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© Szene aus einem animierten Amnesty-Video über das syrische Saydnaya-Gefängnis, in dem Tausende gefoltert und hingerichtet wurden. /Cesare Davolio/Amnesty International

news © Szene aus einem animierten Amnesty-Video über das syrische Saydnaya-Gefängnis, in dem Tausende gefoltert und hingerichtet wurden. /Cesare Davolio/Amnesty International

Ein historischer Schritt: Prozess gegen zwei syrische Folterer

27. April 2020

Der Prozess gegen Anwar Raslan und Eyad al-Gharib, zwei ehemalige Geheimdienstoffiziere der syrischen Regierung, hat am 23. April 2020 vor dem Oberlandesgericht Koblenz (Deutschland) begonnen. Ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Es handelt sich um den weltweit ersten Prozess zu Staatsfolter in Syrien.

Dazu sagt Julia Duchrow, Abteilungsleiterin Politik und Activism bei Amnesty International in Deutschland: "Der Prozess gegen zwei ehemalige Funktionäre der Assad-Regierung ist ein historisches Verfahren für Deutschland. Dass dieses gerade in Deutschland geführt wird, ist gut. Der Prozess ist ein Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit von schwersten Menschenrechtsverletzungen in Syrien. Ein wichtiger Schritt hin zur Gerechtigkeit für die Zehntausenden von Menschen, die unrechtmäßig in den Gefängnissen und Haftanstalten der syrischen Regierung inhaftiert, gefoltert und getötet wurden."

Amnesty International betont die Bedeutung des Prozesses für die Dokumentation und Strafverfolgung von schweren Menschenrechtsverletzungen in Syrien zu einer Zeit, in der nach wie vor täglich Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Assad-Regierung begangen werden. Der Prozess wäre nicht möglich gewesen ohne die unermüdliche Arbeit der syrischen Menschenrechtsaktivisten, die unter der Assad-Regierung gelitten haben. Tatsächlich beschränken sich die Ermittlungen der deutschen Behörden nicht auf die beiden Angeklagten, sondern auf die schweren Verbrechen des Regimes von Baschar al-Assad in Syrien insgesamt. Die von den deutschen Ermittlern gesammelten Beweise könnten als Datenbasis für zukünftige Strafverfolgungen gegen andere Beamte des syrischen Regimes dienen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Beweise an Strafverfolgungsbehörden anderer Länder weitergegeben werden, sollten diese darum ersuchen.

"Amnesty International fordert andere Staaten dringend dazu auf, den in Deutschland unternommenen Schritten zu folgen und weitere Verfahren gegen Personen einzuleiten, denen Verbrechen gegen das Völkerrecht vorgeworfen werden. Die dafür nötigen Mittel müssen unbedingt bereitgestellt werden", so Duchrow weiter.

Mit dem Prozess, der auf dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit beruht, übernimmt Deutschland eine Pionierrolle im Kampf gegen die Straflosigkeit.

 

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