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© Ivan Kondratenko/Amnesty International
Action

Journalist droht Folter

UA-Nr: 61/17

Diese Urgent Action ist abgelaufen. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.

Khudoberdi Nurmatov, Journalist und Aktivist, musste 2009 aus Usbekistan fliehen, nachdem er von Angehörigen des usbekischen Geheimdienstes inhaftiert und gefoltert worden war, als er sich weigerte, im Geheimen mit ihnen zusammenzuarbeiten.

Er hat in Russland Asyl beantragt und lebt und arbeitet in Moskau, doch am 16. März 2017 wurde er von der Polizei festgenommen und wegen Verwaltungsstraftaten im Zusammenhang mit seinem Einwanderungsstatus angeklagt. Er läuft Gefahr, in einem Schnellverfahren nach Usbekistan abgeschoben zu werden, wo ihm Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Khudoberdi Nurmatov schreibt für die unabhängige Zeitung Novaia Gazeta unter dem Pseudonym Ali Feruz und behandelt Themen wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Rechte von Flüchtlinge und Migrant*innen aus Zentralasien. Seit 2015 engagiert er sich bei Amnesty International.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Khudoberdi Nurmatov besitzt die usbekische Staatsangehörigkeit, wurde aber in Russland geboren und verbrachte dort auch seine Kindheit. 2009 sah er sich gezwungen, Usbekistan zu verlassen, nachdem er von Angehörigen des usbekischen Geheimdienstes inhaftiert und gefoltert worden war, als er sich weigerte, im Geheimen mit ihnen zusammenzuarbeiten. Khudoberdi Nurmatov stellte einen Antrag auf vorübergehendes Asyl in Russland und hat daher das Recht, sich in Russland aufzuhalten, bis eine Entscheidung über seinen Status gefällt wird und alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Nach Khudoberdi Nurmatovs Festnahme erhielten seine Rechtsbeistände mehrere Stunden keinen Zugang zu ihrem Mandanten. Er fühlte sich zur gleichen Zeit sehr schlecht und hatte hohes Fieber. Er wurde dann begleitet von einer seiner Rechtsbeistände mit einem Krankenwagen in ein Krankenhaus gebracht. Er befindet sich nach wie vor im Krankenhaus und wird wegen einer akuten Infektion behandelt. Nach seiner Verlegung ins Krankenhaus am Abend des 16. März, wurde er unter der Bedingung aus dem Gewahrsam entlassen, dass er sich auf der Polizeiwache einfindet, wenn er vorgeladen wird. Bislang ist kein Termin für eine Anhörung vor Gericht festgelegt worden, doch seine Rechtsbeistände befürchten, dass die Anhörung schon in den nächsten Tagen stattfinden könnte.

Unterstützer*innen von Khudoberdi Nurmatov, die sich vor der Polizeiwache versammelt hatten, befürchteten, dass usbekische Geheimdienstangehörige ihn entführen könnten. Sie bemerkten einen nicht gekennzeichneten schwarzen Wagen, der kurz nach dem Krankenwagen, der Khudoberdi Nurmatov ins Krankenhaus brachte, das Gelände der Polizei verließ. Amnesty International hat zahlreiche Entführungen von Geflüchteten, Asylsuchenden und Arbeitsmigrant*innen aus Russland durch usbekische Sicherheitskräfte und die Mittäterschaft der russischen Sicherheitsbehörden dokumentiert.

Recherchen von Amnesty International haben ergeben, dass seit 2014 Hunderte Asylsuchende, Geflüchtete und Arbeitsmigrant*innen unter Verletzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Russlands aus dem Land nach Usbekistan entführt oder dahin abgeschoben wurden. Die Verwicklung der russischen Behörden in die Entführungen von Personen ähnelt einer Mittäterschaft. Zudem suchen die Behörden nach anderen Wegen, um ihre internationalen Verpflichtungen zu umgehen. Sie haben verwaltungstechnische Mittel eingesetzt und Personen wegen Verwaltungsstraftaten abgeschoben, obwohl ihnen dort Folter droht.

Die Zahl der aus Russland nach Usbekistan abgeschobenen Menschen beläuft sich auf mehrere Hundert. Viele dieser Personen haben sich in Russland erfolglos um Asyl bemüht. Die russischen Behörden akzeptieren nach wie vor ohne Überprüfung die Zusagen der usbekischen Behörden, dass Personen bei der Rückkehr nach Usbekistan nicht gefoltert werden, und haben keinen einzigen Entführungsfall usbekischer Staatsangehöriger in Russland, der ihnen gemeldet wurde, zielführend untersucht. Für weitere Informationen siehe den englischsprachigen Bericht Uzbekistan: Fast-track to torture: abductions and forcible returns from Russia to Uzbekistan und Amnesty Internationals englischsprachige Vorlage beim Ministerausschuss des Europarates:  Garabayev V. Russian Federation (No.38411/02) Group of Cases.

Bei einer Rückführung nach Usbekistan drohen Khudoberdi Nurmatov, wie schon vielen Menschen vor ihm, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren. Sollte er in Usbekistan ins Gefängnis kommen, müsste er eine lange Haftstrafe unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen verbüßen.

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