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Mutter ohne Kinder abgeschoben

Argentinien

Vanessa Gómez Cueva (33), eine peruanische Staatsbürgerin, die seit mehr als 15 Jahren Aufenthaltsrecht in Argentinien hat, wurde am 4. April zusammen mit ihrem zweijährigen Sohn abgeschoben. Ihre beiden anderen Kinder (5 und 14 Jahre alt) blieben zurück.

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Die Ausweisungsanordnung beruhte auf einer strafrechtlichen Verurteilung, für die Vanessa Gómez Cueva 2014 eine Strafe verbüßt hatte. Diese Ausweisungsanordnung verstößt nach nationalen und völkerrechtlichen Bestimmungen gegen die Rechte der Kinder. Die Nationale Migrationsbehörde muss diese Anordnung zurücknehmen und Vanessa Gómez Cueva und ihre Kinder wieder zusammenführen.

Am 1. Februar tauchten Angehörige der Polizei im Haus von Vanessa Gómez Cueva auf und forderten sie auf, sie in die Dienststelle zu begleiten, um eine „Benachrichtigung zu unterschreiben“. Vanessa Gómez Cueva nahm ihren zweijährigen Sohn mit sich und ließ ihre beiden anderen Kinder (5 und 14 Jahre alt) zurück. Angehörige der Polizei brachten Vanessa Gómez Cueva und ihren kleinen Sohn in eine Zelle ohne Licht und Wasser. Sie wurden noch am gleichen Tag zum Flughafen Ezeiza in Buenos Aires gebracht und in die Obhut der Migrationsbehörde übergeben. Am 4. Februar wurde Vanessa Gómez Cueva mit ihrem kleinen Sohn, der noch gestillt wird, aus Argentinien abgeschoben, ohne sich von ihren beiden anderen Kindern verabschieden zu können, die von Angehörigen betreut werden. Alle drei Kinder sind argentinische Staatsangehörige.

Vanessa Gómez Cueva ist 33 Jahre alt und kam vor mehr als 15 Jahren aus Peru nach Argentinien. 2013 wurde sie wegen des Verkaufs von Betäubungsmitteln in einem beschleunigten Verfahren zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Verbüßen ihrer Haftstrafe versuchte sie, sich wieder in die argentinische Gesellschaft einzugliedern und absolvierte neben ihrer Arbeit eine Pflegeausbildung. Nach der Verurteilung ordnete das Nationale Migrationsamt 2015 ihre Ausweisung an, ohne ihre derzeitige Situation oder die Tatsache, dass sie argentinische Kinder hat, angemessen zu berücksichtigen.

Drei Monate nach Erlass der Ausweisungsanordnung legte Vanessa Gómez Cueva ein Rechtsmittel dagegen ein, das zurückgewiesen wurde. Sie sagte jedoch, dass sie nie über die Ablehnung ihres Rechtsmittels informiert wurde, was sie daran hinderte, ein weiteres Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen. Im Oktober 2018 beantragte die Nationale Migrationsbehörde eine gerichtliche Anordnung, um Vanessa Gómez Cueva bis zur Vollstreckung der Ausweisungsanordnung festzuhalten. Aufgrund verwaltungstechnischer Versäumnisse wurde Vanessa Gómez Cueva über diese Anordnung nicht informiert und konnte sie daher nicht anfechten. Sie wurde mit ihrem kleinen Sohn am 1. Februar 2019 inhaftiert und drei Tage später mit ihm zusammen abgeschoben. Seither hat sie ihre beiden anderen Kinder nicht mehr gesehen. Ihre Abschiebung verstößt gegen die Rechte auf Familienleben, Einheit der Familie und das Wohl des Kindes. Sie alle sind durch nationales Recht und internationale Abkommen, einschließlich regionaler Standards, geschützt, die von Argentinien ratifiziert wurden.

 

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

In den vergangenen Jahren hat Argentinien einen Wandel in seiner Migrationspolitik vollzogen. In Politik und Praxis ergreift die Regierung Maßnahmen, die die Rechte von Migrant*innen, Flüchtlingen und Asylsuchenden einschränken und Diskriminierung und Rassismus fördern.

Im Januar 2017 verabschiedete die argentinische Regierung die Notstands- und Dringlichkeitsverordnung 70/2017, durch die das Migrationsgesetz 25.871 und die dazugehörige Durchführungsverordnung 616/2010 geändert werden. Diese Änderung der Migrationsgesetzgebung – die mithilfe eines außergewöhnlichen Rechtsmechanismus, ohne parlamentarische Debatte und unter Verwendung einseitiger Daten umgesetzt wurde – führte zu einem großen normativen Rückschlag hinsichtlich der Rechte von Migrant*innen. Insbesondere werden die Gründe für eine Verhinderung oder Aufhebung des legalen Aufenthalts von Migrant*innen in Argentinien erweitert, verfahrensrechtliche Garantien, der Zugang zur Justiz für Migrant*innen und das Recht auf Familienleben und Einheit der Familie verletzt und Migrant*innen kriminalisiert.

Die Provinzregierung von Chubut hat am 6. Februar 2019 die Verordnung 136/2019 erlassen. Sie ermöglicht der Provinz die Ausweisung und den Erlass eines Einreiseverbots für alle vorbestraften Migrant*innen. Diese konkreten Maßnahmen werden begleitet von rassistischen Äußerungen durch Behörden und Amtsträger*innen sowie durch Kommunikationsstrategien öffentlicher Behörden und Massenmedien, die Migrant*innen stigmatisieren, Migration mit Kriminalität in Zusammenhang bringen und die Verfolgung von migrantischen Gemeinschaften verstärken. Siehe spanischsprachige Erklärung: https://amnistia.org.ar/alerta-ante-el-retroceso-de-las-politicas-migratorias/

In den vergangenen Wochen haben diese Veränderungen schwerwiegende Auswirkungen nach sich gezogen. Amnesty International und andere zivilgesellschaftliche Organisationen gehen immer wieder Berichte über Abschiebungen zu, bei denen Migrant*innen von ihren Kindern getrennt werden, selbst wenn es sich bei diesen um argentinische Staatsangehörige handelt. Der Fall von Vanessa Gómez Cueva gehört zu den schwerwiegendsten Fällen.

Zudem hat die Regierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, die eine Legalisierung der Migration stark behindern. Unter anderem wurde der Zeitraum, in dem die Behörden Zugriff auf Strafregisterauszüge haben, auf zehn Jahre verlängert und die Gebühren für die Einbürgerung um 1000 Prozent erhöht. Zudem gibt es ein neues und komplexes digitales System, das den Zugang für Migrant*innen mit niedrigem Einkommen einschränkt.

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