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© KOOSHA MAHSHID FALAHI / AFP / picturedesk.com

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Iran: Gefolterte Gefangene im Evin-Gefängnis brauchen dringend internationalen Schutz

21. Oktober 2022

Zusammenfassung

  • Amnesty International fordert Zugang internationaler Beobachter*innen zu iranischen Gefängnissen und unabhängige Untersuchungsmechanismus
  • Belege für Schläge auf Kopf und Gesicht und Einsatz von Tränengas und Metallkugeln gegen Gefangene
  • Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrats muss dringend einberufen werden

 

Die iranischen Behörden müssen unabhängigen internationalen Beobachter*innen umgehend uneingeschränkten Zugang zu iranischen Gefängnissen gewähren, um den alarmierenden Einsatz rechtswidriger Gewalt durch Sicherheitskräfte im Teheraner Evin-Gefängnis vom 15. Oktober zu untersuchen und die Inhaftierten vor weiteren rechtswidrigen Tötungen sowie Folter und anderer Misshandlung zu bewahren. Dieser jüngste tödliche Vorfall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, einen internationalen Untersuchungs- und Rechenschaftsmechanismus einzurichten, um dem Verbrechenskatalog der iranischen Behörden durch unabhängige Aufklärung und Berichterstattung entgegenzuwirken.

Die iranischen Behörden geben Gefängnisinsass*innen die Schuld an dem Feuer, das am 15. Oktober im Evin-Gefängnis ausbrach. Von Amnesty International zusammengetragene Belege lassen jedoch ernste Befürchtungen aufkommen, dass die Behörden als Rechtfertigung für ihr brutales Vorgehen gegen Inhaftierte die Bewältigung des Feuers und Verhinderung von Gefängnisausbrüchen anführen. Gefängnisinsass*innen, Verwandte der Opfer, Journalist*innen und Menschenrechtler*innen mit Kontakten zu Inhaftierten gaben im Gespräch mit Amnesty International an, dass Bedienstete des Evin-Gefängnisses und Angehörige der Bereitschaftspolizei wiederholt Tränengas und Metallkugeln auf Hunderte Gefangene abfeuerten und mit Schlagstöcken brutale Schläge austeilten, vornehmlich auf Kopf und Gesicht der Betroffenen. Amnesty International ist zudem in Sorge angesichts einiger Augenzeugenberichte von innerhalb des Gefängnisses, die darauf hindeuten, dass Sicherheitskräfte mehreren weiblichen Inhaftierten Schusswaffen an den Kopf gehalten und mit scharfer Munition auf einige männliche Gefangene geschossen haben sollen.

Bislang haben die iranischen Behörden bestätigt, dass acht Inhaftierte getötet und 61 verletzt wurden. Gefängnisinsass*innen befürchten jedoch, dass diese Zahl in Wirklichkeit weit höher liegt. Die Behörden gaben prompt Stellungnahmen ab, in denen die Todesfälle auf Erstickung durch Rauchinhalation und Streitigkeiten unter den Gefangenen zurückgeführt werden, was dem seit langem üblichen Muster von Verleugnung und Verschleierung entspricht.

Die willkürliche und exzessive Gewaltanwendung seitens der iranischen Sicherheitskräfte und Gefängnisbediensteten gegen Häftlinge, die innerhalb brennender Mauern gefangen waren, ist ein weiterer Beweis für die extreme Brutalität, mit der die iranischen Behörden jeglichen Dissens routinemäßig unterdrücken. Nur eine entschlossene Reaktion der internationalen Gemeinschaft bezüglich der immer weiter um sich greifenden Straflosigkeit für schwere völkerrechtliche Verbrechen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran kann verhindern, dass die Zahl der Opfer weiter anwächst.

