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Journalist zu Unrecht inhaftiert und gefoltert

Der inhaftierte Journalist Rabie Lablak beendete am 31. Oktober seinen Hungerstreik. Damit hatte er gegen Folter und andere Misshandlungen protestiert, die er nach eigenen Angaben seit seiner Festnahme 2017 durch marokkanische Sicherheitsbeamte erlitten hat.

Seit Mai 2017 saß der marokkanische Journalist wegen seiner Beteiligung an friedlichen Protesten der Hirak-El-Rif-Bewegung im Gefängnis. Diese Bewegung fordert soziale Gerechtigkeit und bessere öffentlichen Dienstleistungen für die seit langem marginalisierte Region im Norden des Landes.

Amnesty International fordert, dass die marokkanischen Behörden Rabie Lablak ausreichend medizinisch versorgen und bedingungslos freilassen.

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Mehr Informationen zu diesem Fall

Die Gefängnisverwaltung behauptete, Rabie Lablak habe die Verwaltung nie über seinen Hungerstreik informiert und seine Aktivitäten hätten gezeigt, dass er bei guter Gesundheit sei. Rabie Lablak war im April in das Gefängnis Tanger 2 verlegt worden.

Am 25. Oktober bestätigte seine Anwältin Souad Brahma nach einem Besuch, dass der Gesundheitszustand von Rabie Lablak kritisch sei. Er wäre kaum in der Lage gewesen zu sprechen oder zu gehen und hätte von zwei Personen gestützt werden müssen. „Er hat sehr viel Gewicht verloren. Sein Körper ist sehr geschwächt“. Nach dem Besuch der Anwältin wurde Rabie Lablak auf der Krankenstation des Gefängnisses aufgenommen, die ihren Angaben zufolge schlecht ausgestattet und nicht darauf vorbereitet ist, Menschen in einem kritischen Gesundheitszustand zu versorgen. Während die Familie und Rechtsbeistände über seinen Gesundheitszustand in großer Sorge waren, veröffentlichte die Gefängnisverwaltung drei Erklärungen, in der sie bestritt, etwas von dem Hungerstreik zu wissen und dem schlechter werdenden Gesundheitszustand noch immer keine Beachtung schenkte. 

Am 20. Oktober besuchte eine Delegation des Marokkanischen Rates für Menschenrechte Rabie Lablak in Haft. Der im Menschenrechtsrat für den Bereich Gefängnisse zuständige Arzt war bei dem Besuch entsetzt über den Gesundheitszustand von Rabie Lablak und bestätigte, dass er umgehend in ein Krankenhaus überstellt werden müsse. Trotz dieser Bestätigung seines schlechten Gesundheitszustands wurde Rabie Lablak der Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung verweigert und damit sein Leben in Gefahr gebracht.

Im Juni 2018 wurde Rabie Lablak in einem seiner Anwältin zufolge unfairen Verfahren wegen „Verbreitung von Falschinformationen und Vereinnahmung des journalistischen Berufs“ zu fünf Jahren Haft verurteilt.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Rabie Lablak ist einer von mehreren marokkanischen Journalist*innen, Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die 2017 zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, weil sie sich friedlich an den Protesten der Hirak-El-Rif-Bewegung in Marokko beteiligt hatten. Er wurde am 11. April 2019 vom Gefängnis Okasha in Casablanca in das Gefängnis Tanger 2 in Tanger gebracht. Dies hat Rabie Lablak und seine Mitgefangenen noch weiter isoliert, da es den Familien durch die große Entfernung fast unmöglich ist, ihre Angehörigen zu besuchen. Zur Zeit der Überstellung war Rabie Lablak ebenfalls im Hungerstreik, um seine Freilassung zu fordern und gegen das unfaire Verfahren zu protestieren.

Die Rechtsbeistände geben an, dass aufgrund ihres friedlichen Protestes, ihrer abweichenden Meinungen oder ihrer Berichterstattung in den sozialen Medien gegen viele konstruierte Anklagen erhoben wurden. Seit Mai 2017 hat die Polizei Hunderte Menschen im Zusammenhang mit den Rif-Protesten oftmals willkürlich festgenommen, unter ihnen friedliche Aktivist*innen und einige Journalist*innen und viele sind inzwischen mit Anklagen im Zusammenhang mit den Protesten zu Gefängnisstrafen von bis zu 20 Jahren verurteilt worden.

Seit 2017 gab es bereits mehrere Hungerstreiks von Gefangenen der Rif-Proteste, darunter schon 2017 insgesamt 35 im Ain-Sbaa-1-Gefängnis in Casablanca. Einige traten in den Hungerstreik, um gegen vermeintliche Vergeltungsmaßnahmen in Form von Durchsuchungen und Leibesvisitationen gegen Hungerstreikende am 20. September 2017 zu protestieren. Marokkos Delegation für Gefängnisverwaltung und Wiedereingliederung hat die Hungerstreiks wiederholt in der Öffentlichkeit geleugnet, obwohl mehrere Gefangene wegen ihres Hungerstreiks bereits Treffen mit Mitarbeiter*innen der Justiz hatten und auf die Krankenstation verlegt wurden, weil sich ihr Gesundheitszustand durch den Hungerstreik verschlechtert hatte.

 

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