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Vereinigte Arabische Ermirate: Foltergefahr nach Interview

Vereinigte Arabische Ermirate

Der libanesische Gefangene Ahmad Ali Mekkaoui ist seit 2014 in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) in Haft. Er wurde zu 15 Jahren wegen Terrorismus verurteilt. Sein Verfahren wies schwere Mängel auf, er wurde gefoltert und zu einem Geständnis gezwungen.

Seine Schwester äußerte sich Anfang dieses Jahres in einem Interview dazu. Am 11. April 2019 informierte der Gefangene seine Familie per Telefon darüber, dass der Staatsanwalt erneut Anklage gegen ihn erhoben habe. Seit diesem Tag hat Ahmad Ali Mekkaoui keinen Kontakt zur Außenwelt mehr. Die erneute Anklage und die Äußerungen seiner Schwester scheinen in direktem Zusammenhang zu stehen. Es besteht eine erhöhte Gefahr von Folter und anderweitigen Misshandlungen.

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Mehr Informationen zu diesem Fall

Die Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs hatte Ahmad Ali Mekkaoui am 31. Oktober 2016 zu 15 Jahren Haft verurteilt. Man hatte ihm unter anderem vorgeworfen, mit der Hisbollah (einer schiitischen Partei und Miliz im Libanon) zu kommunizieren, Geheiminformationen weiterzugeben und in den VAE eine nicht genehmigte internationale Gruppe aufzubauen. Der Gefangene berichtete dem Staatsanwalt zwar, dass er übermäßig lange und ohne Kontakt zur Außenwelt in Untersuchungshaft gesessen und zudem Folter und andere Formen der Misshandlung erlitten hatte – dazu gehörten Schläge ins Gesicht, das Ausreißen der Zehennägel, das Skalpieren der Kopfhaut und die Einführung einer Eisenstange in den Anus – aber diese Foltervorwürfe wurden nie untersucht. Stattdessen stützte sich das Gericht auf die unter Gewaltanwendung erzwungenen „Geständnisse“, um Ahmad Ali Mekkaoui zu verurteilen.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Der 52-jährige Ahmad Ali Mekkaoui ist ein sunnitischer Libanese aus Tripoli im Nordlibanon. Vor seiner Festnahme führte er in Abu Dhabi, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate, seine eigene Autowerkstatt.

Am 13. Oktober 2014 wurde er von zivil gekleideten Kräften der Staatssicherheit willkürlich in seinem Haus im Emirat Abu Dhabi festgenommen. In den ersten zwei Tagen nach seiner Festnahme durfte er nur zweimal seine Frau anrufen. Ihr gegenüber sagte er, er sei „sehr müde“. Während der folgenden neun Monate hörte seine Familie nichts mehr von ihm, da er an einem unbekannten Ort und ohne Kontakt zur Außenwelt gefangen gehalten wurde. Ahmad Ali Mekkaoui saß in dieser Zeit in Einzelhaft und wurde unter Folter gezwungen, „Geständnisse“ zu unterschreiben. Er wurde seinen Angaben zufolge skalpiert, mit einer Eisenstange vergewaltigt, ins Gesicht geschlagen und über zwei Wochen hinweg mit Schlafentzug gequält. Diese Misshandlungen führten zu einer Reihe gravierender gesundheitlicher Schäden, unter anderem zu einem einseitigen Verlust der Sehkraft, zu Knochenbrüchen in Nase und Fingern, einem Riss im Rektum und einer Wucherung im Hals. In der Folge musste sich Ahmad Ali Mekkaoui drei Mal im Zayed Militärkrankenhaus in Abu Dhabi operieren lassen. Im Oktober 2018 veröffentlichte die libanesische Zeitung al-Akhbar Tonaufnahmen, in denen der Inhaftierte seine Folterungen beschreibt.

14 Monate nach seiner Festnahme begann im Januar 2016 vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs der Prozess gegen Ahmad Ali Mekkaoui und sechs Mitangeklagte. Am 31. Oktober 2016 verurteilte ihn das Gericht zu 15 Jahren Gefängnis auf Grundlange des Anklagepunktes „Kommunikation mit der Hisbollah mit dem Ziel, dem militärischen und politischen Ansehen der VAE und ihren nationalen Interessen zu schaden, Geheiminformationen aus dem Verteidigungsbereich an die Hisbollah weiterzugeben und innerhalb der VAE ohne Genehmigung der Regierung eine internationale Organisation aufzubauen.“ Das Urteil war endgültig und konnte nicht mehr angefochten werden, da es vor Einführung des Gesetzes Nr. 11/2016 gefällt worden war, das in den VAE auch für Straftaten gegen die staatliche Sicherheit die Möglichkeit vorsieht, gegen ein Urteil Rechtsmittel einzulegen.

Am 15. September 2017 veröffentlichte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen eine Stellungnahme (Opinion No. 47/2017), in der sie den „Freiheitsentzug“ von Ahmad Ali Mekkaoui als willkürlich einstufte.

Am 11. April 2019 informierte der Gefangene seine Familie per Telefon darüber, dass der Staatsanwalt erneut Anklage gegen ihn erhoben habe, dieses Mal wegen „Schädigung des Ansehens der VAE“. Hintergrund sei ein Fernsehinterview, in dem die Schwester und der libanesische Rechtsbeistand des Angeklagten über den Fall sprachen. Seit diesem Telefongespräch wird dem Inhaftierten jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt.

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