Der UN-Menschenrechtsrat muss dringend eine Sondersitzung zum Iran einberufen und einen unabhängigen Mechanismus mit Untersuchungs-, Berichterstattungs- und Rechenschaftsfunktion einrichten, um schwersten Verbrechen unter dem Völkerrecht sowie anderen schweren Menschenrechtsverletzungen seitens der iranischen Behörden entgegenzuwirken. Der Mechanismus sollte diese völkerrechtlichen Verbrechen und Menschenrechtsverstöße untersuchen und Rechenschaftspflicht anstreben, insbesondere wo es sich um schwerste Verbrechen unter dem Völkerrecht handelt. Er sollte über ausreichende Befugnisse und Mittel verfügen, um Beweismittel zu sammeln, zu sichern und an die entsprechend zuständigen nationalen und internationalen Gerichte oder Verwaltungseinrichtungen weiterzugeben. In seiner Berichterstattung sollten etwaige Muster bei der Begehung von völkerrechtlichen Verbrechen und Menschenrechtsverstößen aufgezeigt und die Verantwortlichen genannt werden.

Wie wichtig es ist, dass die internationale Gemeinschaft entschlossen und zielführend handelt, zeigt sich auch an den zahlreichen Gefängnisinsass*innen und ihren Familien, die um ihre Sicherheit und ihr Leben fürchten – insbesondere da Besuche im Evin-Gefängnis seit dem 15. Oktober ausgesetzt sind und die Behörden verletzten Gefangenen offenbar den Zugang zur Gesundheitsversorgung vorenthalten.
Ein*e Insasse*in, die von den gewaltsamen Vorfällen am 15. Oktober betroffen war, machte in einem Telefonat mit ihrer Familie deutlich, wie dringend die Inhaftierten internationalen Schutz benötigen: „Sie [die Behörden] verweigern den Verletzten eine Behandlung. Sie sagen: ‚Im schlimmsten Fall stirbst du eben, und nichts würde passieren‘ (...) Wir haben hier keine Sicherheit (...) Wenn man uns vergisst, schlachten die Behörden uns alle ab.“

Was wir brauchen, sind nicht Kritik und scharfe Worte (...) Den scharfen Worten müssen auch Taten folgen (...) Wie hoch soll der Preis noch sein, den wir zahlen müssen?

Familienangehörige*r einer*s im Evin-Gefängnis Inhaftierten

Alarmierender Einsatz rechtswidriger Gewalt

Häftlinge im Gebäude Nr. 8 des Evin-Gefängnisses berichteten, am 15. Oktober ab ca. 20 Uhr Schüsse und Schreie aus dem benachbarten Gebäude Nr. 7 vernommen zu haben. Im Gebäude Nr. 8 befinden sich vornehmlich zu Unrecht inhaftierte Menschenrechtler*innen und Andersdenkende, während im Gebäude Nr. 7 hauptsächlich Gefangene untergebracht sind, die wegen Diebstahls oder Finanzdelikten verurteilt wurden. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge versuchten daraufhin besorgte Gefangene, durch den Haupteingang von Gebäude Nr. 8 hinauszugelangen, da sie um die Sicherheit der Häftlinge in Gebäude Nr. 7 fürchteten. Als Reaktion darauf wurden sie von Gefängnisbediensteten und Angehörigen der Bereitschaftspolizei mit Tränengas und Metallkugeln beschossen. Augenzeugenberichten zufolge schossen bewaffnete Sicherheitskräfte sogar mit scharfer Munition von draußen durch die Fenster auf Häftlinge innerhalb des Gebäudes Nr. 8.

Gefängnisbedienstete und Angehörige der Bereitschaftspolizei legten zahlreichen Häftlingen in Gebäude Nr. 8 Handschellen an und schlugen ihnen mit Schlagstöcken mehrfach auf Kopf und Gesicht. Zudem zielten die Sicherheitskräfte mit ihren Schlägen auch direkt auf die Verletzungen, die einige Gefangene durch Metallkugeln erlitten hatten. Ein*e Insasse*in beschrieb in einem Augenzeugenbericht, den Amnesty International über eine vertrauenswürdige Quelle erhalten hat, dass die Angriffe von einem Beamten angeführt wurden, der als Oberst erkennbar war. Dieser teilte seinerseits Schläge aus und drohte den Gefangenen mit dem Tod: „Ich werde dafür sorgen, dass eure Mütter euren Tod betrauern. Der Tag eures Todes ist gekommen.“ Laut Angaben desselben Häftlings brachten die Sicherheitskräfte dann Hunderte Inhaftierte in die große „Sporthalle“ des Gefängnisses, wo sie weiter brutal misshandelt wurden.

