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Nasrin Sotoudeh mit bis zu 34 Jahren Haft konfrontiert!

4. März 2019

Frauenrechtsverteidigerin sieht sich mit bis zu 34 Jahren Haft konfrontiert

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie Nasrin Sotoudeh bitte unverzüglich und bedingungslos frei, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist und sich nur wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit in Haft befindet.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass sie bis zu ihrer Freilassung regelmäßigen Kontakt mit ihrer Familie und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl aufnehmen kann.
  • Stellen Sie bitte die Kriminalisierung von Frauenrechtler_innen ein, einschließlich derjenigen, die gegen die obligatorische Verschleierung protestieren. Unternehmen Sie außerdem Schritte zur Abschaffung des Verschleierungsgesetzes.

 

Sachlage

Die bekannte Menschenrechtsanwältin und Frauenrechtlerin Nasrin Sotoudeh wird seit ihrer Festnahme am 13. Juni 2018 willkürlich im Teheraner Evin-Gefängnis festgehalten. Nun droht ihr in zwei laufenden Gerichtsverfahren die Verurteilung zu insgesamt 34 Jahren Gefängnis und 148 Stockhieben. Die gegen sie erhobenen Anklagen basieren lediglich auf ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit, so zum Beispiel als Anwältin für Frauen, die friedlich gegen das Verschleierungsgesetz (islamische Kopfbedeckung Hidschab) protestieren, und ihrer Kritik am Einsatz der Todesstrafe. Sie ist somit eine gewaltlose politische Gefangene, die umgehend und bedingungslos freigelassen werden muss.

Der aktuelle Fall von Nasrin Sotoudeh wurde am 30. Dezember 2018 vor der Abteilung 28 des Teheraner Revolutionsgerichtes in einem Verfahren, das in ihrer Abwesenheit und ohne ihren Rechtsbeistand stattfand, verhandelt. Die Verhandlung entsprach bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. In sieben Anklagepunkten wird ihr unter anderem vorgeworfen, in Verbindung mit ihrer Kritik am iranischen Verschleierungsgesetz „zu Verdorbenheit und Prostitution angestiftet“ und „durch Nicht-Tragen des Hidschab öffentlich eine sündige Handlung“ begangen zu haben. Die Behörden führen Handlungen als „Beweise“ gegen Nasrin Sotoudeh an, die völlig rechtmäßig sind. Dazu gehören: Kritik an der obligatorischen Verschleierung von Frauen mit dem Hidschab; Ablegen ihres Kopftuchs bei Gefängnisbesuchen; Verteidigung von Frauen, die friedlich gegen das Verschleierungsgesetz protestiert haben; Medieninterviews zum Thema gewaltsame Festnahme und Inhaftierung von Frauen, die sich gegen die obligatorische Verschleierung wenden; sowie das Niederlegen von Blumen an einer Stelle, an der eine protestierende Frau gewaltsam festgenommen wurde. Zudem wird ihr vorgeworfen, „eine Gruppe zur Gefährdung der nationalen Sicherheit gegründet“ zu haben, was unter anderem auf ihre Zusammenarbeit mit drei Menschenrechtsorganisationen zurückzuführen ist. Hierzu zählt auch die Gruppe Step by Step Abolition of the Death Penalty, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe im Iran einsetzt.

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Hintergrundinformation

Nasrin Sotoudeh wurde am 13. Juni 2018 in ihrer Wohnung in Teheran festgenommen und ins Evin-Gefängnis gebracht, wo sie im Frauentrakt festgehalten wird. Nach ihrer Inhaftierung hatte sie monatelang keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl. Nasrin Sotoudeh führte in der Haft zwei Hungerstreiks durch. Im August 2018 schrieb sie in einem Brief aus dem Gefängnis, dass sie in den Hungerstreik treten werde, um gegen ihre willkürliche Inhaftierung zu protestieren und auf den Druck aufmerksam zu machen, der von gerichtlicher Seite auf ihre Familie und ihren Freundeskreis ausgeübt werde. Hierbei bezog sie sich auf die Festnahme des Menschenrechtsverteidigers Farhad Meysami, der ein Freund von ihr ist. Im November 2018 trat Nasrin Sotoudeh erneut in den Hungerstreik und protestierte damit gegen die anhaltende Inhaftierung von Farhad Meysami und die am 4. September erfolgte Festnahme ihres Ehemannes Reza Khandan. Beide Männer sind mittlerweile wegen „Verbreitung von Propaganda gegen das System“ und „Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“ schuldig gesprochen und zu je sechs Jahren in Haft verurteilt worden. Grundlage war ihre Unterstützung der Kampagne gegen die obligatorische Verschleierung von Frauen.

