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Russland: Yana Antonova vor Gericht

25. Juni 2020

Update August 2020:

Diese Urgent Action ist beendet. Vielen Dank für deinen Einsatz!

 

Am 23. Juni wurde das Gerichtsverfahren gegen Yana Antonova, eine Menschenrechtsverteidigerin und Kinderärztin aus Krasnodar in Südrussland, wieder aufgenommen. Sie steht wegen ihrer friedlichen Aktivitäten für die "unerwünschte Organisation" Open Russia vor Gericht. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu sechs Jahre Haft.

Amnesty forderte

  • Bitte leiten Sie alle erforderlichen Schritte ein, um die strafrechtliche Verfolgung von Yana Antonova zu stoppen und sie nicht wegen ihres Engagements zu verfolgen.

Sachlage

Gegen Yana Antonova wird seit dem 29. März strafrechtlich ermittelt. An diesem Tag wurde ihr Haus durchsucht und sie zur Ermittlungsbehörde zum Verhör gebracht.

Am 22. Mai 2019 wurde sie offiziell unter Paragraf 284.1 des russischen Strafgesetzbuchs wegen "Zusammenarbeit mit einer unerwünschten Organisation" angeklagt. Die Anklage bezieht sich auf ihre früheren Aktivitäten bei der Bewegung Open Russia, die Menschen zusammenbrachte, die sich für die Förderung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Rechenschaftspflicht der Regierung engagieren wollten. Die Organisation wurde allerdings nie registriert und existiert seit März 2019 auch nicht mehr.

Yana Antonova hat keine international als Straftat anerkannte Handlung begangen. Sie steht allein wegen friedlicher Aktivitäten vor Gericht, wie z. B. das Abhalten einer Mahnwache für den getöteten Aktivisten Boris Nemtsov, das Erinnern an den Journalisten Vladislav Listyev sowie das Posten eines Videos über Schulknappheit in ihrer Region. Neben der Anklage hat die alleinerziehende Mutter auch ihren Job als Kinderärztin verloren, und Angehörige ihrer Familie sind von Sicherheitskräften drangsaliert worden. Im Oktober 2019 wurden ihre Wohnung und die Wohnung ihrer Mutter durchsucht. Außerdem wurden die Bankkonten der beiden Frauen eingefroren.

Mit der strafrechtlichen Verfolgung von Yana Antonova verstoßen die russischen Behörden sowohl gegen ihre Verpflichtungen unter internationalen Menschenrechtsnormen als auch gegen die russische Verfassung, welche die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit schützt und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren garantiert.

Hintergrundinfo

Laut dem Gesetz über "unerwünschte Organisationen" ist es eine Ordnungswidrigkeit, sich an den Aktivitäten einer ausländischen Organisation zu beteiligen, die von der Generalstaatsanwaltschaft als "unerwünscht" eingestuft wurde, weil sie in ihren Augen eine Gefahr für die "verfassungsrechtliche Ordnung, das Verteidigungspotenzial oder die Staatssicherheit" des Landes darstellt. Bei "wiederholter" Begehung dieser Ordnungswidrigkeit kann eine hohe Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe verhängt werden. Wurde eine Organisation als "unerwünscht" eingestuft, sind in der Folge alle Aktivitäten dieser Organisation in Russland sowie auch jegliche Form der Zusammenarbeit mit dieser verboten. Das Gesetz wurde im Mai 2015 erlassen und ist Teil eines anhaltenden harten Vorgehens der russischen Behörden gegen die Rechte auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.amnesty.org/en/documents/eur46/2223/2015/en/. Mehreren ausländischen Organisationen ist unter diesem Gesetz bereits willkürlich die Erlaubnis entzogen worden, in Russland zu arbeiten. Bei den meisten handelt es sich um zivilgesellschaftliche Organisationen.

Am 26. April 2017 wurde die von Michail Chodorkowski gegründete Menschenrechtsgruppe "Offenes Russland" (Otkrytaya Rossia) als "unerwünscht" eingestuft. Michail Chodorkowski ist ein ehemaliger gewaltloser politischer Gefangener, der als Kritiker von Wladimir Putin ins Exil gehen musste. Auch die Zivilbewegung Open Russia wurde auf die Liste "unerwünschter Organisationen" gesetzt. Hierbei handelt es sich weder um eine registrierte Organisation noch um eine ausländische Bewegung. Dennoch werden Mitglieder dieser Bewegung von den russischen Behörden als Angehörige einer verbotenen ausländischen Organisation betrachtet. Dutzende Aktivist*innen wurden bereits unter dem Verwaltungsgesetz mit Geldstrafen belegt, und viele weitere müssen wegen "wiederholter Verstöße" mit Strafanzeigen rechnen.

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