ab dem Tag der Ankunft durch die örtlich zuständige und entsprechend finanzierte KJH des Bezirks. Im Clearinghaus wird die Klärung des Alters und der Bedürfnisse der Kinder durchgeführt und die ersten relevanten Befragungen im Asylverfahren werden im Beisein eines multiprofessionellen Teams abgewickelt. Wenn ein*e Fluchtwaise aus der Clearingstelle in eine permanente Wohnsituation eines anderen örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträgers wechselt, geht die Obsorge von Gesetzes wegen (ex lege) auf den neuen Kinder- und Jugendhilfeträger.

Der Vergleich mit anderen Ländern der Europäischen Union und entsprechende Judikatur zeigen: die österreichische Rechtslage steht im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards. Aus diesem Grund erscheint ein aktuelles Handeln nicht nur aus menschlicher Perspektive sinnvoll, sondern hat eine dringende politische Notwendigkeit.

Lassen Sie uns daher gemeinsam eine kindgerechte und dem Kindeswohl entsprechende Lösung finden.

In diesem Sinne bitten wir um einen zeitnahen Gesprächstermin mit Repräsentant*innen der Trägerorganisationen der Kampagne KIND ist KIND

#zusammenHaltNÖ, AG-Kinderrechte OGR-Steiermark, Amnesty International, asylkoordination österreich, Bundesjugendvertretung, Caritas Steiermark, Diakonie Österreich, Diakonie de la Tour, Diversoviel, Don Bosco Sozialwerk, Doro Blancke Flüchtlingshilfe, ECPAT Österreich, fairness asyl, Flüchtlinge Willkommen Österreich, Fluchtpunkt, Integrationshaus, IZ, Kinderfreunde, Kindernothilfe Österreich, Kinder- und Jugendstaatsanwaltschaften, LEFÖ, Liga für Menschenrechte, Menschenwürde Österreich, Netzwerk Kinderrechte, NOAH Sozialbetriebe, OMAS gegen Rechts, PatInnen für alle, Plattform Asyl f. MR, Plattform, für eine menschliche Asylpolitik, Plattform Menschenrechte Salzburg, Rotes Kreuz TIROL, Samariterbund NÖ, Samariterbund Ö, Samariterbund W, SOS-Menschenrechte, SOS-Mitmensch, Südwind, tralalobe, Versöhnungsbund, VIDC, Volkshilfe OÖ, Volkshilfe Österreich, Zara, Zebra

 

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