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Ägypten: Schwerkranke Menschenrechtsanwältin muss freigelassen werden

Schon seit vier Jahren ist die Menschenrechtsanwältin Hoda Abdelmoniem aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit willkürlich inhaftiert. Gegen sie läuft ein Verfahren wegen konstruierter Anschuldigungen im Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit vor einem Notstandsgericht (ESSC).

Nachdem sie 35 Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, wies die Oberste Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit Hoda Abdelmoniems Verfahren dem Notstandsgericht (ESSC) zu. Ihr wird vorgeworfen, einer „terroristischen Vereinigung“ beigetreten zu sein und diese finanziert und unterstützt zu haben.

Die ägyptischen Behörden verweigern Hoda Abdelmoniem weiterhin den Kontakt zu ihrer Familie sowie eine angemessene medizinische Versorgung, obwohl sie schwere Herzprobleme hat und nur noch eine ihrer Nieren eingeschränkt arbeitet. Sie war deshalb bereits mehrmals im Krankenhaus.

Fordere jetzt, dass Hoda Abdelmoniem unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird und alle Anklagen fallengelassen werden.

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Die ägyptische Menschenrechtsanwältin Hoda Abdelmoniem ist seit vier Jahren aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit willkürlich inhaftiert. Nachdem sie 35 Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, wies die Oberste Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit ihr Verfahren dem Notstandsgericht (ESSC) zu. Die ESSCs, die als Sondergerichte im Falle eines Ausnahmezustands tätig werden, sind für ihre unfairen Verfahren bekannt und ihre Urteile sind nicht anfechtbar. Hoda Abdelmoniems Recht auf eine angemessene Verteidigung wird verletzt, da sie sich mit ihrem Rechtsbeistand ausschließlich vor Gericht treffen darf. Der Prozess gegen sie begann am 11. September 2021 und ist noch nicht abgeschlossen. Ihr wird vorgeworfen, einer „terroristischen Vereinigung“ beigetreten zu sein und diese finanziert und unterstützt zu haben. Außerdem legt man ihr zur Last, über eine Facebook-Seite mit dem Namen „Egyptian Coordination for Rights and Freedoms (ECRF)“ Falschnachrichten über Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte verbreitet zu haben, um Gewalt gegen staatliche Einrichtungen zu schüren.

Hoda Abdelmoniem engagierte sich ehrenamtlich als Rechtsberaterin bei der ECRF. Sie dokumentierte in den Jahren vor ihrer Inhaftierung Menschenrechtsverletzungen im Land, darunter auch Fälle des Verschwindenlassens. Des Weiteren ist Hoda Abdelmoniem ein ehemaliges Mitglied des nationalen Menschenrechtsrats und der Anwaltskammer von Ägypten. Ende 2013 wurde ihr ein Auslandsreiseverbot auferlegt, ohne dass sie eines Vergehens beschuldigt wurde. Während ihrer Haft verlieh der Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (Council of Bars and Law Societies of Europe – CCBE) seinen Menschenrechtspreis am 27. November 2020 an Hoda Abdelmoniem und sechs weitere in Ägypten inhaftierte Anwält*innen.

Am 1. November 2018 um 1:30 Uhr morgens drangen Sicherheitskräfte des Geheimdienstes unbefugt in die Wohnung von Hoda Abdelmoniem in Kairo ein und durchsuchten die Räumlichkeiten. Danach verbanden sie ihr die Augen und nahmen sie mit. Daraufhin wurde sie drei Wochen lang Opfer des Verschwindenlassens, bis sie zum Verhör vor die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) gebracht wurde. Anschließend brachte man sie wieder an einen unbekannten Ort. Am 24. und 28. November 2018 fanden im SSSP-Büro Treffen zwischen Hoda Abdelmoniem und ihrer Familie statt. Vom 2. Dezember 2018 bis zum 14. Januar 2019 wussten ihre Angehörigen und Rechtsbeistände jedoch wieder nichts über ihr Schicksal und ihren Verbleib – die Behörden weigerten sich, über Hoda Abdelmoniems Aufenthaltsort Auskunft zu erteilen.

Am 30. November 2020 erfuhr ihre Familie, dass Hoda Abdelmoniem wegen starker Schmerzen zuerst in das Gefängniskrankenhaus und anschließend in ein externes Krankenhaus eingeliefert worden war. Ihre Familienangehörigen hat keinen Zugang zu ihrer Krankenakte und daher keine konkreten Informationen über den Gesundheitszustand der Menschenrechtsanwältin. Von den Familien anderer Insassinnen hörten sie jedoch, dass eine Niere von Hoda Abdelmoniem versagt habe und die andere Niere nur noch schlecht arbeite. Am 1. Dezember 2020 erklärte hingegen das Innenministerium, dass Hoda Abdelmoinem angemessen medizinisch versorgt worden sei und sie keine schweren gesundheitlichen Probleme habe.

Während einer Gerichtsanhörung am 15. Oktober 2022 konnte Hoda Abdelmoniem ihrem Ehemann kurz von ihren sich verschlechternden Haftbedingungen berichten. Die Zeit reichte aber nicht aus, um weitere Details von ihr zu erfahren. Am 23. August 2022 durften Hoda Abdelmoniems Ehemann und Töchter sie das erste Mal seit ihrer Festnahme 2018 im Gefängnis besuchen. Der Besuch dauerte 25 Minuten und fand unter der Aufsicht von Sicherheitskräften des Gefängnisses statt, wodurch Hoda Abdelmoniem nicht frei mit ihrer Familie sprechen konnte. Sie leidet an einer Herz- sowie Nierenerkrankung, einer arteriellen Thrombose und hohem Blutdruck. Im Oktober 2021 sagte sie vor Gericht, dass ein*e Gefängnisärzt*in ihr geraten habe, eine Herzkatheteruntersuchung bzw. -behandlung durchführen zu lassen. Die Verwaltung des Frauengefängnisses Al-Qanater, in dem Hoda Abdelmoniem inhaftiert ist, verweigert ihr weiterhin eine Verlegung in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses und verwehrt ihren Angehörigen darüber hinaus immer noch die Einsicht in ihre Krankenakte, was die Sorge der Familie um ihren Gesundheitszustand noch verstärkt. Hoda Abdelmoniem muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

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