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EU: Verzögerung des Rechtsstaatsmechanismus für EU-Haushalt gefährdet Menschenrechte in Polen und Ungarn

11. Dezember 2020

Der Europäische Rat will die Auszahlung von Mitteln aus dem EU-Haushalt an die Einhaltung der Grundrechte in den Mitgliedstaaten knüpfen. Als Reaktion auf diese Entscheidung sagte Eve Geddie, Leiterin des EU-Büros von Amnesty International:

„Angesichts der katastrophalen Situation der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und Polen – wo Richter*innen und unabhängige Medien angegriffen werden – ist es nur richtig, den Zugang zu EU-Geldern durch einen ,Konditionalitätsmechanismus‘ an die Einhaltung der Grundrechte zu binden."

Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen weiterhin alle rechtlichen, finanziellen und politischen Instrumente nutzen, um die Menschenrechte zu schützen und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.

Eve Geddie, Leiterin des EU-Büros von Amnesty International

"Die Verzögerung bei der Umsetzung ist jedoch ein Rückschlag. Sie lässt zu, dass die Behörden die Rechte und Freiheiten der Menschen in Polen und Ungarn weiterhin aushöhlen können. Dies könnte zu weiteren und irreparablen Schäden für die Rechte der Menschen in Polen und Ungarn und für die Integrität der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU führen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen, finanziellen und politischen Werkzeuge einsetzen, so auch Artikel 7 des EU-Vertrags, um die Menschenrechte zu schützen und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.“

Schützt Rechtsstaat & Menschenrechte in Ungarn

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