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Tschad: Gefängnis nach Kritik

Erfolg: Baradine Berdei Targui freigelassen!

Am 10. Juni 2021 wurde Baradine Berdei Targui unter Auflagen freigelassen. Nähere Informationen folgen in Kürze.

 

Am 18. Februar 2021 verurteilte das Strafgericht des Tschads den Menschenrechtsverteidiger Baradine Berdei Targuio wegen "Verstoßes gegen die verfassungsmäßige Ordnung" zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe.

Baradine Berdei Targuio ist der Vorsitzende der tschadischen Menschenrechtsorganisation Organisation tchadienne des droits humains (OTDH). Am 24. Januar 2020 war er vor den Augen seiner Angehörigen bei sich zuhause in N'Djamena von bewaffneten maskierten Personen festgenommen worden. Anschließend war er fast sieben Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft.

Zuvor hatte Baradine Berdei Targuio einen Facebook-Post über die mutmaßliche Erkrankung des Präsidenten geteilt und einen offenen Brief an diesen verfasst, in dem er seine Sorge über die Menschenrechtslage in der Region Tibesti zum Ausdruck brachte.

Allem Anschein nach wurde Baradine Berdei Targuio lediglich wegen seiner friedlichen Arbeit als Menschenrechtsverteidiger inhaftiert. Er muss sofort und bedingungslos freigelassen werden.

Diese Aktion ist abgelaufen. Vielen Dank allen, die sich für Baradine Berdei Targuio eingesetzt haben!

 

Hintergrundinformationen

Am 22. Januar 2020, zwei Tage vor seiner Festnahme, hatte Baradine Berdei Targuio sich in den Sozialen Medien über den Gesundheitszustand des Präsidenten geäußert. Dieser solle ernsthaft erkrankt sein und sich in einer Klinik in Frankreich befinden. Baradine Berdei Targuio hatte schon während des Ausnahmezustandes im November 2018 einen offenen Brief an den Präsidenten geschrieben, in dem er auf die schwierige Menschenrechtssituation in der nördlichen Region Tibesti aufmerksam machte.

Amnesty International betrachtet die Festnahme, Verurteilung und Inhaftierung von Baradine Berdei Targuio ebenso wie die ersten Anklagen gegen ihn als willkürliche Strafe für seine Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Damit verstößt der Tschad gegen seine menschenrechtlichen Verpflichtungen gemäß der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Darüber hinaus besteht angesichts der Corona-Pandemie Sorge um die Gesundheit von Baradine Berdei Targuio. Gemäß Resolution Nr. 466 von 2020 der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker sind die Behörden angehalten, inhaftierte Menschenrechtsverteidiger*innen freizulassen, um die Überbelegung der Gefängnisse zu verringern und das Coronavirus einzudämmen. Vor diesem Hintergrund sollte auch Baradine Berdei Targuio aus der Haft entlassen werden.

Die Inhaftierung von Baradine Berdei Targuio erfolgte vor dem Hintergrund einer generellen Unterdrückung derjenigen, die im Vorfeld der für April 2021 angesetzten Präsidentschaftswahlen ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung ausüben. Weitere Informationen dazu auf Englisch in der letzten Pressemitteilung von Amnesty International zum Tschad: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2021/02/tchad-droits-humains-empeches-de-manifester-librement/.

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