Loading...
© Privat
Email Action

Sudan: Todesstrafe für Notwehr

Noura wollte nicht noch einmal vergewaltigt werden

Die neunzehnjährige Noura Hussein Hamad Daoud wurde am 10. Mai zum Tode verurteilt, nachdem sie in Notwehr ihren Ehemann getötet hatte, als er zum zweiten Mal versuchte, sie zu vergewaltigen. Ein sudanesisches Gericht fand sie am 29. April schuldig, ihren Ehemann Abdulrahman Mohamed Hammad getötet zu haben. Noura Hussein Hamad Daouds Fall verdeutlicht das Versagen der sudanesischen Regierung, das Problem der Frühverheiratung und Vergewaltigung in der Ehe zu lösen.

Die 19-jährige Noura Hussein Hamad Daoud wurde auf der Grundlage von Paragraf 130 des sudanesischen Strafgesetzbuchs von 1991 des Mordes an ihrem Ehemann Abdulrahman Mohamed Hammad schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Ihre Rechtsbeistände können bis zum 25. Mai Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Der Vorsitzende Richter wandte ein veraltetes Gesetz an, das Vergewaltigung in der Ehe nicht als Straftat anerkennt.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode.

Dieser Appell ist abgelaufen. Vielen Dank allen, die sich eingesetzt haben!

 

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Noura Hussein Hamad Daoud ist 19 Jahre alt und hat die High School abgeschlossen. Sie wurde mit 16 Jahren zur Heirat gezwungen. Die Eheschließung fand zwei Jahre später im April 2017 statt. Als sie sich sechs Tage lang weigerte, die Ehe zu vollziehen, schlug ihr Mann sie mit Hilfe von Angehörigen und ließ sie festhalten, während er sie vergewaltigte. Am folgenden Tag versuchte er erneut, sie zu vergewaltigen, doch sie konnte in die Küche flüchten und griff dort zu einem Messer. Bei dem folgenden Handgemenge erlitt Abdulrahman Mohamed Hammad tödliche Stichverletzungen.

Noura Hussein Hamad Daoud floh dann zu ihrer Familie, doch ihr Vater übergab sie der Polizei und sie wurde anschließend des Mordes beschuldigt. Im Bericht einer ärztlichen Untersuchung steht, dass sie Verletzungen, darunter eine Bisswunde und Kratzspuren, aufwies. Seit dem 3. Mai 2017 ist sie im Frauengefängnis von Omdurman inhaftiert. Ihr Strafverfahren begann im Juli 2017.

In den vergangenen Jahren setzen sich Frauenorganisationen ohne Unterlass für eine Änderung des Personenstandsrechts im Sudan, darunter auch das Mindestheiratsalter, ein. Das sudanesische Recht erlaubt, Kinder mit zehn Jahren zu verheiraten und verstößt damit gegen die sudanesische Übergangsverfassung von 2005. Artikel 21 der Übergangsverfassung definiert ein Kind als „eine Person unter 18 Jahren“. Der Sudan hat zudem das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert, das ein Kind ebenfalls als eine Person unter 18 Jahren bezeichnet.

Bis 2015 war Vergewaltigung im sudanesischen Strafgesetzbuch von 1991 gleichbedeutend mit Zina (außerehelichem Geschlechtsverkehr). Das bedeutete, dass, wenn ein weibliches Vergewaltigungsopfer die Vergewaltigung nicht beweisen konnte, sie wegen außerehelichem Geschlechtsverkehr belangt werden konnte, der bei nicht verheirateten Frauen mit 100 Hieben und bei verheirateten Frauen mit Steinigung geahndet wurde.

Nach einer intensiven Kampagne wurde Paragraf 149 des sudanesischen Strafgesetzbuchs im Februar 2015 reformiert und die Definition von Vergewaltigung im Strafrecht weiter gefasst. Der reformierte Paragraf definiert Vergewaltigung nicht länger in Bezug auf außerehelichen Geschlechtsverkehr, was dazu beigetragen hat, den im alten Gesetz gleichbedeutenden Straftatbestand der Vergewaltigung und des außerehelichen Geschlechtsverkehrs voneinander abzugrenzen. Die Reform bezeichnet die Vergewaltigung in der Ehe zwar nicht explizit als Straftatbestand, doch ist nach der neuen Definition jede sexuelle Handlung eine Vergewaltigung und damit ein Straftatbestand, die gewaltsam, durch Einschüchterung, Zwang oder Machtmissbrauch zustande kam.

Actions - jetzt mitmachen!