Als die Insass*innen von Gebäude Nr. 5 – in dem sich der Frauentrakt befindet – und Gebäude Nr. 4. – in dem u. a. willkürlich inhaftierte Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft sowie politisch Andersdenkende untergebracht sind – wiederholt Schüsse vernahmen, versuchten auch sie, ihre Gebäude zu verlassen. Augenzeugenberichte von Insass*innen dieser Gebäude ergaben ebenfalls, dass die Sicherheitskräfte rechtswidrig Tränengas abfeuerten. Laut Angaben der Häftlinge drangen Sicherheitskräfte in den Frauentrakt ein, hielten mehreren Frauen Pistolen an den Kopf und stießen Drohungen und Beleidigungen aus.

Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge trugen mehr als ein Dutzend Häftlinge aus Gebäude Nr. 8 schmerzhafte Verletzungen durch Metallkugeln davon, welche nicht oder nur unangemessen behandelt wurden. Mehrere Personen aus dem Frauentrakt und in Gebäude Nr. 4 waren durch den Einsatz von Tränengas gesundheitlich beeinträchtigt. Einige Quellen mutmaßten im Gespräch mit Amnesty International angesichts der schweren Verletzungen einiger Gefangener, dass die Sicherheitskräfte möglicherweise mit scharfer Munition geschossen haben.

Seit der tödlichen Gewalt vom 15. Oktober werden im Evin-Gefängnis keine Besuche mehr zugelassen, wodurch die Inhaftierten noch stärker Gefahr laufen, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden, u. a. durch die Verweigerung medizinischer Versorgung. Nach den Vorfällen verlegten die Behörden Dutzende Gefangene, darunter auch Verletzte, aus dem Gebäude Nr. 8 an einen unbekannten Ort und gaben ihren Familienangehörigen keinerlei Informationen über deren Schicksal und Verbleib. Etwa einen Tag später, nachdem manche Häftlinge kurz mit ihren Familien telefonieren durften, wurde bekannt, dass sie in das Raja‘i-Shahr-Gefängnis in Karadsch in der Provinz Alborz verlegt worden waren. Nach wie vor unklar ist das Schicksal und die körperliche Verfassung vieler anderer Inhaftierter, unter anderem Personen aus Gebäude Nr. 7, weshalb große Sorge um ihre Sicherheit herrscht.

Widersprüchliche Aussagen über die Vorfälle

Am Abend des 15. Oktober tauchten im Internet Videoaufnahmen auf, in denen zu sehen war, wie ein bestimmter Bereich des Evin-Gefängnisses – welches ein aus zahlreichen Gebäuden bestehender Komplex ist – in Flammen steht. Ein*e Journalist*in und ehemalige*r gewaltlose*r politische*r Gefangene*r, der*die das Evin-Gefängnis gut kennt, gab an, dass das Feuer in einem mehrstöckigen Gebäude ausbrach, in dem sich eine Nähwerkstatt und ein Amphitheater befinden (nachfolgend als „Werkstattgebäude“ bezeichnet) und das in einem Bereich des Gefängnisses steht, der von hohen Wänden umgeben ist und in dem sich ebenfalls die Gebäude Nr. 7 und 8 befinden.

