"Es ist sinnvoll, das Verfahren zu verzögern, damit Julian Assange eine Verteidigung gegen seine drohende Auslieferung in die USA, aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit seiner rechtmäßigen Publikationstätigkeit, vorbereiten kann. Wir sind der Meinung, dass Julian Assange unter keinen Umständen in die USA ausgeliefert werden darf, da er der Gefahr ernsthafter Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein wird“, sagte Massimo Moratti.
Hintergrund
Der Fall wurde bis zum 4. Mai vertagt, dann wird ein neuer Zeitplan vereinbart. Der Richter signalisierte, dass November 2020 der erste Termin sein könnte, zu dem ein ausreichend großer Zeitblock für die Fortsetzung des Verfahrens gesichert werden kann.
Die britischen Gefängnisse sind abgeriegelt und erlauben keine Besucher*innen. Die bestehenden Bestimmungen zur Eindämmung von COVID-19 stellen ein Hindernis für Häftlinge und Gefangene dar, sich mit ihren Anwält*innen zu treffen. Der Zugang zu Video-Konferenzen ist schwierig, da jede dafür erforderliche Bewegung innerhalb der Gefängnisse, um Zugang zu diesem Kommunikationsmittel zu erhalten, Häftlinge dem Risiko einer Infektion aussetzen kann. Telefongespräche werden überwacht und erlauben es den Gefangenen nicht, relevante Unterlagen und Dokumente einzusehen.
Ebenso arbeiten die Gerichte selbst auf Notbetrieb, wobei Sitzungen und Anhörungen per Telefon und Videoverbindung stattfinden. Seinen Anwälten zufolge war Julian Assange unter diesen Umständen nicht in der Lage, effektiv und konsequent mit seinen Anwälten zu kommunizieren oder sie zu instruieren.