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Jordanien: Abschiebeanordnung aufgehoben

7. Juni 2024

Am 29. Mai 2024 ließen die jordanischen Behörden den syrischen Geflüchteten Atiya Mohammad Abu Salem nach 50 Tagen willkürlicher Abschiebehaft frei. Er sollte ohne Angabe von Gründen abgeschoben werden, obwohl ihm in Syrien Folter und andere schwere  schwere Menschenrechtsverletzungen gedroht hätten.

Danke allen, die sich eingesetzt haben!

Am 9. April wurde der aus Syrien geflüchtete Atiya Mohammad Abu Salem in Jordanien von Sicherheitskräften festgenommen, als er eine propalästinensische Protestkundgebung in Amman filmen wollte. Er befindet sich in einem Sicherheitszentrum in Haft und seinem Rechtsbeistand wurde mitgeteilt, dass die Behörden einen Abschiebungsbefehl nach Syrien ausgestellt haben. In Syrien würden Atiya Mohammad Abu Salem schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Atiya Mohammad Abu Salem droht unmittelbar die Abschiebung aus Jordanien. Er lebt seit zwölf Jahren in Jordanien und ist Journalismusstudent und freiberuflicher Videofilmer.

Am 9. April wurde Atiya Mohammad Abu Salem in al-Rabieh in Amman von Sicherheitskräften festgenommen, als er eine propalästinensische Protestkundgebung in der Nähe der israelischen Botschaft filmen wollte. Die Sicherheitskräfte informierten ihn nicht über die Gründe für seine Festnahme und verhörten ihn ohne einen Rechtsbeistand. Nach Angaben seines Rechtsbeistands drohten die Sicherheitskräfte Atiya Mohammad Abu Salem mit Abschiebung und zwangen ihn, sein Telefon zur Überprüfung zu entsperren. Er wurde weder der Justiz übergeben noch wegen einer Straftat angeklagt. Dennoch erhielt sein Rechtsbeistand die Information, dass ein Abschiebungsbefehl für seinen Mandanten ausgestellt worden sei.

Eine Rechtshilfeorganisation hat im Namen des Geflüchteten vor dem Verwaltungsgericht Rechtsmittel eingelegt. In Syrien wäre Atiya Mohammad Abu Salem nicht sicher. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben über die Jahre hinweg durchgehend schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Geflüchtete dokumentiert, die rechtswidrig nach Syrien abgeschoben wurden. So sind die syrischen Sicherheitskräfte u. a. für willkürliche Festnahmen, Folterungen und Verschwindenlassen verantwortlich. Gemäß den Bestimmungen des Völkerrechts müssen die jordanischen Behörden den Abschiebungsbefehl gegen Atiya Mohammad Abu Salem unverzüglich aufheben und ihn freilassen, sofern er nicht umgehend einer international anerkannten Straftat angeklagt wird. Sollte er angeklagt werden, so muss dies vor einem ordentlichen Gericht und unter Einhaltung seiner Verfahrensrechte geschehen.

Hintergrund

In Jordanien fallen Abschiebungen in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums und werden rechtlich von einem der Gouverneursbüros durchgesetzt. Nach den Paragrafen 32 und 37 des Aufenthaltsgesetzes von 1973 können das Innenministerium bzw. das Gouverneursbüro ausländische Staatsangehörige wegen "illegalen Aufenthalts" ausweisen. Nach Paragraf 19 desselben Gesetzes ist das Innenministerium befugt, die Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Staatsangehörigen ohne Begründung aufzuheben. Als Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Antifolterkonvention) ist es Jordanien untersagt, Personen abzuschieben, zurückzuführen oder auszuliefern, wenn es glaubwürdige Gründe für die Annahme gibt, dass die Betroffenen im Zielland gefoltert werden könnten.

Amnesty International hat dokumentiert, wie die syrischen Behörden gezielt Menschen, die aus dem Land geflohen waren, bei ihrer Rückkehr nach Syrien folterten, willkürlich inhaftierten und verschwinden ließen. Aus diesem Grund wendet sich Amnesty International gegen alle Rückführungen nach Syrien, außer es handelt sich um eine freiwillige Rückkehr.

Seit dem 7. Oktober 2023 haben die jordanischen Behörden mindestens 1.500 Menschen festgenommen. 500 davon sind seit März inhaftiert, nachdem es vor der israelischen Botschaft in Amman zu heftigen Protesten gekommen war.