Die iranischen Behörden haben widersprüchliche Angaben gemacht, in denen die Verantwortung für das Feuer den Gefangenen in Gebäude Nr. 7 zugeschrieben wird. Zunächst wurde behauptet, das Feuer sei in Verbindung mit einem Streit unter Häftlingen ausgebrochen, die wegen Diebstahls oder Finanzdelikten verurteilt worden waren. Am 17. Oktober änderten die Behörden ihre Version der Ereignisse, nachdem ehemalige Gefangene in Interviews mit unabhängigen Medienkanälen außerhalb des Iran angaben, dass die Inhaftierten zu dieser nächtlichen Zeit keinen Zutritt zum Werkstattgebäude gehabt haben können, in dem das Feuer ausgebrochen sein soll. Zudem kam audiovisuelles Material ans Licht, das den Einsatz von Tränengas und Blendgranaten innerhalb des Gefängnisses zeigte. Diesmal gaben die Behörden an, das Feuer sei ursprünglich von zwei oder drei Häftlingen verursacht worden, die einen Gefängnisausbruch planten. Sie hätten in ihrem Trakt einige Decken angezündet und sich in dem darauffolgenden Chaos in das Werkstattgebäude begeben, welches sie dann in Brand gesteckt hätten. Dies hätte dazu geführt, dass die Sicherheitskräfte einschritten, um die Lage unter Kontrolle zu bringen. Die Oberste Justizautorität Gholamhossein Mohseni Ejei beschrieb die für das Feuer Verantwortlichen als „feindliche Agenten (...), die die Tätigkeiten von zionistischen, amerikanischen und britischen Zentren und Büros beim Schüren von Krieg und Unruhen unterstützen“, und forderte eine schnelle Strafverfolgung.

Recherchen von Amnesty International deuten jedoch darauf hin, dass das Feuer im Gegensatz zu den Aussagen der Behörden erst nach dem Einsatz rechtswidriger Gewalt gegen die Inhaftierten ausbrach. Viele verschiedene Insass*innen und deren Angehörige haben angegeben, dass ab ca. 20 Uhr Schüsse zu vernehmen waren, während das Feuer erst um 21:29 Uhr gemeldet wurde, wie der Sprecher der Teheraner Feuerwehr berichtete.

In der offiziellen Schilderung tauchten weitere Lücken und Widersprüche auf, als Videoaufnahmen zirkulierten, in denen zu sehen ist, wie mehrere Personen in Zivilkleidung auf dem Dach des Werkstattgebäudes das Feuer weiter anfachen, indem sie eine offenbar brennbare Substanz in die Flammen werfen. Ehemalige Gefangene, die das Evin-Gefängnis sehr gut kennen, haben bestätigt, dass es sich um das Dach des Werkstattgebäudes handelte. Sie sagten Amnesty International außerdem, dass die Haupteingänge der Gebäude, in denen die Inhaftierten untergebracht sind, von etwa 17 Uhr nachmittags bis 9 Uhr morgens verschlossen werden und es daher für Häftlinge so gut wie unmöglich gewesen wäre, auf dieses Dach zu gelangen. Die iranischen Behörden greifen in ihren Sicherheitseinsätzen seit Langem auf den Einsatz von Staatsbediensteten in Zivilkleidung zurück.

Die Behörden halten die Identität der acht Gefangenen, deren Tod sie bestätigt haben, unter Verschluss und haben bisher lediglich mitgeteilt, dass die Betreffenden wegen Diebstahls verurteilt worden waren; was darauf hindeutet, dass es sich um Inhaftierte aus Gebäude Nr. 7 handelt. Es wurden bislang keine Verletzten oder Todesopfer aus den Reihen der Gefängnisbediensteten oder weiteren Sicherheitskräfte gemeldet, die am 15. Oktober im Evin-Gefängnis im Einsatz waren.

Aus Luft- und Videoaufnahmen geht hervor, dass das Feuer offenbar lediglich im Werkstattgebäude wütete und nicht auf andere Gebäude übergriff. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wird das Werkstattgebäude in der Regel nicht zur Unterbringung von Gefangenen verwendet. Allerdings haben die Behörden es in Zeiten großer Proteste, bei denen massenhaft Menschen festgenommen wurden, vorübergehend als inoffizielle Hafteinrichtung für Hunderte Inhaftierte genutzt, so z. B. während der landesweiten Proteste im November 2019. Derzeit liegen keine Informationen darüber vor, ob die Behörden seit Ausbruch der landesweiten Proteste am 16. September 2022 ebenfalls Personen dort untergebracht haben, und ob sich zum Zeitpunkt der Vorfälle vom 15. Oktober Häftlinge in dem Werkstattgebäude aufhielten.

