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© Anton Naumlyuk
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Filmregisseur zu Unrecht in Haft

Oleg sentsov ist wegen politisch motivierter anklagen in russland inhaftiert.

Am 18. März 2019 jährte sich der Tag der Besetzung und illegalen Annexion der Krimhalbinsel durch Russland zum fünften Mal.

Der ukrainische Filmemacher Oleg Sentsov hatte 2014 an friedlichen Demonstrationen gegen die russische Intervention auf der Krim teilgenommen und sich als Mitglied der aus Kraftfahrer*innen bestehenden Protestgruppe „AutoMaidan“ an den EuroMaidan‑Demonstrationen in Kiew beteiligt.

Im Mai 2015 wurde er festgenommen und im darauffolgenden August von einem russischen Militärgericht in einem unfairen, politisch motivierten Verfahren zu 20 Jahren Haft verurteilt, weil er angeblich die Zweigstelle einer „Terrorgruppe“ aufgebaut und „Terrorakte“ organisiert hatte.

Am 14. Mai 2018 trat Oleg Sentsov in einen monatelangen Hungerstreik, um für die Freilassung aller ukrainischen politischen Gefangenen in der Russischen Föderation zu protestieren. Aufgrund des Hungerstreiks ist sein gesundheitlicher Zustand sehr schlecht.

Dieser Appell ist abgelaufen. Vielen Dank allen, die sich für Oleg Sentsov eingesetzt haben!

 

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

In einer Nachricht, die Oleg Senzow durch seinen Rechtsbeistand übermitteln ließ, erklärte der ukrainische Filmemacher am 16. Mai, dass er, ein Bürger der Ukraine, der von einem russischen Gericht rechtswidrig zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und diese in einer Strafkolonie in Labytnangi verbüßt, am 14. Mai 2018 in einen unbefristeten Hungerstreik getreten sei. Er sagte, dass er den Hungerstreik nur beenden werde, wenn „alle ukrainischen politischen Gefangenen“, die zurzeit von der Russischen Föderation inhaftiert sind, freigelassen werden.

Zu Beginn des Hungerstreiks ist Oleg Senzow in eine Einzelzelle verlegt worden, in der sein Gesundheitszustand regelmäßig von medizinischem Gefängnispersonal überwacht wird. Am 31. Mai, als sich Oleg Senzow seit 16 Tagen im Hungerstreik befand, hatte die russische Politikerin Ksenia Sobchak eine Videoschaltung mit ihm und versuchte ihn davon zu überzeugen, seinen Hungerstreik aufzugeben; er lehnte dies ab. Ksenia Sobchak beschrieb das Aussehen des Filmemachers: „[...] sehr schlecht; er hat an Gewicht verloren; seine Wangen sind eingefallen; er ist blass, aber sehr überzeugt von seiner Entscheidung“. Am 4. Juni berichtete Oleg Senzows Rechtsbeistand, dass sein Mandant 8 Kilogramm Gewicht verloren habe, seit er in den Hungerstreik getreten sei und dass die Gefängnisärzt*innen ihn gewarnt hätten, dass im Falle der Fortsetzung des Hungerstreiks ein sehr hohes Risiko für ein Nierenversagen bestünde, und dass er in diesem Fall zwangsernährt werde.

Der Filmregisseur wurde am 25. August 2015 zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er angeblich im April 2014 die Zweigstelle einer „Terrorgruppe“ aufgebaut und „Terrorakte“ organisiert hatte. Er beteuert seine Unschuld. Er wurde von einem Militärgericht in der Russischen Föderation in einem grob unfairen Verfahren aufgrund politisch motivierter Anklagen und unter Folter erpressten „Geständnissen“ schuldig gesprochen und verurteilt.

Oleg Senzows Mitangeklagter Aleksandr Kolchenko wurde ebenfalls am 25. August 2015 von einem Militärgericht der Russischen Föderation in einem grob unfairen Verfahren wegen „Durchführung terroristischer Handlungen“ zu zehn Jahren Haft verurteilt. Am 31. Mai trat er in den Hungerstreik, um die Freilassung seines Mitaktivisten Oleg Senzow zu fordern. Amnesty International fordert die Behörden weiterhin auf, umgehend Schritte einzuleiten, um den Fall von Aleksandr Kolchenko zu prüfen, seinen Schuldspruch wegen falscher oder unverhältnismäßiger Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus aufzuheben und – nach der Prüfung – entweder seine Freilassung oder ein faires Gerichtsverfahren mit den korrekten Anklagen vor einem Zivilgericht zu garantieren.

Amnesty International hat zu zahlreichen Gelegenheiten Besorgnis über die Verletzung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren in Russland geäußert. Folter und andere Misshandlungen sind im russischen Strafjustizsystem an der Tagesordnung. Unabhängige Gerichtsbeobachter*innen berichten bei strafrechtlichen oder Verwaltungsanhörungen von systematischen Verletzungen des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren.

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