Seit seiner Festnahme am 1. September 2021 wird der 51-jährige politische Aktivist Abbas Vahedian beinahe 24 Stunden am Tag in einer inoffiziellen, anonymen Hafteinrichtung des Geheimdienstministeriums in Maschhad in Einzelhaft gehalten. Er hat dort keinen Zugang zu frischer Luft, Tageslicht, und auch keinen Kontakt zu anderen Inhaftierten. Seine Zelle hat keine Fenster und wird 24 Stunden am Tag von grellen Lampen erleuchtet, weshalb er unter Schlaflosigkeit und Schmerzen leidet. Was körperliche Bewegung anbelangt, wird er nur alle paar Tage mit einer Augenbinde in einem Gang herumgeführt. Außerdem wird ihm der Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung, Bettwäsche, warmer Kleidung, und regelmäßigen Besuchen von Familienangehörigen verweigert. Angehörige des Geheimdienstministeriums sagten ihm, dass er bessere Haftbedingungen bekäme, wenn er alle seine politischen Aktivitäten schriftlich darlege und sein Handypasswort preisgäbe. Diese Menschenrechtsverstöße kommen der Folter gleich und stellen ein Verbrechen nach dem Völkerrecht dar.
Die Geheimdienstangehörigen und die Staatsanwaltschaft weigern sich weiterhin, Abbas Vahedian gegen Covid-19 impfen zu lassen oder ihn an eine*n Spezialist*in für seine Lungenleiden, darunter Atembeschwerden und Husten, zu überweisen. Bis Januar 2022 wurden ihm die Inhalatoren, die seine Familienangehörigen für ihn hinterlegt hatten, nicht übergeben. Aufgrund dessen besteht für ihn im Falle einer Ansteckung mit dem Coronavirus während seiner Haft ein erhöhtes Risiko, schwer zu erkranken. Außerdem leidet er an einer Zahnfleischerkrankung, die er sich 2019 bzw. 2020 während seiner vorherigen elf-monatigen Haft zuzog. Sie entwickelte sich als Folge von medizinischer Vernachlässigung der offenen Wunden in seinem Mund, die er sich während seiner Haft zuzog. Im Dezember 2021 wurde er nach mehrfachem Drängen seiner Familienangehörigen an eine Zahnklinik außerhalb der Hafteinrichtung überwiesen, wo ihm zwei Zähne gezogen wurden. Obwohl sein Zahnarzt warnend darauf hinwies, dass er ohne eine regelmäßige Behandlung eine Verschlimmerung der Zahnfleischinfektion und den Verlust weiterer Zähne riskieren könnte, wurden Abbas Vahedian die weitere Behandlung und auch angemessene Schmerzmittel verwehrt. Da er ohne Kissen oder Matratze auf dem Boden schlafen muss, leidet er seit seiner Festnahme auch unter starken Nackenschmerzen.
Im Dezember 2021 wurde Abbas Vahedian aufgrund fadenscheiniger Anklagen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit zu elf Jahren Haft verurteilt. Diese basierten allein auf seiner friedlichen Arbeit mit politischen Gruppen, die die Islamische Republik als eine „theokratische Diktatur“ bezeichnen und dazu aufrufen, ein säkulares, demokratisches System im Iran einzuführen. Außerdem durfte er sich nur einmal Ende Dezember 2021 mit seinem Rechtsbeistand nach der Veröffentlichung seines Urteils treffen. Seine gesonderte 10-jährige Haftstrafe, die im Oktober 2021 verhängt wurde, steht ausschließlich im Zusammenhang mit einem Offenen Brief, den Abbas Vahedian im Juni 2019 mitunterzeichnete. Darin wurde der Rücktritt des Religionsführers des Iran, und eine grundlegende Änderung der iranischen Verfassung gefordert. Solche friedlichen politischen Aktivitäten sind durch internationale Menschenrechtsnormen geschützt.
Hintergrundinformationen
Abbas Vahedian wurde zu insgesamt 21 Jahren Gefängnis verurteilt. Dieses Strafmaß setzt sich aus einer elfjährigen Haftstrafe (die im Dezember 2021 von Abteilung 3 des Revolutionsgerichts von Maschhad verhängt wurde) und einer zehnjährigen Haftstrafe (die im Oktober 2021 von Abteilung 5 des Revolutionsgerichts von Maschhad verhängt wurde) zusammen. In beiden Fällen wurde er ohne Vorankündigung aus der Haft zum Revolutionsgericht von Maschhad gebracht. Auch über die Art der gegen ihn erhobenen Vorwürfe war er nicht informiert worden. Vor dem Gericht sah er sich Richtern gegenüber, die er später als aggressiv und voreingenommen beschrieb. Diese teilten ihm mit, dass er wegen Handlungen vor Gericht stehe, die gegen die nationale Sicherheit verstießen, und fragten ihn, ob er etwas zu seiner Verteidigung vorzubringen habe. In beiden Fällen antwortete er, dass er die Rechtmäßigkeit der einberufenen Gerichtsverhandlungen aufgrund schwerwiegender Rechtsverstöße nicht anerkenne und auf die Anwesenheit seiner Rechtsbeistände bestehe. Daraufhin beendeten die vorsitzenden Richter beide Verhandlungen bereits nach wenigen Minuten und weigerten sich, erneut zu tagen. Seine zehnjährige Haftstrafe wurde 20 Tage nach ihrer Verhängung rechtskräftig, nachdem Abbas Vahedian es abgelehnt hatte, Rechtsmittel einzulegen. Die gegen die elfjährige Haftstrafe eingelegten Rechtsmittel sind derzeit noch anhängig.