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© Ahmadreza Djalali/privat
Action

Arzt zum Tode verurteilt

Seit drei Jahren zu Unrecht im Gefängnis

Am 25. April 2016 wurde der in Schweden lebende iranische Akademiker Dr. Ahmadreza Djalali im Iran von Angehörigen des Geheimdienstministeriums festgenommen. In einem unfairen Gerichtsverfahren wurde er wegen „Verdorbenheit auf Erden“ zum Tode verurteilt.

Sein Schuldspruch basierte auf „Geständnissen“, die seinen Angaben zufolge durch Folter erzwungen wurden, während er sich in Einzelhaft befand und keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und seiner Familie hatte. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Dieser Appell ist abgelaufen. Vielen Dank allen, die sich für Dr. Djalali eingesetzt haben.

Hintergrundinformationen

Der in Schweden ansässige iranische Staatsangehörige und Arzt Dr. Ahmadreza Djalali ist vor der Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts wegen „Verdorbenheit auf Erden“ (ifsad fil-arz) zum Tode und zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt worden. Das Gerichtsverfahren entsprach bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. Das Gericht wirft Dr. Ahmadreza Djalali in seinem Urteil vor, in den 2000er Jahren als Spion für Israel gearbeitet zu haben. Laut Angaben einer seiner Rechtsbeistände legte das Gericht keinerlei Beweise für diese Vorwürfe vor. Auch wurde den Rechtsbeiständen keine Abschrift des Urteils vorgelegt; stattdessen musste einer von ihnen am 21. Oktober im Gerichtssaal erscheinen, wo das Urteil verlesen wurde.

Dr. Ahmadreza Djalali hat an Universitäten in Belgien, Italien und Schweden gelehrt. Als er am 25. April 2016 von Angehörigen des Geheimdienstministeriums festgenommen wurde, hielt er sich aus beruflichen Gründen im Iran auf. Nach seiner Festnahme hatte seine Familie zehn Tage lang keine Kenntnis über seinen Verbleib. Er wurde eine Woche an einem unbekannten Ort festgehalten, dann in die Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses gebracht und dort sieben Monate lang festgehalten, drei davon in Einzelhaft.

Seinen Angaben zufolge durfte er in Einzelhaft keine Besuche seines Rechtsbeistands erhalten. Zudem wurde er gezwungen, „Geständnisse“ abzulegen, die auf Video aufgezeichnet wurden und bei denen er Stellungnahmen verlas, die von den Verhörbeamt*innen vorbereitet worden waren. Man habe ihn unter Druck gesetzt, ein „Geständnis“ darüber abzulegen, dass er ein Spion sei. Zu diesem Zweck sei er gefoltert und anderweitig misshandelt worden und man habe gedroht, ihn hinzurichten und seine in Schweden lebenden Kinder sowie seine im Iran lebende Mutter zu töten.

Am 24. Oktober 2017 nannte der Teheraner Generalstaatsanwalt Abbas Ja’fari Dolat Abadi bei seiner wöchentlichen Pressekonferenz zwar nicht den Namen von Dr. Ahmadreza Djalali, sagte jedoch, dass „der Angeklagte“ sich mehrmals mit dem israelischen Geheimdienst Mossad getroffen und ihm als Gegenleistung für Geld und das Aufenthaltsrecht in Schweden sensible Daten über iranische Militär- und Nukleareinrichtungen zugespielt habe. Dr. Ahmadreza Djalali weist die Anschuldigungen von sich und bezeichnet sie als Erfindung der Behörden. Im August schrieb er einen Brief aus dem Evin-Gefängnis, in dem er angibt, von den iranischen Behörden im Jahr 2014 gebeten worden zu sein, „mit ihnen zu kooperieren und ihnen Informationen aus EU-Staaten zu liefern... Meine Antwort lautete ‚Nein‘ und ich erklärte ihnen, dass ich lediglich ein Wissenschaftler sei und kein Spion“.

Dr. Ahmadreza Djalali arbeitet im Bereich Katastrophenmedizin. Er verließ 2009 den Iran, um seinen Doktor am Karolinska-Institut in Schweden zu machen. Zudem hat er als Dozent in Belgien und Italien gearbeitet. Im April 2016 reiste er in den Iran, um an Universitäts-Workshops zu Katastrophenmedizin teilzunehmen. Dort wurde er dann ohne Haftbefehl von Angehörigen des Geheimdienstministeriums festgenommen. Seine Familie wusste zehn Tage lang nicht, wo er sich aufhielt, dann erst durfte Ahmadreza Djalali sie kurz anrufen. Er wurde in der ersten Woche an einem unbekannten Ort festgehalten und dann in die Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses gebracht, die dem Geheimdienstministerium untersteht. Trotz wiederholter Verhöre durfte er in den sieben Monaten bis zu seiner Verlegung in die Abteilung 7 des Evin-Gefängnisses keine Besuche seines Rechtsbeistands erhalten.

Dr. Ahmadreza Djalali trat zwischen Dezember 2016 und Februar 2017 mindestens zweimal in den Hungerstreik, um gegen seine Inhaftierung und die Verweigerung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu protestieren. Die Behörden gestatteten ihm schließlich unregelmäßigen Kontakt zu seiner Anwältin, untersagten den Kontakt jedoch im Februar 2017 wieder. Der Anwältin war Ende Februar geraten worden, sich von dem Fall zurückzuziehen. Der erste Rechtsbeistand war zuvor ebenfalls vom Gericht abgelehnt worden. Sein Verfahren fand in zwei gerichtlichen Anhörungen am 2. August und 24. September 2017 statt. Er hat gegen den Schuldspruch und das Strafmaß Rechtsmittel eingelegt.

Dr. Ahmadreza Djalalis Gesundheitszustand hat sich in der Haft erheblich verschlechtert und wird zusätzlich durch seine Hungerstreiks belastet.

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