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Konstruierte Vorwürfe gegen Journalistin

Marokko.

Die marokkanische Journalistin Hajar Raissouni wurde im August 2019 festgenommen. Ihr wird vorgeworfen, einen Schwangerschaftsabbruch gehabt zu haben, obwohl es dafür keinerlei Beweise gibt.

In der Haft wurde sie unter anderem zu politischen Äußerungen in ihren Veröffentlichungen verhört. Dies lässt vermuten, dass die Festnahme von Hajar Raissouni politische Gründe hat und mit ihrer journalistischen Arbeit in Zusammenhang stehen könnte.

Hajar Raissounis Verlobter, ein Arzt und zwei Mitarbeiter*innen der Klinik in Rabat wurden ebenfalls festgenommen.

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Die marokkanische Polizei nahm Hajar Raissouni am 31. August fest. Sie wurde sechs Polizist*innen in Zivil inhaftiert, als sie zusammen mit ihrem Verlobten, ihrem Arzt und zwei weiteren Mitarbeiter*innen eine Klinik in Rabat verließ. Hajar Raissouni und die anderen vier Personen sind bis heute inhaftiert. Ihr Strafverfahren findet am 16. September statt.

Nach Angaben von Hajar Raissounis Anwalt Saad Sahli enthält der Arztbericht keinen Hinweis auf einen Schwangerschaftsabbruch. Dennoch werden gegen alle fünf Personen Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch erhoben. Hajar Raissouni wird des Schwangerschaftsabbruchs verdächtigt. Ihrem Verlobten wird Korruption und Beteiligung an der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs vorgeworfen. Ihrem Arzt wird zur Last gelegt, regelmäßig Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Den Klinik-Angestellten die Beteiligung daran.
Bei einer Verurteilung drohen ihnen jeweils bis zu einem Jahr Haft. Hajar Raissouni und die vier anderen warten auf ihr Verfahren am 16. September. In dieser Woche wollten Hajar Raissouni und ihr Verlobter heiraten.

Am 4. September schickte Hajar Raissouni aus dem Gefängnis einen Brief an ihren Arbeitgeber, die Zeitung Akhbar al-Yaoum. Sie erwähnt darin, dass sie im Gewahrsam zu den politischen Äußerungen in ihren Veröffentlichungen und zu einem Kollegen bei Akhbar al-Yaoum verhört worden sei. Darüber hinaus wurde sie zu ihrer Familie und darunter auch ihren Onkel Ahmed Raissouni befragt, ein bekannter Theologe und ehemaliger Präsident einer der größten islamischen Bewegungen in Marokko, dem Mouvement de l'Unicité et de la Réforme (MUR). Diese Informationen lassen vermuten, dass die Festnahme von Hajar Raissouni politische Gründe hat und mit ihrer journalistischen Arbeit in Zusammenhang stehen könnte. Im Mai 2019 hatte Hajar Raissouni eine Reihe von Interviews mit Ahmed Zefzafi, dem Vater von Nasser Zefzafi, der führenden Persönlichkeit der Protestbewegung Hirak El-Rif, geführt. Sie hat zudem Artikel veröffentlicht, in denen sie sich kritisch über die marokkanischen Behörden äußert.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Nach marokkanischem Recht ist außerehelicher Sex eine Straftat. Schwangerschaftsabbrüche sind unter allen Umständen strafbar, es sei denn, die Gesundheit der Schwangeren ist gefährdet und ihr Ehemann willigt ein. Nach dem Völkerrecht haben Frauen jedoch Autonomie über ihren Körper und ihre Person und dies schließt die freie Entscheidung zu sexuellen und reproduktiven Fragen ein. Die Kriminalisierung von Gesundheitsdienstleistungen, die, wie ein Schwangerschaftsabbruch, ausschließlich Frauen betreffen, kommt einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung gleich. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Kriminalisierung von außerehelichem Sex und Schwangerschaftsabbrüchen in Marokko zu beenden. Diese gesetzlichen Vorgaben verstoßen gegen das Recht der Frau auf Selbstbestimmung im Hinblick auf ihren Körper und ihre Person, auf Nichtdiskriminierung, auf Privatsphäre und auf Gesundheit.

In Marokko sind Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen zu Gefängnisstrafen verurteilt worden, weil sie friedlich ihre Meinung geäußert haben. Dazu wendeten Staatsanwaltschaften Sicherheitsbestimmungen aus dem Strafgesetzbuch und den Antiterrorgesetzen unverhältnismäßig und unangemessen an. So wurde Taoufik Bouachrine, der Herausgeber der Zeitung Akhbar al-Yaoum, bei der Hajar Raissouni arbeitet, im November 2018 aufgrund konstruierter Anschuldigungen zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.

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