Die Vorwürfe gegen Nasrin Sotoudeh stehen in Verbindung mit ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit, so zum Beispiel ihre Arbeit als Anwältin für Frauen, die 2018 strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie friedlich gegen die erniedrigende und diskriminierende Praxis der obligatorischen Verschleierung im Land protestiert haben. In der Anklageschrift werden sieben Anklagepunkte aufgeführt. Vier davon beziehen sich auf ihren Widerstand gegen das iranische Verschleierungsgesetz: „Anstiftung zu Verdorbenheit und Prostitution“, „öffentliche Begehung einer sündigen Handlung durch Nicht-Tragen des Hidschab“, „Störung der öffentlichen Ordnung“ und „Beeinflussung der öffentlichen Meinung“.

Nasrin Sotoudeh wurde wegen ihrer friedlichen Aktivitäten gegen das Verschleierungsgesetz ins Visier genommen. Sie wird unter anderem deshalb strafrechtlich verfolgt, weil sie sich als Anwältin mit ihren Mandantinnen getroffen hat. Die drei weiteren Anklagen gegen sie lauten auf „Gründung einer Gruppe zur Gefährdung der nationalen Sicherheit“, „Verbreitung von Propaganda gegen das System“ und „Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“. Sie basieren ebenfalls auf friedlichen Aktivitäten, die von den Behörden als „kriminell“ eingestuft werden, so zum Beispiel die Mitgliedschaft in Menschenrechtsgruppen wie dem Zentrum zur Verteidigung der Menschenrechte und der Gruppe Step by Step Abolition of the Death Penalty, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe im Iran einsetzt. Zudem veröffentlichte Nasrin Sotoudeh Neuigkeiten über die Frauenrechtlerin Shaparak Shajarizadeh, die wegen ihres friedlichen Protests gegen das Verschleierungsgesetz zu 20 Jahren Haft (18 davon zur Bewährung) verurteilt worden war. Die Strafverfolgungsbehörden betrachten es zudem als kriminelle Handlung, dass Nasrin Sotoudeh von einem unabhängigen Rechtsbeistand vertreten werden wollte, statt aus einer Liste von 20 Anwälten auszuwählen, die zuvor von der Obersten Justizautorität geprüft und bewilligt worden war. Ihr Prozess fand am 30. Dezember 2018 vor der Abteilung 28 des Teheraner Revolutionsgerichtes in ihrer Abwesenheit statt, da sie sich weigerte, an dem unfairen Gerichtsverfahren teilzunehmen.

Erst nach ihrer Festnahme im Juni 2018 erfuhr Nasrin Sotoudeh, dass sie im September 2016 in einem separaten Fall vor der Abteilung 28 des Teheraner Revolutionsgerichts in Abwesenheit zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war. Sie war damals während des Verfahrens nicht anwesend, da man ihr am Tag der Verhandlung mit der Begründung, sie sei nicht angemessen islamisch gekleidet, den Einlass verwehrte. Die Anklagen gegen sie lauteten ursprünglich auf „Verbreitung von Propaganda gegen das System“ und „Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“. Am Tag des Gerichtsverfahrens wurde Nasrin Sotoudeh jedoch plötzlich eines ganz anderen, schwerwiegenderen Anklagepunkts für schuldig befunden, nämlich „Beihilfe beim Verstecken von Spionen in der Absicht, die nationale Sicherheit zu gefährden“ unter Paragraf 510 des Strafgesetzbuches. Die fünfjährige Haftstrafe, zu der sie verurteilt wurde, übersteigt die eigentliche Höchststrafe für diese Straftat um zwei Jahre. Zur Begründung hieß es in der Urteilsschrift, sie habe mit „konterrevolutionären Personen“ inner- und außerhalb des Iran zusammengearbeitet, und die nationale Sicherheit zu gefährden. Außerdem soll sie „unter dem Vorwand der Menschenrechte geheime Treffen mit ausländischen Diplomaten und Personen in ausländischen Botschaften in Teheran abgehalten haben, die möglicherweise Agenten sind“. In der Urteilsschrift heißt es weiter, dass „sie im Rahmen des Sacharow-Preises 50.000 Euro erhalten hat, um ihre sicherheits- und staatsgefährdenden Aktivitäten weiter auszuüben“. Während ihres Gefängnisaufenthalts im Jahr 2012 hatte Nasrin Sotoudeh für ihre Menschenrechtsarbeit – gemeinsam mit dem Filmemacher Jafar Panahi – den Sacharow-Preis erhalten. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge war mit der Auszeichnung kein Preisgeld verbunden. Die Vorgehensweise in diesem Verfahren von 2016 verstößt gegen das Verfahrensrecht. In diesem Fall läuft derzeit ein Rechtsmittelverfahren.

 

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Update 11.03.2019