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Saudi-Arabien: Hinrichtung verhindern

Abdullah al-Huwaiti, der im Alter von 14 Jahren festgenommen wurde, ist in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden, nachdem ein Berufungsgericht sein Todesurteil in einem unfairen Verfahren bestätigte.

Abdullah al-Huwaiti wurde in Einzelhaft gehalten, hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und wurde zu einem „Geständnis“ gezwungen. Ihm wurde vorgeworfen, „eine Bande gegründet und einen Juwelier ausgeraubt“, „eine Sicherheitskraft vorsätzlich und aggressiv getötet“, „Gold gestohlen“ und „die verwendeten Waffen und das gestohlene Gold versteckt“ zu haben.

Amnesty International fordert den Obersten Gerichtshof und den König auf, das Todesurteil nicht zu ratifizieren und stattdessen seine Verurteilung aufzuheben. Abdullah al-Huwaiti muss eine Neuverhandlung erhalten, die den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entspricht und nicht auf die Todesstrafe zurückgreift.

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Mehr Informationen zu diesem Fall

Am 27. Oktober 2019 wurde Abdullah al-Huwaiti vor einem Strafgericht in Tabuk zum Tode verurteilt. Am 10. November 2021 machte der Oberste Gerichtshof das Todesurteil rückgängig und ordnete ein Wiederaufnahmeverfahren an. Am 2. März 2022 wurde Abdullah al-Huwaiti vor dem Strafgericht in Tabuk auf Grundlage derselben Beweise erneut schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Seither hat das Berufungsgericht dieses Urteil bestätigt. Abdullah al-Huwaiti ist somit unmittelbar in Gefahr, hingerichtet zu werden, da der Oberste Gerichtshof das Todesurteil jeden Moment ratifizieren könnte.

Während seines Gewahrsams wurde Abdullah al-Huwaiti vier Monate lang in Einzelhaft gehalten. In dieser Zeit durfte er nicht mit seiner Familie sprechen und hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand – letzteres galt auch für Zeiträume, in denen er verhört wurde. Obwohl er zum Zeitpunkt seiner Festnahme minderjährig war, inhaftierte man ihn in der strafrechtlichen Ermittlungsabteilung von Tabuk und nicht in der Jugendstrafanstalt (Dar Al Mulahaza). Abdullah al-Huwaiti gab vor Gericht an: „Nichts von dem ‚Geständnis‘ ist wahr, ich wurde mit Schlägen und Drohungen dazu gezwungen... Ich wurde außerdem aufgefordert, meine Aussage so abzuändern, dass sie mit den Angaben der anderen Angeklagten übereinstimmt“. Abdullah al-Huwaiti weigerte sich, seine Aussage zu unterschreiben, da sie seinen Angaben zufolge nicht der Wahrheit entspricht. Dennoch stützte sich das Gericht auf seine Aussage und verurteilte ihn zum Tode.

Die Menschenrechtskommission Saudi-Arabiens gab im Februar 2022 gegenüber Amnesty International an, dass das Land „von Minderjährigen begangene Verbrechen“ nicht länger mit Exekution ahnde und dass alle entsprechenden Todesurteile umgewandelt worden seien. Dennoch wurde Abdullah al-Huwaitis Todesurteil bestätigt.

Hintergrundinformationen

Aus Saudi-Arabien gibt es keine transparenten Informationen über die Abläufe juristischer Verfahren, insbesondere in Fällen, bei denen es um die Todesstrafe geht. So erfahren die Angehörigen oft erst durch die Medien, was mit ihren Familienmitgliedern passiert ist. Nach Einschätzung von Amnesty International bedeutet die Bestätigung des Schuldspruchs und Todesurteils gegen Abdullah al-Huwaiti durch das Berufungsgericht, dass seine Hinrichtung unmittelbar bevorsteht, da das Oberste Gerichtshof das Urteil jeden Moment ratifizieren könnte. Die Familien von Todeskandidat*innen werden nicht benachrichtigt, wenn der König die Todesurteile unterzeichnet, was der letzte Schritt vor der Hinrichtung ist.

Ein königlicher Erlass aus dem Jahr 2020 kündigte an, keine Todesurteile mehr gegen Personen zu verhängen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren. Ausgenommen davon sind allerdings Fälle unter dem wichtigsten Antiterrorgesetz des Landes, dem Strafgesetz über terroristische Straftaten und Terrorismusfinanzierung von 2017, ebenso wie Straftaten, für die die Scharia schwere Strafen zwingend vorschreibt (hadd), und Verbrechen, die mit Vergeltung (qesas) bestraft werden können. Das Innenministerium gab am 13. März die Hinrichtung von 81 Personen bekannt. Die Beschuldigten seien wegen unterschiedlicher Verbrechen zum Tode verurteilt worden, darunter „terrorismusbezogene“ Straftaten, Mord, bewaffneter Raub und Waffenschmuggel. Einige der Hingerichteten waren auch wegen „Störung des sozialen Gefüges und des nationalen Zusammenhalts“ oder „Teilnahme an und Anstiftung zu Sitzstreiks und Protesten“ schuldig gesprochen worden – also wegen Handlungen, die durch die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit geschützt sind. 41 der Hingerichteten waren Angehörige der schiitischen Minderheit.

Im Jahr 2021 dokumentierte Amnesty International einen Anstieg der Hinrichtungen in Saudi-Arabien um 140 Prozent: es wurden 65 Personen hingerichtet (64 Männer und eine Frau), wohingegen es 2020 noch 27 Personen waren. Diese Entwicklung eskaliert 2022 weiter – zwischen Januar und Juni wurden bisher bereits 120 Personen exekutiert.

Bis heute haben 144 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld der Person oder der Hinrichtungsmethode, und setzt sich in allen Fällen für die Abschaffung der Todesstrafe ein.

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