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Einschränkung des Versammlungsrechts

22. März 2017

Völlig beliebig und grundrechtswidrig

Vorschläge der Regierung widersprechen den Grundsätzen des Rechts auf Versammlungsfreiheit:

  • Anlassbezogene Gesetzgebung ist unprofessionell und nicht zum Wohle der Gesellschaft
  • Verlängerte Anzeigefristen: unverhältnismäßiger Eingriff ins Grundrecht

Wieder einmal werden menschenrechtlich höchst sensible Bereiche dazu benutzt, um politisches Kleingeld zu machen. Menschen in Österreich wird bewusst ein Gefühl der Unsicherheit vermittelt, um hart erworbene demokratische Grundrechte nach und nach einzuschränken. Damit schadet die Regierung der Bevölkerung langfristig und verfehlt ihre Aufgabe klar.

Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich

Die aktuellen Vorschläge der Regierungsparteien widersprechen den Grundsätzen des Rechts auf Versammlungsfreiheit. Demnach haben Staaten nicht nur die Verpflichtung, friedliche Versammlungen zu respektieren und zu schützen, sondern sie müssen sowohl auf der gesetzlichen Ebene wie auch in der Praxis sicherstellen, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit ausgeübt werden kann.

„Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist eine wichtige und hart erkämpfte Errungenschaft und ein Grundpfeiler einer Demokratie, der nicht angetastet werden darf“, sagt Patzelt.

Massive Eingriffe wie die Einschränkung der Versammlungsfreiheit dürfen immer nur als äußerstes Mittel verstanden werden. Wenn Demonstrationen andere stören, behindern oder unbequem sind, ist dafür kein ausreichender Grund gegeben, vielmehr muss eine Demokratie damit professionell umgehen können. „Die geplante Ausweitung der Anzeigefrist für öffentliche Kundgebungen erscheint als ein Paradebeispiel eines faktenbefreiten Gerangels zwischen den Koalitionsparteien: Die Ausdehnung auf 48 Stunden erfolgt ohne nachvollziehbare Begründung und ist daher jedenfalls inakzeptabel“, sagt Patzelt.

Nicht nur inhaltlich, sondern auch formal ist die geplante Gesetzesänderung zu kritisieren. Das Einbringen der Änderungen durch einen Initiativantrag widerspricht einem transparenten Gesetzgebungsprozess. Denn dabei handelt es sich um Anlassgesetzgebung, die per Definition unsystematisch und überstürzt, aufgrund aktueller Anlässe oder Stimmungen erfolgt, anstatt einer genaueren sachlichen Betrachtung der Faktenlage zu folgen. Das ist nicht nur unprofessionell, sondern auch höchst gefährlich.

Bereits vergangenen April gab es nach heftiger Kritik aus der Zivilgesellschaft doch noch ein – wenn auch bedenklich kurzes – Begutachtungsverfahren zur Asyl-Sonderverordnung. Damals war es vielen Mandataren ein Anliegen, den Entscheidungsprozess gemäß rechtsstaatlichen Prinzipien vorzunehmen. Ein Jahr später wird das Vorgehen wiederholt. Damit wird versucht, einer wichtigen demokratischen Kontrolle zu entgehen. Menschenrechtlich ist das eine höchst alarmierende Entwicklung.