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Afghanistan: Taliban kehren zu Körperstrafen zurück und verstoßen gegen Folterverbot

28. November 2022

Am 23. November wurden in der afghanischen Provinz Logar drei Frauen und elf Männer öffentlich mit Peitschenhieben bestraft, nachdem ein Gericht der Taliban sie des Diebstahls und verschiedener „sittenwidriger Verbrechen“ für schuldig befunden hatte. Als Reaktion darauf sagt Samira Hamidi, Expertin für Südasien bei Amnesty International: „Die öffentliche Auspeitschung von Frauen und Männern ist eine grausame und schockierende Rückkehr der Taliban zu ihrem kompromisslosen harten Vorgehen.“

Diese Art der Bestrafung verstößt gegen das absolute Verbot von Folter und anderen Misshandlungen unter dem Völkerrecht und darf unter keinen Umständen angewandt werden.

Samira Hamidi, Expertin für Südasien bei Amnesty International

Die Taliban setzen sich weiterhin über Kritik hinweg und verstoßen gegen grundlegende Menschenrechtsprinzipien. Damit scheinen sie auf alarmierende Weise zu den brutalen Praktiken von vor dreißig Jahren zurückzukehren. Diese grausamen Strafen sind ein weiterer Schritt hin zur Legalisierung unmenschlicher Praktiken durch das Justizsystem der Taliban und machen die Geringschätzung der De-facto-Behörden gegenüber internationalen Menschenrechtsnormen deutlich.

Öffentliche Auspeitschung und alle anderen Formen der Körperstrafe sind kriminelle Praktiken, die umgehend und bedingungslos eingestellt werden müssen. Stattdessen ist ein formaler Justizmechanismus mit fairen Gerichtsverfahren und Zugang zu Rechtsmitteln einzurichten. Die internationale Gemeinschaft muss umgehend größere Anstrengungen unternehmen, um die De-facto-Behörden in Afghanistan dazu zu bewegen, alle grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Formen der Bestrafung abzuschaffen.“

Deutliche Abkehr vom Versprechen, gemäßigter zu regieren als vor 30 Jahren

Am Sonntag, den 14. November, ordnete der Religionsführer der Taliban an, dass die Scharia in Afghanistan obligatorisch und in vollem Umfang umzusetzen sei.

Seither haben die Taliban in verschiedenen Provinzen mehrere öffentliche Auspeitschungen vorgenommen. Betroffen waren Frauen und Männer, denen „Ehebruch“, Diebstahl, gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen oder Entführung vorgeworfen wurden.

Diese Auslegung der islamischen Gesetze sieht öffentliche Hinrichtungen, Zwangsamputationen und Steinigungen vor – gängige Praktiken unter der ersten Herrschaft der Taliban, die 2001 endete.

Die erneute Machtergreifung der Taliban im August 2021 ging mit dem Versprechen einher, gemäßigter zu regieren und unter anderem die Frauenrechte zu achten.

Amnesty International dokumentierte seit der Machtergreifung der Taliban eine zunehmende Anzahl an Menschenrechtsverletzungen. Dazu zählen außergerichtliche Hinrichtungen, willkürliche Festnahmen, Folter, Verschwindenlassen, Unterdrückung von Frauen und Mädchen sowie die Zensur der Medien und andere Einschränkungen der Meinungsfreiheit.

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