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© Gergo Toth
Action

NGO-Gesetz in Ungarn

Stoppen wir den repressiven Gesetzesentwurf zu NGOs

UA 119/17

Diese Aktion ist abgelaufen. Vielen Dank allen, die sich eingesetzt haben.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Der Gesetzesentwurf „über die Transparenz von aus dem Ausland finanzierten Organisationen“ (T/14967) wurde der Nationalversammlung am 7. April von Mitgliedern der Regierungspartei Fidesz vorgelegt. Er würde ungarische NGOs, die mehr als 7.200.000 Forint (etwa € 24.000) jährlich aus dem Ausland erhalten, dazu zwingen, sich als „zivile Organisationen, die Mittel aus dem Ausland erhalten“ registrieren zu lassen und diese Bezeichnung auf jeder ihrer Veröffentlichungen auszuweisen. Dazu gehören finanzielle Mittel aus allen internationalen Quellen, die nicht von der zentralen ungarischen Haushaltskontrollinstitutionen verwaltet werden. Organisationen, die sich nicht den neuen Anforderungen anpassen, würden Strafmaßnahmen drohen, die auch ihre Auflösung bedeuten könnten.

Die bestehende Gesetzgebung in Ungarn stellt die Transparenz und Rechenschaft von NGOs bereits sicher. Der Gesetzesentwurf würde den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft weiter schrumpfen lassen und insbesondere die Arbeit derjenigen einschränken, die für die Menschenrechte werben und sie verteidigen. Das Gesetz CLXXV von 2011 über das Vereinigungsrecht, die Gemeinnützigkeit und das Betreiben und die Unterstützung einer zivilgesellschaftlichen Organisation (Abschnitte 20 und 29-30) schreibt ein detailliertes Berichtswesen für zivilgesellschaftliche Organisationen vor.

Eine Entschließung des Europäischen Parlaments (EP) vom 17. Mai 2017 zur Situation in Ungarn (2017/2656(RSP)) forderte die ungarische Regierung auf, den fraglichen Gesetzesentwurf zurückzuziehen. In der Entschließung wird betont, dass die Europäische Union (EU) – der Ungarn 2004 beigetreten ist – auf Werte wie Respekt für die Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte gründet. Nach der Entschließung des EP, in der auch mit Sorge festgestellt wurde, dass die momentane Situation in Ungarn eine Gefährdung der EU-Gründungswerte darstellt, lehnten es Mitglieder der ungarischen Regierung ab, den Gesetzesentwurf zurückzuziehen oder anzupassen.

Der Gesetzesentwurf stößt bei unabhängigen Expert*innen der Rechte auf Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie Menschenrechtsverteidiger*innen, darunter dem Menschenrechtskommissar des Europarats und UN-Sonderberichterstatter*innen, auf Besorgnis. Der Gesetzesentwurf wird derzeit von der Venedig-Kommission des Europarats überprüft. Ihre Einschätzung wird im Juni erwartet.

Das Völkerrecht und andere internationale Standards garantieren das Recht auf Vereinigungsfreiheit, wozu das Recht gehört, zur gemeinsamen Ausübung von Aktivitäten formelle und informelle Gruppen zu bilden oder ihnen beizutreten – ein entscheidendes Element der Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen. Nationale Regierungen sind verpflichtet, den gesetzlichen Rahmen für die Bildung von Vereinigungen zu schaffen, und dürfen die Ausübung dieses Rechts nicht unrechtmäßig behindern. Das Recht, Mittel zu beantragen, zu erhalten und zu verwenden, darunter auch finanzielle Mittel aus dem Ausland, ist ein essentielles Element des Rechts auf Vereinigung und ist zudem in der UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen verbrieft.

Für weitere Informationen über jüngste Angriffe gegen NGOs in Ungarn siehe den englischsprachigen Bericht Hungary: Their backs to the wall: Civil society under pressure in Hungary von 2015.

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