Landminen auf dem Gefängnisgelände

In einem haarsträubenden Beitrag berichtete die dem Staat nahestehende Nachrichtenagentur Fars News am 16. Oktober, dass es sich bei den Explosionen, die in einigen Videoaufnahmen zu hören waren, um Landminen handelte, die infolge fliehender Häftlinge detonierten. Zwar wurden die Berichte, nach denen Gefangene auf Landminen getreten seien, später dementiert, doch die Behörden stritten nicht ab, dass auf dem Gefängnisgelände Landminen eingesetzt werden.

Ein Journalist und ehemaliger gewaltloser politischer Gefangener sagte Amnesty International, dass er im Januar 2020 eine Explosion beobachtet habe, als er im Gebäude Nr. 8 des Evin-Gefängnisses einsaß. Gefängnisbedienstete erklärten den Inhaftierten damals, dass es sich dabei um Landminen handelte, die wegen einer Katze explodiert waren. Seinen Angaben zufolge befinden sich die Landminen in dem hügeligen Gelände im nördlichen Bereich des Gefängniskomplexes, das von manchen Teilen des Gebäudes Nr. 8 aus zu sehen ist. Mindestens zwei weitere ehemalige Gefangene haben in den Sozialen Medien darüber berichtet, dass es unter den Insass*innen des Evin-Gefängnisses bekannt sei, dass in der Hügellandschaft im nördlichen Bereich des Gefängniskomplexes Landminen verlegt seien. Zudem gaben sie an, selbst während ihrer Zeit im Evin-Gefängnis Minenexplosionen gehört bzw. gesehen zu haben.

Der Einsatz von Landminen, auch Antipersonenminen genannt, ist international und unter allen Umständen verboten. Die Tatsache, dass staatsnahe Medien den Einsatz von Landminen in der Nähe eines Gefängnisses eingeräumt haben, zeugt von absoluter Verachtung des menschlichen Lebens und des Völkerrechts seitens der iranischen Behörden. Es ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Grausamkeit der Behörden keine Grenzen kennt, wenn es um den Erhalt von Macht und Kontrolle geht, und dass hierfür systematisch rechtswidrige und auch tödliche Gewalt eingesetzt werden.

Hintergrund

Die Vorfälle im Evin-Gefängnis ereigneten sich vor dem Hintergrund eines scharfen Vorgehens der Sicherheitskräfte gegen landesweite Proteste, deren Teilnehmer*innen sich für Gleichberechtigung und die Achtung der Menschenrechte im Iran einsetzen. Amnesty International hat dokumentiert, wie die iranischen Sicherheitskräfte großflächig tödliche Gewalt gegen Protestierende, darunter auch Minderjährige, einsetzen.

Aufgrund eines Mangels an Transparenz existieren keine offiziellen Statistiken bezüglich der Anzahl der Personen, die im Evin-Gefängnis inhaftiert sind, doch Menschenrechtsgruppen schätzen die Zahl auf einige Tausend. Schon vor dem Ausbruch der aktuellen landesweiten Proteste wurden bereits Hunderte gewaltlose politische Gefangene und andere Personen willkürlich im Evin-Gefängnis festgehalten, weil sie friedlich von ihren Menschenrechten Gebrauch gemacht hatten.

Fordere mit uns Freiheit für Kamran Ghaderi und Massud Mossaheb!

Auch die Österreicher Kamran Ghaderi und Massud Mossaheb sind seit Jahren willkürlich und zu Unrecht im Iran in Haft. Sie befinden sich aufgrund der katastrophalen Haftbedingungen im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran in einem äußerst schlechten gesundheitlichen Zustand. Amnesty International fordert, dass die beiden österreichisch-iranischen Doppelstaatsbürger unverzüglich frei gelassen werden. Es bestehen große Bedenken, dass die iranischen Behörden bei der Inhaftierung willkürlich inhaftierter Doppelstaatsbürger*innen einem Muster folgen könnten, diese als diplomatisches Druckmittel einzusetzen.

Unterstütze die Online-Appelle und fordere mit uns die sofortige Freilassung der beiden unschuldig inhaftierten Österreicher!

Antikriegsaktion: Russische Künstlerin in Haft!

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