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Abschottungspolitik in Ungarn

10. März 2017

Internierungslager für Menschen auf der Flucht – schamlose Verletzung von internationalem Recht

Am 7. März hat das Parlament in Budapest mit großer Mehrheit für eine Reihe von Gesetzesänderungen gestimmt, die die Sperre der Grenze verschärfen und die Zwangsunterbringung von Menschen auf der Flucht in Containern vorsehen.

Diese Pläne, die die automatische Internierung von schutzbedürftigen Menschen in Schiffscontainern und hinter Stacheldraht vorsehen, sind völlig inakzeptabel. Das Gesetzespaket fügt sich in eine Reihe von aggressiven Maßnahmen der ungarischen Politik gegen Menschen auf der Flucht.

Gauri Van Gulik, Vize-Europadirektorin von Amnesty International

Die neuen Maßnahmen sollen sogar an Kinder angewendet werden – eine schamlose Verletzung von internationalem Recht, kritisiert Amnesty International. Außerdem erlauben sie, dass Geflüchtete zur Rückkehr nach Serbien gezwungen werden – ohne ordnungsmäßige Behandlung der jeweiligen Fälle.

 

Die Internierung von Asylwerber*innen muss immer das allerletzte Mittel sein. Sie darf nicht willkürlich und niemals ohne gerichtliche Überprüfung und ohne Zugang zu Rechtsmitteln erfolgen. Menschen – insbesondere Kinder – dürfen nicht lediglich auf Basis ihres Aufenthaltsstatus eingesperrt werden.

Wir appellieren an die EU, Ungarn zu zeigen, dass solch illegale und zutiefst unmenschliche Maßnahmen Konsequenzen haben. Indem man Menschen auf der Flucht in Container einsperrt, betreibt man keine Flüchtlingspolitik – man vermeidet sie.

Gauri Van Gulik, Vize-Europadirektorin von Amnesty International

Hintergrund 
Unter dem neuen Gesetz sollen alle Asylwerber*innen, die sich derzeit und zukünftig in Ungarn aufhalten, in „Transitzonen” nahe der Grenze zu Serbien gebracht werden. Dort müssen sie sich für die Dauer des Asylverfahrens in Containercamps aufhalten. Das betrifft alle erwachsenen Asylwerber*innen – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Verletzlichkeit –, aber auch Kinder in Begleitung von Eltern und unbegleitete Minderjährige über 14 Jahre.

 

Diese neuen Maßnahmen sollen im Rahmen der sogenannten „Krisensituation wegen Massenimmigration“ angewendet werden. Die Notverordnung ist in Ungarn seit September 2015 in Kraft und wird zumindest bis September 2017 andauern. Die jüngsten Gesetzesänderungen werden auch die Hürden senken, um eine Krisensituation auszurufen.

Amnesty International hat die Gesetzesänderungen im Detail geprüft. Die Stellungnahme auf Englisch finden Sie hier.